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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Samstag, 2. Januar 2016

Volksverhätzerei gegen Flüchtlinge durch Rechtsradikale, soll genutzt werden, um willkürliche Zensur, im Internet, zu legitimieren und zu etablieren!!!

Spanish Bombs
wenn man
 einen Angriff 
auf das Recht 
zur freien Meinungsäußerung
 im Internet betreiben will,
in dem man 
die Neonazivolksverhetzkampagnen 
gegen Flüchtlinge aufgreift,
gegen die man 
selbstverständlich 
konsequent,
aber rechtstaatlich einwandfrei(!!!)
 gegen vorgehen muß,
um willkürliche Zensur
zu legitimieren!!!
Selbstverständlich muß 
gegen diese faktische Straftat
 der Volksverhetzung,
in dem man
 diese zur Anzeige
 bei einer 
Staatsanwaltschaft bringt 
gegen vorgegangen werden.
Die Staatsanwaltschaft
 hat ihren Amts- 
und Dienstpflichten
folge zu leisten
und ein Strafverfahren 
zu eröffnen.
Die Staatsanwaltschaften 
haben sich ohnehin
aufgrund der 
technischen Entwicklung 
des Internet,
auf ein höhere
 Quantität einzustellen
und der Gesetzgeber 
hat dem auch 
durch ein Mehr
 an Planstellen,
Rechnung zu tragen!
Denn die Bürger
 müssen ja 
schließlich auch 
zu ihrem 
Recht kommen! 
Kommt es jetzt 
nachdem die Volksverhetzung 
zur Anzeige gebracht wurde,
dazu daß
die Staatsanwaltschaft,
in Ermangelung 
einer Beweismittelsicherung
 durch Vorratsdatenspeicherung,
den Täter 
nicht überführen kann,
würde das Verfahren
 im Normalfall
eingestellt werden!
Dies hat 
der Gesetzgeber
 zu ändern,
indem er 
die Staatsanwaltschaft,
per Gesetz
 dazu zwingt,
diese 
zur Anzeige gebrachte 
Volksverhetzung 
und damit 
faktisch begangene Straftat
 trotzdem,
daß der Täter 
nicht überführt 
werden kann,
vor die Justiz zu bringen,
um dann 
vor der Justiz
 ein vorläufiges Gerichtsurteil,
zum Zwecke
 des Wahrheitsbeweises
 durch ein
vorläufiges Gerichtsurteil,
trotzdem, 
daß der Täter 
nicht überführt 
werden kann,
zu erwirken!
Erst jetzt,
mit diesem Wahrheitsbeweis 
durch dieses 
vorläufige Gerichtsurteil,
hat rechtstaatlich einwandfrei,
der Gewaltenteilung
 Rechnung tragend,
die Staatsanwaltschaft,
aufgrund dieses Wahrheitsbeweis
 durch dieses 
vorläufige Gerichtsurteil,
 das Recht dazu 
den Internetdienstanbieter,
über dessen
 Plattform diese 
faktische Straftat 
durch Volksverhetzung 
von dem 
nicht bekanntem 
Täter verübt wird,
in die Pflicht 
zu nehmen,
diesen rechtswidrigen Inhalt,
zum Beispiel 
durch sog. "Verpixelung",
unter der Berufung 
auf dieses Gerichtsurteil,
das mit der 
Veröffentlichung und Nennung
 des Amtsgerichts 
und der Geschäftsnummer/Aktenzeichen 
des Wahrheitsbeweis 
durch Gerichtsurteil,
durch den Betreiber 
der Internetplattform,
auf der
 der unbekannte Täter
 die Straftat 
durch Volksverhetzung 
verwirklicht hat,
   zu legitimieren 
und unlesbar zu machen!
Alles andere 
außer diesem Prozedere
 muß zwangsläufig 
eine Verfassungswidrige,
willkürliche Zensur darstellen,
die mit rechtstaatlichen 
Grundsätzen nicht 
vereinbar ist!!!
Ich finde es zynisch,
wenn man die Volksverhetzerei,
gegen Flüchtlinge aufgreift,
gegen die 
selbstverständlich 
konsequent gegen 
vorgehen muß,
um willkürliche Zensur
 im Internet 
zu legitimieren!
Man hat 
gegen diese Volksverhetzerei 
gegen Flüchtlinge 
massiv und Konsequent
 gegen vorzugehen!
Das ohne jedes wenn und aber!
Da es aber 
keine Beweismittelsicherung 
durch Vorratsdatenspeicherung gibt,
können die Strafverfolgungsbehörden
 auch den Täter,
da er sich
 in der Regel hinter 
einem Pseudonym
 verstecken kann
 nicht überführen!
Selbst wenn es 
eine Beweismittelsicherung
 durch Vorratsdatenspeicherung 
geben würde,
könnte der Täter
 die Straftat 
durch das Nutzen
 der Internetcafés 
warscheinlich auch weiterhin 
noch betreiben.
Das oben 
beschriebene Prozedere 
ist meiner Meinung 
nach notwendig,
um willkürlicher Zensur,
einhalt zu bieten!
Es ist für Aussenstehende 
nicht mehr 
nachvollziehbar,
was denn 
wirklich an Äußerungen 
betrieben wurden ist,
wenn der Inhalt ersteinmal,
durch den Administrator 
der Internetplattform,
über die der Täter,
die Straftat 
durch Volksverhetzung 
betrieben hat 
gelöscht hat!
Hier hat man also dem Grundsatz
der  Gewaltenteilung 
Rechnung zu tragen 
und der Inhalt 
darf erst
 aus dem Internet 
gelöscht werden,
wenn es 
ein Wahrheitsbeweis durch 
ein vorläufiges
 Gerichtsurteil gibt,
das das 
jeweilige Amtsgericht 
durch die 
jeweilige Staatsanwaltschaft,
beantragt,
zu verhängen hat,
auch ohne
 daß der Täter,
durch die Strafverfolgungsbehörden
überführt werden kann!!!
Alles Andere 
wäre ein 
verfassungswidriger Angriff 
auf das Recht 
auf freie Meinungsäußerung! 
Die Willkür
 besteht darin,
daß eine 
x-beliebige Behauptung,
durch eine 
x-beliebige Person
 aufgestellt werden kann
und wenn
  der Inhalt
 aus dem Internet
 herausgelöscht ist,
kann niemand mehr
 nachvollziehen,
ob der
 gelöschte Inhalt
 wirklich rechtswidrig war,
oder einfach 
nur irgendjemandem 
nicht in den Kram
 gepasst hat
und diese Person
 das Löschen 
und damit
 die willkürliche Zensur 
herbeigeführt hat,
obwohl der 
veröffentlichte Inhalt,
faktisch und tatsächlich 
gegen keinerlei Recht
irgendeiner Person 
verstoßen hat,
sondern im Zuge 
des Rechts 
auf freie Meinungsäußerung,
eine juristisch 
und rechtlich
 einwandfreie Äußerung 
gewesen ist!!!

Kein Fußbreit, 
zwischen Nord-
und Südpol,
360 Grad rings herum,
der nicht Meterdick,
getränkt ist
 von dem Blut,
der Täter
und Tatbeteiligten,
die sich
geschnitten haben!
Strafverfolgungsbehörden,
Justiz
und Massenmedien,
die um Tatsachen
und Fakten
nicht mehr
drum herum kommen!!!
Die immer gleichen
Charaktäre 
und Mentalitäten,
Tatbeteiligte 
und Täter,
pathologische Fälle,
die mit
allen Mitteln,
Wahrheitsfindung
unterbinden wollen,
nicht nur,
in den immer 
gleichen Tätergruppierungen,
7-8-9% der Bevölkerung rechtsaußen,
7-8-9% der Bevölkerung linksaußen
und zu den
elitären Minderheiten,
7-8-9% der Bevölkerung,
in den oberen Zehntausenden,
mit den Fakten
und Tatsachen,
die sie schaffen,
namentlich 
und als Person,
im Zuge 
des Rechts 
auf freie Meinungsäußerung,
in Form
von Tatsachenberichte
zur Wahrung
der Interessen,
auf Seiten
im Internet,
durch die Scheiße
 und den Kakao ziehen,
auch billigend 
in Kauf nehmend,
daß sie sich
für ihr Tun 
und Handeln,
den Fakten 
und den Tatsachen,
die sie geschaffen haben,
ganz getrost 
aufhängen können!!!
 Wahrheitsfindung muß
ein Bürger-,
Freiheits-
und Menschenrecht sein!
Wahrheitsfindung legitimiert
keinerlei Bürger-,
Freiheits-
und Menschenrechtsverletzungen!

Die freie Meinungsäußerung,
zur Wahrung
 der Interessen,
seitenweise im Internet,
Namen, 
Personen, 
Fakten 
und Tatsachen,
von Jedermann,
für Jedermann,
über Jedermann!!!
Damit das eine,
geschaffene Unrecht,
für die Täter 
und Tatbeteiligten,
ohne Komsequenzen bleibt,
schaffen sie das nächste
und das nächste
und das nächste
und das nächste Unrecht!!!!!
Der immer gleiche,
reaktionäre Teufelskreislauf,
die immer gleiche
reaktionäre Idiotie,
auf der immer gleichen 
reaktionären Schiene!!!.
 Der Freitod 
und der Tätersuizid,
zu dem
die Tatbeteiligten 
und Täter greifen,
um sich
der Verantwortung,
ihres Tun 
und Handelns
zu entziehen,
ist, 
im Gegensatz 
zur Todesstrafe,
die weltweit, 
aus dem kollektivem 
Bewußtsein heraus,
mit Recht, 
als verwerflich
 angesehen wird,
eine gesellschaftlich
anerkannte Konvention!!!
Viva la libertad!!
No paseran!!!
Nichts wird vergessen!!!
Nehmt eure
Freiheitsrechte wahr,
solange ihr
noch welche habt!!!
Mit allem
was Recht
und Gesetz hergibt!
Alle Rechtsansprüche maximalst
und weitestgehend ausschöpfen!
Nichts scheut
das Ungeziefer
(außer den Beamten!) mehr,
als das Licht
der Öffentlichkeit!!!
Asozial
sind hier definitiv,
einzig
und allein,
Täter,
die anderen
den Mund
verbieten wollen!!
Keinen Fußbreit
den Faschisten,
Rassisten
und Linkstotalitaristen!!
All set to go!!!


Disclaimer:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung,
zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen,
gebrauch,daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!!
Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB).
und allen anderen,
insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten,
Einfällen und Ideen,
auf die, die Leute kommen,
die nichts anderes im Sinne haben,
als mir die freie Meinungsäußerung,
in Form dieser Tatsachenberichte,
hier im Internet zu sabotieren!!!
Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft,
handelt nicht in meinem Sinne!
Ich habe hier viel mehr zu fürchten,
daß man mir hier ganz gezielt
und auf diesem Wege,
damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt,
die Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung,
sabotieren,verhindern und unterbinden will.