Wenn man
davon ausgeht,
daß dieser Brand
verursacht wurden ist,
weil Handwerker
die Brandschutzbestimmungen
mißachtet haben,
ist auch
hiermit erneut
der Beweis
dafür angetreten
und ein
weiteres Argument
für die
Legitimation geliefert,
daß es besser ist,
das was
vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit
für die
gemeinnützige Tätigkeit
in Frage kommt,
auch mit Hilfe
der gemeinnützigen Tätigkeit
zu machen.
Man kann hier
davon ausgehen,
daß Handwerker,
die sich
nicht an
die Brandschutztvorschriften
gehalten haben,
die Verursacher
dieses Brandes sind.
Da ein
relativ hoher Stundenlohn
erwirtschaftet werden muß,
in den Firmen,
die die Aufträge
zur Sanierung
der öffentlichen Gebäude
erhalten haben,
werden auf Grund
des dadurch
vorhandenen Zeitdrucks
natürlich die Unfallverhütungsvorschriften
und die Brandschutzvorschriften,
grob fahrlässig
vernachlässigt und mißachtet.
Würde man also
mit Hilfe
des Überbaus
in Brüssel,
die soziale Absicherung
für den Fall,
daß der EU-Bürger
arbeitslos wird
in allen
Ländern vereinheitlichen
und in
dem Zuge
auch die kontinuierliche
gemeinnützige Tätigkeit
mit einführen,
dann würden
die Sanierungen
der Gebäude
der öffentlichen Haushalte
karitativen Organisationen
und eingetragenen Vereine
nur zum Teil
durch die Auftragsvergabe
an reguläre
Firmen stattfinden
und zum
anderen Teil,
würde die Arbeit
die vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit
für die
gemeinnützige Tätigkeit
geeignet ist,
von Arbeitslosen erledigt.
Dann würden
die Unfallverhütungsvorschriften
und die Brandschuitzvorschriften
nicht vernachlässigt
und es würde
zu solchen Bränden
nicht kommen,.
da der Arbeitslose
der sich
nützlich macht,
im Zuge
der kontinuierlichen
gemeinnützigen Tätigkeit
nur seine Mehraufwandsentschädigung,
sein Fahrgeld
und das
was für
den Qualifizierungsbaustein
angesetzt wird bekommt.
Damit ist
der finanzielle Druck
und damit verbunden
der Zeitdruck
bei den Arbeiten
in der kontinuierlichen
gemeinnützigen Tätigkeit
nicht vorhanden,
wie er
bei den
regulären Betrieben
vorhanden ist,
die einen reellen
und normalen Handwerkslohn
zahlen müssen!
Hätte man also
die Sanierung
dieser Kirche
mit Hilfe
von gemeinnütziger
Tätigkeit betrieben,
wäre es
nicht nur
zu diesem
Brand nicht gekommen,
sondern es ist
unter dem Strich
in Summe
auch billiger!
hiermit erneut
der Beweis
dafür angetreten
und ein
weiteres Argument
für die
Legitimation geliefert,
daß es besser ist,
das was
vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit
für die
gemeinnützige Tätigkeit
in Frage kommt,
auch mit Hilfe
der gemeinnützigen Tätigkeit
zu machen.
Man kann hier
davon ausgehen,
daß Handwerker,
die sich
nicht an
die Brandschutztvorschriften
gehalten haben,
die Verursacher
dieses Brandes sind.
Da ein
relativ hoher Stundenlohn
erwirtschaftet werden muß,
in den Firmen,
die die Aufträge
zur Sanierung
der öffentlichen Gebäude
erhalten haben,
werden auf Grund
des dadurch
vorhandenen Zeitdrucks
natürlich die Unfallverhütungsvorschriften
und die Brandschutzvorschriften,
grob fahrlässig
vernachlässigt und mißachtet.
Würde man also
mit Hilfe
des Überbaus
in Brüssel,
die soziale Absicherung
für den Fall,
daß der EU-Bürger
arbeitslos wird
in allen
Ländern vereinheitlichen
und in
dem Zuge
auch die kontinuierliche
gemeinnützige Tätigkeit
mit einführen,
dann würden
die Sanierungen
der Gebäude
der öffentlichen Haushalte
karitativen Organisationen
und eingetragenen Vereine
nur zum Teil
durch die Auftragsvergabe
an reguläre
Firmen stattfinden
und zum
anderen Teil,
würde die Arbeit
die vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit
für die
gemeinnützige Tätigkeit
geeignet ist,
von Arbeitslosen erledigt.
Dann würden
die Unfallverhütungsvorschriften
und die Brandschuitzvorschriften
nicht vernachlässigt
und es würde
zu solchen Bränden
nicht kommen,.
da der Arbeitslose
der sich
nützlich macht,
im Zuge
der kontinuierlichen
gemeinnützigen Tätigkeit
nur seine Mehraufwandsentschädigung,
sein Fahrgeld
und das
was für
den Qualifizierungsbaustein
angesetzt wird bekommt.
Damit ist
der finanzielle Druck
und damit verbunden
der Zeitdruck
bei den Arbeiten
in der kontinuierlichen
gemeinnützigen Tätigkeit
nicht vorhanden,
wie er
bei den
regulären Betrieben
vorhanden ist,
die einen reellen
und normalen Handwerkslohn
zahlen müssen!
Hätte man also
die Sanierung
dieser Kirche
mit Hilfe
von gemeinnütziger
Tätigkeit betrieben,
wäre es
nicht nur
zu diesem
Brand nicht gekommen,
sondern es ist
unter dem Strich
in Summe
auch billiger!