in Karlsruhe
hat die Bundesregierung
Einschränkungen der
Bürger-, Menschen-
und Freiheitsrechte,
der Lebensgestaltungsmöglkichkeit
und Auflagen,
wie zum Beispiel einer M;askenpflicht,
legitimieren sich nur,#
wenn sie
zum Zweck
des Schutzes
vor Fremdgefährdung
notwendig sind.
FFP2-Schutzmasken
sind zum Zweck
des Selbstschutz konstruiert.
Medizinische Schutzmasken/OP-Masken,
sind zum Zweck
des Schutzes
vor Fremdgefährdung konstruiert.
Eine Maskenauflage
ist richtig,
die FFP2-Schutzmaske
auf zu diktieren,
aber nicht
die richtge Wahl
des geeigneten Mittels.
Um das verfassungsmäßig
garantierte Recht
auf Leben
und körperlicher Unversehrtheit
und damit
das Schutzrecht
auf Schutz
vor Fremdgefährdung
sicher zu stellen,
muß wenn schon
dann das Tragen
der medizinischen
Schutzmasken/OP-Masken
aufdiktiert werden!
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit
ist Grundvorraussetzung
für einen Sozialstaat!
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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