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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Mittwoch, 17. April 2019

Der Notre Dame Brand und die kontinuierliche, gemeinnützige Tätigkeit

Wenn man 
davon ausgeht,
daß dieser Brand 
verursacht wurden ist,
weil Handwerker 
die Brandschutzbestimmungen
 mißachtet haben,
ist auch
hiermit erneut 
der Beweis
dafür angetreten
und ein
weiteres Argument
für die
Legitimation geliefert,
daß es besser ist,
das was
vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit
 für die
gemeinnützige Tätigkeit
 in Frage kommt,
auch mit Hilfe
 der gemeinnützigen Tätigkeit
zu machen.
Man kann hier
davon ausgehen,
daß Handwerker,
die sich
nicht an
die Brandschutztvorschriften
gehalten haben,
die Verursacher
dieses Brandes sind.
Da ein
relativ hoher Stundenlohn
erwirtschaftet werden muß,
in den Firmen,
die die Aufträge
zur Sanierung
der öffentlichen Gebäude
erhalten haben,
werden auf Grund
des dadurch
vorhandenen Zeitdrucks
natürlich die Unfallverhütungsvorschriften
 und die Brandschutzvorschriften,
grob fahrlässig
vernachlässigt und mißachtet.
Würde man also
mit Hilfe
des Überbaus
 in Brüssel,
die soziale Absicherung
 für den Fall,
daß der EU-Bürger
arbeitslos wird
in allen
Ländern vereinheitlichen
und in
 dem Zuge
 auch die kontinuierliche
gemeinnützige Tätigkeit
 mit einführen,
dann würden
 die Sanierungen
der Gebäude
der öffentlichen Haushalte
karitativen Organisationen
und eingetragenen Vereine
nur zum Teil
durch die Auftragsvergabe
 an reguläre
Firmen stattfinden
und zum
anderen Teil,
würde die Arbeit
die vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit
für die
gemeinnützige Tätigkeit
geeignet ist,
von Arbeitslosen erledigt.
Dann würden
die Unfallverhütungsvorschriften
und die Brandschuitzvorschriften
 nicht vernachlässigt
und es würde
 zu solchen Bränden
nicht kommen,.
da der Arbeitslose
der sich
nützlich macht,
im Zuge
der kontinuierlichen
 gemeinnützigen Tätigkeit
 nur seine Mehraufwandsentschädigung,
 sein Fahrgeld
und das
was für
den Qualifizierungsbaustein
 angesetzt wird bekommt.
Damit ist
 der finanzielle Druck
 und damit verbunden
der Zeitdruck
bei den Arbeiten
in der kontinuierlichen
gemeinnützigen Tätigkeit
 nicht vorhanden,
wie er
bei den
regulären Betrieben
 vorhanden ist,
die einen reellen
 und normalen Handwerkslohn
zahlen müssen!
Hätte man also
 die Sanierung
dieser Kirche
 mit Hilfe
von gemeinnütziger
Tätigkeit betrieben,
 wäre es
nicht nur
zu diesem
Brand nicht gekommen,
sondern es ist
 unter dem Strich
 in Summe
auch billiger!    


Und Sie werden sich üben,...

...in Ihrer Disziplin!!!
Beamte,
Polizeibeamte,
Kriminalbeamte,
Staatsanwälte,
Richter
und Angestellte 
im öffentlichen Dienst!!!
Mehr als Sie 
sich das hier 
und heute 
auch nur 
ansatzweise ausmalen
und vorstellen können!!!