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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Dienstag, 6. September 2022

Überbau-BRD: Verfassungsklage: Die systematische Übermedikamentierung(Impfmarathon) der Bevölkerung, anstatt die Ursachen zu bekämpfen, ist ein Angriff auf das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit!

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Bisherige Beiträge 

in diesem Blog 

zum Thema:

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Wer die

systematische  Übermedikamentierung

der Bevölkerung, 

zugunsten der 

Gewinnmaximierung 

der Pharmalobby,

anstatt der 

Ursachenbekämpfung,

nicht nur  

im Zuge 

des hier 

und heute schon

realexistierendem Impfmarathons,

nicht mit 

machen will, 

muß halt 

sterben???

Das ist 

ein systematischer Angriff 

auf das Recht 

auf Leben 

und körperlicher Unversehrtheit

 der breiten Masse

 der Bevölkerung 

an der Basis 

der Gesellschaft!!! 

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Das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
hat die Bundesregierung 
in die Pflicht 
zu nehmen, 
dem verfassungsmäßig 
garantiertem Recht
 auf Leben
und körperlicher Unversehrtheit,
Rechnung zu tragen
und de Ursachenbekämpfung 
vor die,
aus dem Unterlassen 
der Ursachenbekämpfung resultierenden, 
faktisch 
und tatsächlich stattfindenden,
strafrechtlich relevanten Erpressung 
und Nötigung 
zur Zwangsmedikamentierung,
zugunsten der,
dadurch rechtswidrigen Gewinnmaximierung, 
der Pharmalobbyisten,
zu stellen!!!
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Praxisbeispiel:

Kokken - Infektionen in 
den Krankenhäusern:

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Die Kokken Durchseuchung 
und Kontaminierung 
kann nicht durch
 das Impfen,
sondern nur 
durch Hygiene 
unterbunden werden!
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Nur wenn 
die kommerziellen Krankenhäuser 
massive straf- 
und zivilrechtliche Konsequenzen, 
im Zuge 
einer jeden 
einzelnen Kokken-Infektion 
zu spüren bekommen,
 wird sich
 etwas ändern!
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Die Krankenhaus GmbH´s
die nichts 
im Sinn haben 
außer der Gewinnmaximierung,
wollen sich 
das Geld 
für einen Hygienebeauftragten 
pro 10 
Krankenhausbetten sparen,
damit es 
gar nicht erst
 zu Kokken-Infektionen 
kommen kann, 
und wälzen dann, 
die mangelnde Hygiene,
 aus der 
heraus es 
zu diesen 
Kokken-Infektionen kommt,
 auf den 
Bürger ab,
 unter dem Motto:
 "Wenn er/sei/es
 sich nicht 
gegen Kokken
 Impfen lassen will,
 haben wir 
auch keine 
Schuld daran,
 wenn er/sie/es 
Kokken Infektionen bekommt!"
Aus dem 
Verursacherprinzip heraus
 ist die 
jeweilige Krankenhaus GmbH 
selbstverständlich Verursacher,
und somit 
nicht nur Schadensersatzpflichtig,
sondern auch 
strafrechtlich relevant,
 auf Grund 
der mangelnden Hygiene!
 Auch wenn er/sie/es
 sich nicht 
Impfen lassen will! 
Inn den 
holländischen Krankenhäusern
 soll es angeblich
 kaum zu irgendwelchen 
Kokken-Infektionen kommen, 
da sie dort
 einen Hygienebeauftragten
 einstellen müssen!
Das Verfassungsgericht 
in Karlsruhe 
hat festzustellen, 
daß der Bürger 
das Recht 
auf Schutz
vor Durchseuchung/Kontaminierung 
und Übermedikamentierung hat!!!

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Der ungehemmte 

Einfluß der, 

in diesem Fall,

Pharmalobbyisten auf die

 gewählten Volksvertreter 

und die daraus 

resultierende Rechtslage,

 zum Nachteil

 der breiten Masse 

der Bevölkerung 

an der Basis 

der Gesellschaft,

ist Verfassungswidrig!  

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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

und hat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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