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Bisherige Beiträge
in diesem Blog
zum Thema:
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Wer die
systematische Übermedikamentierung
der Bevölkerung,
zugunsten der
Gewinnmaximierung
der Pharmalobby,
anstatt der
Ursachenbekämpfung,
nicht nur
im Zuge
des hier
und heute schon
realexistierendem Impfmarathons,
nicht mit
machen will,
muß halt
sterben???
Das ist
ein systematischer Angriff
auf das Recht
auf Leben
und körperlicher Unversehrtheit
der breiten Masse
der Bevölkerung
an der Basis
der Gesellschaft!!!
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Das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
hat die Bundesregierung
in die Pflicht
zu nehmen,
dem verfassungsmäßig
garantiertem Recht
auf Leben
und körperlicher Unversehrtheit,
Rechnung zu tragen
und de Ursachenbekämpfung
vor die,
aus dem Unterlassen
der Ursachenbekämpfung resultierenden,
faktisch
und tatsächlich stattfindenden,
strafrechtlich relevanten Erpressung
und Nötigung
zur Zwangsmedikamentierung,
zugunsten der,
dadurch rechtswidrigen Gewinnmaximierung,
der Pharmalobbyisten,
zu stellen!!!
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Praxisbeispiel:
Kokken - Infektionen in
den Krankenhäusern:
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Die Kokken Durchseuchung
und Kontaminierung
kann nicht durch
das Impfen,
sondern nur
durch Hygiene
unterbunden werden!
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Nur wenn
die kommerziellen Krankenhäuser
massive straf-
und zivilrechtliche Konsequenzen,
im Zuge
einer jeden
einzelnen Kokken-Infektion
zu spüren bekommen,
wird sich
etwas ändern!
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Die Krankenhaus GmbH´s
die nichts
im Sinn haben
außer der Gewinnmaximierung,
wollen sich
das Geld
für einen Hygienebeauftragten
pro 10
Krankenhausbetten sparen,
damit es
gar nicht erst
zu Kokken-Infektionen
kommen kann,
und wälzen dann,
die mangelnde Hygiene,
aus der
heraus es
zu diesen
Kokken-Infektionen kommt,
auf den
Bürger ab,
unter dem Motto:
"Wenn er/sei/es
sich nicht
gegen Kokken
Impfen lassen will,
haben wir
auch keine
Schuld daran,
wenn er/sie/es
Kokken Infektionen bekommt!"
Aus dem
Verursacherprinzip heraus
ist die
jeweilige Krankenhaus GmbH
selbstverständlich Verursacher,
und somit
nicht nur Schadensersatzpflichtig,
sondern auch
strafrechtlich relevant,
auf Grund
der mangelnden Hygiene!
Auch wenn er/sie/es
sich nicht
Impfen lassen will!
Inn den
holländischen Krankenhäusern
soll es angeblich
kaum zu irgendwelchen
Kokken-Infektionen kommen,
da sie dort
einen Hygienebeauftragten
einstellen müssen!
Das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
hat festzustellen,
daß der Bürger
das Recht
auf Schutz
vor Durchseuchung/Kontaminierung
und Übermedikamentierung hat!!!
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Der ungehemmte
Einfluß der,
in diesem Fall,
Pharmalobbyisten auf die
gewählten Volksvertreter
und die daraus
resultierende Rechtslage,
zum Nachteil
der breiten Masse
der Bevölkerung
an der Basis
der Gesellschaft,
ist Verfassungswidrig!
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit
ist Grundvoraussetzung
für einen Sozialstaat!
Die Kapitalismuskritik
verliert in einer reaktionären,
totalitaristisch-polizeistaatlichen
Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,
jedwede Glaubwürdigkeit
und hat in einer
demokratischen Umgebungsvariable
einen wesentlich
höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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