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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Freitag, 21. Januar 2022

Covid19: Hospitalisierungsrate anstatt Infektionszahlen. Leerstehende Kapazitäten in provisorische Covid19-Intensivstationen umwandeln, damit es nicht zu verfassungswidrigen Zwangsimpfungen und Triage kommt!

Covid19: "Das Coronadrama geht weiter"(???) Systematische Durchseuchung und Kontaminierung der Bevölkerung = Mord durch Unterlassen!

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Covid19: Das vorsätzliche und mutwillige Durchseuchen und Kontaminieren der Bevölkerung und damit insbesondere auch das systematische Infizieren der Ungeimpften ist Mord!!!

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Covid19: Der Massenmord an den Ungeimpften in der Bevölkerung...

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Covid19: Geimpfte(egal wie oft geboostert), nehmen Viren auf, geben Viren ab, die nicht in der geimpften und geboosterten Person abgetötet werden! Solange noch nicht die gesamte Bevölkerung geimpft ist, geht also auch von geboosterten Geimpften eine Fremdgefährdung aus!

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Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Covid19: Triage ist ein Angriff auf das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit!

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Covid19: Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Triagegesetz ist zwangsläufig verfassungswidrig! Jede virusbedingte Triage ist ein Angriff auf das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit!

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Covid19: Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Keine freie Wahl der Impfstoffe = Angriff auf das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit!

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Covid19: Zwangsimpfungen wären nur dann verfassungskonform, wenn nachweis- und beweisbar ein ausreichend hohes Fremdgefährdungspotential von Ungeimpften ausgehen würde!

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Covid19: Es ist genug Zeit und Geld vorhanden, um provisorische Covid19-Notfallintensivstationen zu errichten, stattdessen sollen die Bürger verfassungswidrige Zwangsimpfungen und Triage hinnehmen!

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Um einen 
Pharmalobbyisten gesteuerten,
verfassungswidrigen Angriff
 auf das Recht 
auf Leben 
und körperlicher Unversehrtheit,
mit Hilfe 
der vorsätzlichen, mutwilligen
und systematischen Durchseuchung 
und Kontaminierung 
der Bevölkerung, 
zu unterbinden,
müssen Genesene, Geimpfte
und Geboosterte, 
genauso wie Ungeimpfte
regelmäßig getestet werden,
weil von allen 
vier Personengruppierungen,
da sie 
in den 
gleichen Umgebungsvariablen
 das gleiche Quantum 
an Viren aufnehmen 
und in den
 gleichen Umgebungsvariablen auch
 das gleiche Quantum 
an Viren 
auch wieder abgeben,
 das gleiche 
Fremdgefährdungspotential ausgeht! 
Also befinden sich 
unter der 
hohen Anzahl
 an erfassten Infektionen 
auch Geimpfte, Genesene
und Geboosterte.
Das RKI 
hat diese Anzahl 
gesondert zu veröffentlichen.
Auch die Hospitalisierungsrate,
die daraus resultierend 
ausschlaggebend ist
und nicht 
die erfassten Fallzahlen 
an sich, 
wird nicht regional,
zum Beispiel 
für das 
Einzugsgebiet Salzgitter 
mit veröffentlicht! 
Das einzige Fremdgefährdungspotential,
das von Ungeimpften 
aus geht
ist einzig 
und allein
die Belastung 
des regulärem Krankenhausbetrieb!
   Hätte man 
im Frühjahr 2020,
als klar war,
daß das Virus 
sich hier 
in Europa 
verbreiten werden wird, 
dem SARS1-Gutachten
 aus dem Jahre 2012 
Rechnung getragen,
der vorangekündigten Personalverknappung,
durch Blockunterrichtsformen
und der 
 vorangekündigten Überlastung 
des regulärem Krankenhausbetriebs
durch Krankenhaus gGmbH´s 
vor Ort,
Abhilfe geschaffen,
bräuchte man 
heute nicht 
gegen die 
breite Masse 
der Bevölkerung
die verfassungswidrige Zwangsimpfung
und Triage durchsetzen!     
Diese Versäumnisse 
der gewählten Volksvertreter 
und Verantwortlichen
kann man hier 
und heute 
immer noch kompensieren,
in dem 
man in den  
bundesweit ungenutzten,
leerstehende Kapazitäten
Covid19-Intensivstationen installiert.
Wenn ein Bürger 
sich nicht 
Impfen lassen will,
dann schädigt er 
nur sich selbst!
Es findet ausschließlich 
eine Selbstgefährdung
und keine Fremdgefährdung 
mehr statt,
wenn in 
ungenutzten Kapazitäten 
 Covid19-Staionen
installiert werden,
weil der 
reguläre Krankenhausbetrieb 
von den 
Covid19 Infizierten
 dann nicht mehr
beeinträchtigt werden kann!   
Da von Ungeimpften 
keine unmittelbare
Fremdgefährdung aus geht,
das Fremdgefährdungspotential,
mittelbar ausschließlich
darin besteht,
daß sie 
den regulären 
Krankenhausbetrieb belasten,
hat der Staat,
anstatt zur Zwangsimpfung 
zu greifen
und die Triage 
zu legitimieren,
in den Kapazitäten,
die zur Zeit 
im Bundesgebiet 
nicht genutzt werden
Covid19-Stationen zu errichten! 
Das Verfassungsgericht 
in Karlsruhe
hat die Bundesregierung 
an zu weisen
ungenutzte Kapazitäten 
in Covid19-Stationen
 um zu wandeln,
resp. Covid19-Stationen 
zu installieren
und der Bundesregierung 
sowohl die 
verfassungswidrigen Zwangsimpfungen,
als auch 
die verfassungswidrige Triage,
die dann 
nicht mehr 
notwendig sind,
zu unterbinden!

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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

und hat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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