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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Sonntag, 29. Januar 2023

Obrigkeitsstaatsrevisionismus: Die zynische Instrumentalisierung des realexistierenden Antizionismus, dient einzig und allein, der Legitimation verfassungswidriger Zensur!!!

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Bisherige Beiträge 

in diesem Blog 

zum Thema:

Obrigkeitsstaatsrevisionismus

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Ich bin kein 

Antizionist!!!

Ich bin dafür,

daß Inhalte, 

die gegen 

geltendes Recht verstoßen 

aus dem Internet

 entfernt werden müssen!

Ich bin allerdings 

auch gegen 

jedwede Zensur!

Und das Löschen 

eines Inhalts 

der gegen

keinerlei geltendes 

Recht verstößt 

ist nichts anderes 

als verfassungswidrige Zensur!!!

Das Gewaltmonopol 

liegt beim Staat 

und nicht 

bei den Anbietern

 der sozialen Netzwerke!

Nicht die Anbieter 

der sozialen Netzwerke 

haben darüber 

zu Urteilen,

ob ein Inhalt 

gegen ein 

geltendes Recht verstößt,

sondern nur 

und ausschließlich 

die Justiz!!! 

Nach dem Erstatten 

einer Strafanzeige 

wird das Ganze 

an das Amtsgericht

 weiter geleitet,

es wird eine 

amtsrichterliche Verfügung verhängt 

und drei Tage 

nach dem Erstatten

der Strafanzeige 

ist der Inhalt 

durch einen Platzhalter

durch den Anbieter

des sozialen Netzwerkes

 ersetzt wurden, 

in dem 

die Paragraphen 

genannt werden,

 gegen die 

der Inhalt 

verstoßen hat,

das zuständige Amtsgericht,

die Geschäftsnummer,  

die zuständige Staatsanwaltschaft

und das Aktenzeichen!

Wird ein Inhalt 

eines Bürgers gelöscht,

ohne ein Wahrheitsbeweis 

durch eine 

amtsrichterliche Verfügung,

oder Gerichtsurteil,

findet eine Straftat 

zum Nachteil 

des Bürgers statt,

der den Inhalt,

im Zuge 

seines Rechts

 auf Wahrheitsfindung, Interessenwahrung 

und freie Meinungsäußerung,

im Internet 

veröffentlicht hat!  

Es muß auch 

im Interesse 

der Zionisten liegen,

daß die Straftaten 

der Antizionisten 

nicht ohne 

strafrechtliche Konsequenz 

bleiben können

und die Strafverfolgungsbehörden

 und die Justiz,

 ihren Dienst- 

und Amtspflichten 

Folge leisten müssen! 

Würde das Internet 

von Antizionisten 

beherrscht werden,

würden sich Zionisten

 auch darüber beschweren,

 daß ihre Inhalte,

die rechtlich 

und juristisch einwandfrei, 

gegen keinerlei 

geltendes Recht verstoßen,

 ohne einen Wahrheitsbeweis 

durch ein Gerichtsurteil,

aus dem Internet 

entfernt werden

und man ihnen

 auf dem 

Wege systematisch 

die Möglichkeit entzieht,

auf das aufmerksam 

 machen zu können,

 was Tatsache 

und Faktum ist,

um ihnen 

zu unterbinden,

sich gegen Willfährlichkeit 

und Willkür,

derer sie vor Ort 

ausgeliefert sind,

zur Wehr 

setzen zu können!

Einzige Problemlösung:

EU-Überbau:

Zensur-

und Volksverhetzungsparagraph

im Zuge eines 

EU einheitlichem Strafrecht.

Damit auf der 

einen Seite 

sicher gestellt wird,

daß kein Inhalt 

ohne einen Wahrheitsbeweis

 durch ein Gerichtsurteil,

oder amtsrichterliche Verfügung

aus dem Internet

 gelöscht werden kann,

Accounts geschlossen,

resp. nicht angelegt 

werden können

oder der Zugang 

zum Internet

an sich,  

unterbunden werden kann.

Und auf der 

anderen Seite,

Inhalte die gegen 

geltendes Recht verstoßen,

strafrechtliche Konsequenzen 

nach sich ziehen.  

UNO-Überbau: 

Zensur-

und Volksverhetzungsparagraph

im Zuge einer

internationalen Vereinheitlichund

des Strafrecht.

Damit auf der 

einen Seite 

sicher gestellt wird,

daß kein Inhalt 

ohne einen Wahrheitsbeweis

 durch ein Gerichtsurteil,

oder amtsrichterliche Verfügung

aus dem Internet

 gelöscht werden kann,

Accounts geschlossen,

resp. nicht angelegt 

werden können

oder der Zugang 

zum Internet

an sich,  

unterbunden werden kann.

Und auf der 

anderen Seite,

Inhalte die gegen 

geltendes Recht verstoßen,

strafrechtliche Konsequenzen 

nach sich ziehen.

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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

und hat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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