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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Montag, 18. Januar 2021

Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Covid19: Die FFP2-Schutzmaskenauflage muß verfassungswidrig sein, da sie für den Schutz vor Fremdgefährdung ungeeignet sind!


Das Verfassungsgericht 

in Karlsruhe

hat die Bundesregierung 

 in die Pflicht 
 zu nehmen

 Einschränkungen der 

Bürger-, Menschen-

und Freiheitsrechte,

der Lebensgestaltungsmöglkichkeit 

und Auflagen,

wie zum Beispiel einer M;askenpflicht,

legitimieren sich nur,#

wenn sie 

zum Zweck

des Schutzes 

vor Fremdgefährdung 

 notwendig sind.

 FFP2-Schutzmasken

sind zum Zweck

des Selbstschutz konstruiert.

Medizinische Schutzmasken/OP-Masken,

sind zum Zweck 

des Schutzes 

vor Fremdgefährdung konstruiert.

Eine Maskenauflage 

ist richtig,

die FFP2-Schutzmaske 

auf zu diktieren,

aber nicht 

die richtge Wahl

des geeigneten Mittels. 

Um das verfassungsmäßig 

garantierte Recht

 auf Leben 

und körperlicher Unversehrtheit

und damit 

das Schutzrecht

auf Schutz 

vor Fremdgefährdung 

sicher zu stellen,

muß wenn schon 

dann das Tragen 

der medizinischen 

Schutzmasken/OP-Masken 

aufdiktiert werden!

---------------------------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvorraussetzung

für einen Sozialstaat! 
 

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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Mit den medizinischen Schutzmasken/OP-Masken hätte man den gleichen Effekt, wie mit den Lockdowns, für nur ein Bruchteil der Kosten, für die öffentliche, gewerblichen und privaten Haushalte, herbeiführen können!

 Nur ein Bruchteil 

der Toten

 nur ein Bruchteil

 der Kosten 

und trotzdem 

werden diese Masken

 bis hier 

und heute 

immer noch

 nicht vor Ort 

in Lizenzfertigung,

für den 

nichtkommerziellen Bedarf produziert

 und 10 pro Bürger, 

pro Woche,

in den Einzugsgebieten,

 in denen es

 entsprechend hohe 

Fallzahlen gibt verteilt!


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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvorraussetzung

für einen Sozialstaat! 
 

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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Einschränkungen der Lebensgestaltungsmöglichkeiten, staatlich sanktioniert, legitmieren sich nur, wenn dadurch das Schutzrecht vor Fremdgefährdung verwirklicht wird!

Somit ist es 

vollkommen unlogisch 

mehr Freiheiten

 für geimpfte Bürger

 zu verlangen, 

da von den 

geimpften Bürgern

 genau das gleiche 

Fremdgefährdungspotential ausgeht,

 wie von den 

ungeimpften Bürgern! 

Und genauso ist es 

mit der FFP2-Maskenpflicht!

Eine Maskenpflicht 

ist richtig,

aber die Masken 

die dafür Soge targen,

daß vom Maskenträger 

keinerlei Fremdgefährdungspotential ausgeht!

Und das 

geht nur 

über die

 medizinischen Schutzmasken,

dioe OP-Masken!

Wenn man 

vor hat

 irgendwelche Auflagen 

zu lockern,

dann nur 

den Bürgern gegenüber,

die eine 

medizinische Schutzmaske/

OP-Maske tragen,

weil von denen 

keinerlei Fremdgefährdung ausgeht

und nicht

den Bürgern gegenüber,

die geimpft sind,

oder eine 

FFP2-Schutzmaske tragen,

weil von denen 

trotz der Impfung 

und trotz 

der FFP2-Schutzmaske 

weiterhin ein 

 uneingeschränkt hohes

 Fremdgefährdungspotential ausgeht!!!  

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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvorraussetzung

für einen Sozialstaat! 
 

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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Die wesentlich schlechtere FFP2-Schutzmasken werden in den Vordergrund gestellt, weil man sich an den wesentlich besseren medizinischen Schutzmasken, den sog. OP-Masken, nicht bereichern kann!!!

 
 
 Die wesentlich
schlechteren FFP2-Schutzmasken
 könnnen von Firmen
 hier vor Ort
 produziert werden,
 die sich
an der Virenbelastung
der Bevölkerung
  bereichern können,
 während die
wesentlich besseren
 medizinischen Schutzmasken
 warscheinlich höchstens
 in Lizenzfertigung
 hier vor Ort
 produziert werden können
und für den
nichtkommerziellen Bedarf 
der öffentlichen Haushalte(Universitätskliniken,usw.)
karitativen Organisationen,
eingetragenen Vereine,
gGmbH´s und gUG´s,
warscheinlich sogar
von gGmbH´s,
oder gUG`s,
sodaß sich niemand
daran bereichern kann! 
Die FFP2-Schutzmaske 
kann nicht verhindern,
daß das Virus 
von innen 
nach aussen kann,
für den Fall,
daß eine Person
das Virus
 in sich trägt,
ohne es
zu realisieren.
Diese Person
könnte zwar
 in den 
öffentlichen Verkehrsmitteln
 mit dieser FFP2-Schutzmaske,
 sich selbst schützen,
aber der Schutz 
vor der Fremdgefährdung
 kann jedoch nicht 
gewährleistet werden!
Mit den Aerosolen 
und in
 den Tröpfchen,
die nicht 
durch diese FFP2-Schutzmaske
 daran gehindert werden
 nach aussen 
zu dringen
wird das
 öffentliche Verkehrsmittel kontaminiert,
sodaß sich 
an den Handläufen, Griffen 
und überall 
in dem 
öffentlichem Verkehrsmittel,
das Virus 
verbreiten kann
und es 
wird dann
durch die Berührung 
mit der Hand, usw.
an die 
nächste Person übvertragen!
Mit den 
medizinischen Schutzmasken 
ist das 
nicht der Fall!
Diese sind 
vom Stückpreis her 
wesentlich billiger
und erfüllen
das Schutzrecht 
vor Fremdgefährdung!
Es  kann sich 
hier vor Ort
 allerdings niemand 
daran bereichern! 
    Und darum 
stellt man
 von den Offiziellen,
den gewählten Volksvertretern
 und den Verantwortlichen,
wider besseren Wissens 
die wesentlich
 schlechteren FFP2-Schutzmasken 
in den Vordergrund,
nimmt unnötig 
hohe Infektionszahlen 
und Tote 
 billigend in Kauf,
nur um 
sich bereichern 
zu können!!!

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hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvorraussetzung

für einen Sozialstaat! 
 

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
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Montag, 18. Januar: Martin Luther King Day 2021 (USA)

Durch den 

propagendistischen Arm 

der elitär-bourgeoisen,

feudal-föderalistischen Pseudodemokraten,

den Massenmedien,

werden destruktive, kontraproduktive 

und negative Verhaltensweisen

gepuscht, angestiftet

und angestachelt.

Diese unterschwellig-rassistische Taktiererei,

mit der 

man "Gangsterrapper"

und ähnliche destruktive 

und kontraproduktive Verhaltensweisen,

bei den Jugendlichen

als etwas 

"cooles" anpreist,

gießt Öl 

aufs  Feuer 

und Wasser 

auf die Mühlen

und spielt 

rechtsaußen Extremmisten,

den Rassisten 

und Faschisten

in die Hände!

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hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

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von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvorraussetzung

für einen Sozialstaat! 
 

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
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