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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Mittwoch, 10. August 2022

Lebenssituation-Regelsatzempfänger-ALG2: Planstellen gemeinnützige Tätigkeit: Bedarf der öffentlichen Haushalte, der vom Grad der verantwortlichen Tätigkeit für die gemeinnützige Tätigkeit geeignet ist!



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Bisherige Beiträge 

in diesem Blog 

zum Thema:

Lebenssituation Regelsatzempfänger ALG2 - Planstellen gemeinnützige Tätigkeit

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Die Freunde des 

verbrecherischen Putin-Regime

 wollen die Ukraine

 zu Gebietsabtretungen zwingen 

und zu diesem Zweck 

wollen sie

 den Krieg

 in der Ukraine

gegen die Besatzung 

durch das 

verbrecherische Putin-Regime,

für die Steuerzahler

unnötig teuer,

oder gar so 

teuer machen 

wie irgend möglich.

Mit der Zielsetzung

so viele Wahlberechtigte 

in der breiten Masse

 der Bevölkerung, 

an der Basis

 der Gesellschaft,

wie irgend möglich, 

zum Vorteil 

des verbrecherischem Putin-Regime

und zum Nachteil 

der ukrainischen Bevölkerung,

gegen diesen 

Befreiungskrieg anzustiften! 

Zu dieser Taktiererei 

zählt auch, 

unter Anderem, 

die systematische Tabuisierung

der gemeinnützigen Tätigkeit, 

zum Nachteil 

der Steuerzahler 

und zum Vorteil

 des Kapitals,

das sich illegitim,

zumindest über Gebühr,

 am nicht-kommerziellem Bedarf

 der öffentlichen Haushalte,

karitativen Organisationen,

eingetragenen Vereinen,

gGmbH´s und gUG´s,

bereichern will!

 Nicht nur 

der gesamte 

nicht-kommerzielle Energiedarf,

sondern auch 

in allen 

anderen Zusammenhängen,

kann man 

massiv Steuermilliarden einsparen! 

Verschiedene gGmbH´s 

und gUG´s

vor Ort,

die den 

nicht-kommerziellen Bedarf decken, 

bieten Planstellen 

für die 

gemeinnützige Tätigkeit an! 

Da die 

Betriebs-, Selbst- 

und Gemeinkosten

nicht annähernd 

so hoch liegen,

wie in einem 

regulärem Betrieb,

da der ALG2-Regelsatzempfänger 

für eine Stunde 

2,-€ Mehraufwandsentschädigung

+ 1,-€ für das Guthabenkonto-Qualifizierung

+ Fahrkostenerstattung 0,62€

(74,-€ Monatskarte : 120 Stunden = 0,62€)

zusammen 3,62€ ergibt,

während der Tarifecklohn

zum Beispiel 

für Tischler

14,90€ beträgt

und somit theoretisch 

4 Arbeitslose 

in der 

gleichen Zeit

die Arbeit

erledigen könnten,

kann man 

davon ausgehen,

daß der 

nicht kommerzielle Bedarf 

der öffentlichen Haushalte,

karitativen Organisationen,

eingetragenen Vereinen,

gGmbH´s und gUG´s,

in Zukunft ausschließlich

 in Eigenleistung 

durch selbst 

betriebene Projektgruppen 

und/oder Fachabteilungen, gGmbH´s,   

oder gUG`s 

gedeckt werden wird!

Alternativ zur Gründung 

von gGmbH`s 

und gUG`s,

kann man auch 

mit Hilfe 

von Fachabteilungen 

und Projektgruppen

in Beschäftigungsförderungs-

und Qualifizierungsvereinen,

die sich jeweils 

vor Ort gründen,

jemanden  mit 

entsprechendem Befähigungsnachweis

und sei es 

auch nur 

temporär einstellen,

um Steuermilliarden

ein zu sparen,

die sinnvoller 

eingesetzt werden könnten

und nicht 

im Zuge der,

in diesem Fall, 

illegitimen Gewinnmaximierung

des Kapitals,

das sich 

über Gebühr bereichert,

vernichtet werden,

oder sogar 

in irgendwelchen kriminellen

 dunklen Kanälen versickern.

Steuermittel die 

für die Deckung 

des anfallenden Bedarfs 

der öffentlichen Haushalte

 ausgegeben werden,

 müssen erst

einmal zuvor 

durch die Finanzämter

eingetrieben werden!!! 

Verfassungskonform ist dies,

durch die

 120 Stundenauflage.

Da hier 

kein Regelsatzempfänger

 vorgeschrieben bekommt wo 

und bei wem 

er/sie/es die 120 Stunden 

ab zu 

leisten haben.

Sondern es wird 

ein monatlicher 

Stichtag genannt 

an dem er/sie/es

 nach zu 

weisen haben, 

daß er/sie/es

 ihrer Schadensminderungspflicht 

nachgekommen sind

 und sich 120 Stunden

 nützlich gemacht haben!

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Der Wahlberechtigte/Steuerzahler/Bürger 

muß das 

Recht haben,

daß der 

detailhierte Ausschreibungsgtext 

im Internet

komplett offen einsehbar

zu jedem 

einzelnem Auftrag

veröffentlicht wird!  

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Zum Lesen

der Bilddateien, 

der eingescannten Dokumente

und Screenshots,

rechte Maustaste,

im neuen Fenster/Tab öffnen

und eventuell

Lupe/Vergrößerung benutzen.

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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

und hat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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