Das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
hat die Verantwortlichen
in die Pflicht
zu nehmen
dem Bevölkerungsschutz
der aus
dem Recht
auf Leben
und körperlicher
Unversehrtheit resultiert
Rechnung zu tragen
und eine Massenproduktion
von medizinischen Mundschutzmasken
vor Ort
zu betreiben,
damit jeder Bürger
seine 10 Stück
medizinische Mundschutzmasken
pro KW erhält
und daraus resultierend
auch per Erlaß
dazu angehalten wird
diese auch zu tragen.
Nur mit Hilfe
dieser medizinschen Mundschutzmasken
kann ein
hermetischer Riegel
vor die Verbreitung
des Covid19 Virus
davor geschoben werden
und eine Rückführung
zur Normalität
verwirklicht werden.
Die Verantwortlichen
und Offiziellen
verstecken sich
hinter der
faulen Ausrede,
daß sie
auf dem
internationalem Markt nicht
ausreichend medizinische
Mundschutzmasken auftreiben können
und nehmen unnötig viele,
tausende Covid19 Tote
und das Ruinieren
der öffentlichen, gewerblichen
und privater Haushalte
in Kauf
anstatt eine Massenproduktion
dieser Masken
die sie nicht
auf dem
internationalem Markt bekommen
hier vor Ort
in Angriff zu nehmen
und man hätte
hier und heute
nur ein paar
hundert Tote
und die öffentlichen, gewerblichen
und privaten Haushalte
hätte man nicht
ruinieren brauchen!
Haben die Täter
des verbrecherischem
Chinesischem Regims,
denen wir
diese Covid19 Scheiße
überhaupt erst
zu verdanken haben,
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das Weltmonopol
für die Herstellung
medizinischer Mundschutzmasken?
Es hätte
keinerlei "Lockdown"
geben müssen
und trotzdem
hätten wir
hier und heute
anstatt mehr
als 7000 Tote,
nur ein
paar Hundert!
Person 1
und Person 2
haben ein verfassungsmäßig
garantiertes Recht
auf Leben
und körperlicher Unversehrtheit!
Person 1
und Person 2
können unbewußt
infiziert sein.
Medizinische Mundschutzmasken
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tragen dafür Sorge,
daß kein Virus,
für den Fall,
daß der Träger
unbewußt inviziert ist,
nach außen
dringen kann.
Somit hat Person 1
gegenüber Person 2
und Person 2
gegenüber Person 1,
den Rechtsanspruch darauf,
daß eine
medizinische Mundschutzmaske,
in der Qualität,
wie sie auch
von den Ärzten
in den Krankenhäuser
verwendet werden,
getragen wird,
wenn der Abstand
von 1,5 Metern
nicht eingehalten
werden kann.
Tragen beide Personen
medizinische Mundschutzmasken
brauchen auch
keine 1,5 Meter Abstand
gehalten werden!
Die Verpflichtung
zur Massenproduktion
medizinischer Mundschtzmasken,
hier vor Ort,
da der internationale Markt
nicht ausreichende
Anzahl hergibt,
in der Qualität
wie sie
die Ärzte
in den Kliniken tragen,
damit sichergestellt ist,
daß kein Virus
nach außen
dringen kann,
für den Fall,
daß der Maskenträger
unbewußt infiziert ist,
die sich aus
dem Bevölkerungsschutz ergibt,
der aus dem
verfassungsmäßig garantiertem Recht
auf Leben
und körperlicher Unversehrtheit
ein Rechtsanspruch
eines jeden Bürgers
gegenüber dem Staat ist,
muß vom Verfassungsgericht
in Karlsruhe
bestätigt werden
und die Offiziellen
müssen in die Pflicht
genommen werden
jedem Bürger
10 medizinische Mundschutzmasken
pro KW
aus zu händigen
und zur Verfügung
zu stellen!
Nur mit Hilfe
dieser medizinischen Mundschutzmasken
kann eine Verbreitung
des Virus
hermetisch unterbunden werden
und eine
sicherre Rückkehr
zur Normalität erfolgen.
Im Januar 2020
hätten die Verantwortlichen,
gewählten Volksvertreter
und Offiziellen,
in diesem Land
schon bereits
dem Bevölkerungsschutz,
Rechnung tragen müssen,
der sich
aus dem verfassungsmäßig
garantiertem Recht
auf Leben
und körperlicher Unversehrtheit
heraus für jeden
einzelnen Bürger ergibt
und 6 Mrd €
in die Produktion
von medizinischen Mundschutzmasken,
vor Ort
investieren müssen.
Man hätte mit
dieser Summe
für jeden
der 80 Mio Bundesbürger
für das
gesamte Jahr 2020,
pro Kalenderwoche
10 medizinische
Mundschtzmasken herstellen
und aushändigen können.
Man hätte dadurch
nur einen Bruchteil
der Infektionen
und nur
einen Bruchteil
der Toten gehabt.
80 Mio Bürger
x 10 Masken
x 52 KW,
bei einem Stückpreis
von 0,10€,
macht zusammen 4,16 Mrd €
für 12 Monate!
Man hätte den öffentlichen-,
den gewerblichen-
und den
privaten Haushalten
nicht einen
derartigen Schaden
zufügen brauchen,
da das
ganz normale Leben,
wie sonst auch,
ganz normal
weiter gegangen wäre,
nur halt konsequent
und disziplineirt
mit dem Tragen
der medizinischen Mundschutzmaske!
Zur Produktion
dieser Masken
hätte man Planstellen
für die gemeinnützige Tätigkeit
schaffen können,
damit Regelsatzempfänger
sich nützlich hätten
machen können,
um den
anfallenden Bedarf
der öffentlichen Haushalte,
karitativen Organisationen,
eingetragenen Vereinen,
gGmbH´s und gUG´s
zu decken.
Bei 2,-€ Mehraufwandsentschädigung,
0,50€ für den Qualifizierungsbaustein
und das was
eine Monatskarte
für die
öffentlichen Verkehrsmittel,
vor Ort kostet,
geteilt durch 120 Stunden,
an Fahrkostenpauschale,
pro Stunde
kommt eine Summe
von 3,- bis 3,50 €
pro Arbeitsstunde,
pro Regelsatzempfänger zusammen.
Zur Herstellung
des dreilagigem Fließ
benötigten Produktionsmittel
hätte man Bundeszentral einen,
oder zusätzlich
auch Landeszentral,
in den jeweiligen
16 Ländern,
einen Produktionsstandort
installieren können,
von wo aus dann,
das vorgvertigte,
dreilagige Fließ
an die Endfertigungsstandorte
in den jeweiligen Bzirken,
oder kommunalen Trägern
verteilt worden wäre,
wo dann auch
die Endfertigung
für den Bedarf
vor Ort,
auch mit Hilfe
von Planstellen
zur gemeinnützigen Tätigkeit
mit Hilfe
von Regelsatzempfängern
hergestellt hätte
werden können.
Für 100000 Einwohner
in SZ,
hätte man also
in der
jeweiligen Projektgruppe,
oder Fachabteilung
aus dem angeliefertem,
vorgefertigtem Fließ,
aus der landes-,
oder bundeszentralen Produktion,
10Stck x 100000 Einwohner,
pro Woche 1 Mio
medizinische Mundschutzmasken,
in der gleichen Qualität,
wie sie auch
von den Ärzten
in den Kliniken
verwendet werden,
für den Bedarf,
nur dem Bürgern
gegenüber allein,
herstellen können.
Dazu natürlich
noch der Bedarf
an diesen Masken
für die öffentlichen Haushalte,
karitativen Organisationen,
eingetragenen Vereinen,
gGmbH´s und gUG´s.
6 Mrd €
geteilt durch
80 Mio Einwohner
ergibt 75,-€
pro Bürger,
für 10
medizinische Mundschutzmasken
pro KW
mal 52
ergibt 520 Masken
pro 12 Monate,
in der Qualität,
wie sie
die Ärzte
in den
Krankenhäusern tragen.
Im Januar 2020
hätte SZ
aus der Bundesebene
7,5 Mio € für
den Bevölkerungsschutz
erhalten müssen.
75,-€ pro Bürger
mal 100000 Einwohner
ergibt 7,5 Mio €,
zur Gründung
einer gGmbH,
oder gUG,
die mit Hilfe
Planstellen für
die gemeinnützige Tätigkeit
den Bedarf
an medizinischen Mundschutzmaksen,
der öffentlichen Haushalte,
karitativen Organisationen,
eingetragenen Vereine,
gGmbH´s
und gUG`s,
im Einzugsgebiet
des kommunalen Trägers,
gedeckt hätte!
Nach der
Sars1 Epedemie,
die Gott sei Dank
weitestgehendst in Asien
geblieben ist,
wurde ein Gutachten
in Auftrag gegeben
aus dem hervorgeht,
daß es genau
zu den Versorgungsengpässen
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im internationalem Markt
kommen werden wird!
Die Offiziellen, Verantwortlichen
und gewählten Volksvertreter
und Massenmedien,
sprechen aber lieber
von "Durchseuchung"
und "Herdenimmunität",
damit sie nicht
einen Cent
in den Bevölkerungsschutz
investieren müssen!
Auch nach
dem Covid19 Virus,
wenn man
das Ganze medizinisch
in den Griff
bekommen hat,
sollten diese Produktionsstätten
weiter betrieben werden,
denn mit Hilfe
der Planstellen
für die gemeinnützige Tätigkeit,
ist die Produkltion
an sich
auch nicht
sehr viel teurer
als das
was man
auf dem
internationalem Markt bekommt
und man ist
komplett unabhängig
vom internationalem Markt,
für den Fall,
daß das nächste Virus,
verursacht durch
die Überbevölkerung,
irgendwann mit Sicherheit
wieder auf die Bevölkerung
drauf zu kommt!
Der internationale Markt
wird entlastet
durch die
massenweise Eigenproduktion
vor Ort,
so daß auch
die kommerziellen Verbraucher,
die ihren Bedarf
nicht durch
die Produktion
durch gGmbH`s
und gUG`s
vor Ort
decken können/dürfen,
indirekt durch
diese Entlastung
des internationalen Marktes,
auch Nutznießer
durch die
massenweise Eigenproduktion
vor Ort sind!
Nach der Maximalproduktionskapazität
von mind. 6000 Stück
pro Stunde,
damit jeder
der 100000 Einwohner
, einmal pro KW
10 Stück
medizinische Mundschutzmasken erhalten
in einer
24 Stunden/7 Tage Produktion,
wird der Produktionsstandort
der errichtet wurde,
um die Covid19 Krise
zu bewältigen
und den Bedarf
der öffentlichen Haushalte
(z.B.:Bürger, Universitätskliniken,
Ämter, Behörden,
Dienststellen, Feuerwehr,
DRK, THW, usw.),
kariitative Organisationen
(z.B.: Altenheime, usw.)
eingetragene Vereine,
gGmbH`s und gUG`s
zu decken,
am Ende der Covid19 Krise,
wenn man
einen Impfstoff
für diejenigen,
die noch nicht
infiziert sind
und Wirkstoffe
für diejenigen,
die infiziert sind,
entwickelt hat,
auf eine Minimalproduktionskapazität reduziert
und die
errichteten Betriebs-
und Produktionsmittel
betriebsbetreit gehalten,
damit beim nächsten Virus,
das bei
der Überbevölkerung
die es
auf dieser Erde gibt,
mit Sicherheit
irgendwann kommen wird,
aus dem Stand,
dem Bevölkerungsschutz,
der sich
aus dem verfassungsmäßig garantiertem Recht
auf Leben
und körperlicher Unversehrtheit,
einem jedem Bürger zusteht,
Rechnung getragen
werden kann.
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So wie
dieser Apotheker
in Bottrop
Mord durch Unterlassen
begangen hat
in dem er
den Patienten
die Wirkstoffe
in den Krebsmedikamenten
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vor enthalten hatte,
so betreiben auch
die Offiziellen
und Verantwortlichen,
im Zuge
der Covid19-Virenbelastung
der Bevölkerung,
einen Mord
durch Unterlassen,
in dem sie
sich notorisch
und latent weigern
dem Bevölkerungsschutz
Folge zu leisten
und sich weigern
vor Ort
medizinische Mundschutzmasken
produzieren zu lassen
und an die
Bevölkerung verteilen!!!
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Die 6000
Covid19 Toten(April2020)
sind Opfer
eines Mordes
durch Unterlassen
und die Täter
sitzen in
den Parlamenten,
in den Massenmedien
und im RKI!!!