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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Dienstag, 4. Mai 2021

Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Verfassungswidrige Rechtslage!!! Zensur!!! Faktisches und tatsächliches Behindern und nicht das Filmen, oder das Fotografieren tötet!

 Das Verfassungsgericht 
in Karlsruhe

hat den Bundesgesetzgeber

 in die Pflicht

 zu nehmen,
eine klare Unterscheidung
zwischen faktischem Behindern 
und dem foto- 
und filmdokumentarischen Festhalten,
Aufgreifen, Verwerten
und Verwenden, Veröffentlichen 
und Kommentieren
von Fakten 
und Tatsachen
außerhalb des 
persönlichen Lebens-
und Geheimbereich,
der Intims- 
und Privatsphäre 
eines anderen Bürgers 
in der Öffentlichkeit,
das durch 
das verfassungsmäßig
 garantierte Recht 
auf freie Meinungsäußerung 
geschützt ist!!!
Wenn die Rettungsdienste
 Sichtschutzabschirmungen aufstellen wollen
können sie 
das ja tuen.
Wenn dann 
ein Passant sich
über diese Sichtschutzabschirmung
 hinweg setzt 
kann man das
 mit der 
entsprechenden Strafe belegen! 
Alles andere ist 
verfassungswidrige Zensur!!!
Man hat es 
in Minneapolis gesehen
was die Massenmedien 
mit dieser 
Gafferdiffamierungs-Zensurmasche 
bezwecken wollen!
Straftaten im Amt 
ziehen dann 
keinerlei strafrechtliche 
Konsequenzen mehr 
für Täter 
und Tatbeteiligte 
nach sich,
wenn man
den Bürger
an der Basis 
der Bevölkerung,
 Stück für Stück 
sämtlicher seiner Bürger-,
 Menschen- und Freiheitsrechte 
berauben kann!!!
   --------------
Sie haben 
den Rechtsanspruch darauf
nicht behindert
 zu werden,
Sie haben aber 
keinen Rechtsanspruch darauf
während eines Einsatzes 
nicht gefilmt,
oder fotografiert 
zu werden!!! 
Sie wollen sich 
verfassungswidrig den Rechtsanspruch
 heraus nehmen
 während eines Einsatzes
nicht gefilmt 
und fotografuiert
zu werden,
vollkommen unabhängig
von der Frage,
ob behindert wird,
oder nicht!
 Es geht Ihnen 
nicht darum 
nicht behindert
 zu werden,
 sondern es geht Ihnen
ausschließlich darum
nicht gefilmt,
 oder fotigrafiert 
zu werden! 
Und darauf haben Sie 
keinen Rechtsanspruch!!!
Es geht Ihnen
 auch nicht
 um das vermeindliche Recht
 des Verunfallten,
oder verunfallt Verstorbenen 
während eines Einsatzes,
 sondern es geht 
Ihnen einzig 
und allein darum,
 den Passanten,
 die Sie,
strafrechtlich relevant beleidigend,
 als "Gaffer" diffamieren,
oder sogar strafrechtlich 
relevante Nötigung 
im Dienst 
den Bürgern 
gegenüber betreiben,
 ihr verfassungsmäßig
 garantiertes Recht 
auf freie Meinungsäußerung
 zu entziehen
 und es ihnen 
zu unterbindenvon ihren 
verfassungsmäßig gaarntierten Rechten
 gebrauch machen 
zu können 
und ihre Interessen 
wahren zu können! 
-----------------
Beamte, Polizeibeamte, Kriminalbeamte, 
Staatsanwälte, Richter
und Angestellte 
im öffentlichen Dienst,
 sind im Naziregim 
und im SED-Regim 
vorne weg
 mit dabei gewesen
 und jedesmal
 ohne Konsequenzen davongekommen! 
Woher soll also 
der Respekt
 dem Bürger
 und seinen Bürger-, Menschen- 
und Freiheitsrechten 
gegenüber kommen?
--------------------

Die Massenmedien 

bereichern sich daran 

die Opfer 

des Holocausts 

zu zeigen,

dem Bürger 

an der Basis 

der Gesellschaft aber,

will man

verbieten Fakten

und Tatsachen aufgreifen,

 publik machen 

und kommentieren 

zu können,

weil es angeblich 

entwürdigend sein soll???  

Entwürdigend wäre,

wenn dann überhaupt,

das Aufstellen 

von Tatsachenbehauptungen,

im Zuge 

der ton-, foto- 

und filmdokumentarisch festgehaltenden,

veröffentlichten und kommentierten

Tatsachen und Fakten,

die sich 

vor der Justiz 

als unwahr 

beweisen lassen!

-------------

Die Massenmedien 

sind Täter 

und Tatbeteiligte 

...eat the shit!!!

im Krieg 

gegen die 

eigenen Bevölkerung!!! 

Sie wollen 

sich selbst

als Opfer darstellen

 in dem 

sie behaupten 

es würde 

um ihre

Pressefreiheit gehen!  

Stattdessen sind sie 

in Wirklichkeit aber,

vorne weg 

mit dabei 

und es geht

 ihnen einzig darum,

das systematische Entziehen

sämtlicher Bürger-, Menschen- 

und Freiheitsrechte

der Basis 

der Bevölkerung gegenüber

 mit immer neuen

 faulen Einfällen 

und Ideen

zu rechtfertigen 

und zu legitimieren!

Die systematische Entrechtung

 der Basis

und der Krieg 

 gegen die 

eigene Bevölkerung, 

findet unter Beihilfe

 der Massenmedien statt

 und wird von ihnen 

systematisch aufgehetzt, angestiftet 

und angestachelt!!!  

--------------

 Zensur findet niemals

zum Schutz 

von Opfern,

sondern immer nur 

zum Schutz 

von Tätern statt!!!

---------------

------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

undhat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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