leben will!
Die Selektion
bei derVergabe
einer Staatsabürgerschaft
auf Grund
der Leistungsfähigkeit
des Antragstellers,
ist entwürdigend
für diejenigen,
mit denen
man sich
wesentlich mehr
solidarisieren kann,
weil sie keine
Chance hatten
sich Qualifikation
und Bildung
an zu eignen,
da sie
in Umgebungsvariablen
aufwachsen mußten,
in denen
kein Europäer
leben will!
Die Bevölkerung
an der Basis
der Gesellschaft wird
in diesen
Ländern systematisch
aus den
Wirtschaftskreisläufen ausgegrenzt
und verhungern regelrecht
auf der Straße,
weil das Kapital
nur in
der Mittel-
und der
Oberschicht zirkuliert!
Man hat
diese Länder
also nichtnur
in die Weltwirtschaftskreisläufe
mit ein
zu binden,
damit die Menschen
in diesen Ländern
nicht mehr
an der Basis
der Gesellschaft
auf der
Straße verhungern,
sondern man hat
zuvor sicher
zu stellen,
daß die Regierungen
in diesen Ländern
dazu gezwungen werden,
die Basis
der Gesellschaft
in die Wirtschaftskreisläufe
mit ein
zu binden
und sicher
zu stellen,
daß das Kapital
nicht nur
in der Mittel-
und der
Oberschicht zirkuliert
und die Mesnchen
an der Basis
der Gesellschaft
in diesen Ländern
trotzdem weiter
auf der
Straße verhungern!
Wer in
Umgebungsvariblen aufgewachsen ist,
aus denen heraus
sich Qualifikation
und Bildung
angeeignet werden konnte,
die für
die elitäre Arbeiteberschaft
interessant ist,
gehört in
seinem Herkunftsland
mit Sicherheit nicht
zu der Unterschicht
zu der Basis
der Bevölkerung,
sondern eher
zu der Mittel-,
oder Oberschicht!
Und die
können sich
bei der Frage
nach welchen Kriterien
eine europäische Staatsbürgerschaft
vergeben werden wird,
ganz hinten anstellen,
in der
Reihe derer
die eine
europäische Staatsbürgerschaft beantragen!
Priorität muß generell
die soziale
Bedürftigkeit haben
nicht nur
wenn man Facharbeitermangel
und geburtenschwache Jahrgänge
kompensieren will!
Die Vergabe
einer Staatsbürgerschaft
an einen Antragsteller
hat man
einzig und allein
an der
sozialen Bedürftigkeit
fest zu machen
und nicht
an der Frage
wie gut
der Antragsteller
durch die
elitäre Arbeitgeberschaft
ausgebeutet werden kann!
Das teilen
und herrschen Prinzip,
damit die Einen
gegen die Anderen
gegeneinander ausgespielt
werden können!
So wie man
auch ein Europa
zweier Geschwindigkeiten propagiert,
anstatt ein Europa
einer gleich
hohen Lebensqualität
an der Basis
der Gesellschaft
in allen
europäischen Ländern,
durch ein
europäisches Konsolidierungsgesetz,
das die Rechte
und die Pflichten
der Konsolidierungsgeberregionen
und die Rechte
und die Pflichten
der Konsolidieruungsnehmerregionen festschreibt,
sicher zu stellen!
So hat
man auch,
im Zeweifelsfall
mit Hilfe
des Verfassungsgerichts
in Karlsruhe,
sicher zu stellen,
daß der Bedarf
an qualifizierten Fachkräften
im Zuge
eines Facharbeitermangels
ausschließlich mit Hilfe
eines Bildfungssubventionsgesetzes
zu decken ist
und explizit nicht,
mit Hilfe dieser
asozialen Funktionsmigration.
Wer eine
europäische Staatsbürgerschaft
bekommen hat,
weil er
die Kriterien
eines generalisiertem
europäische Asylrechts erfüllt,
oder darüber hinaus,
selbst wenn er
diese katalogisiert
aufgelisteten Kriterien
nicht erfüllen sollte,
soziale Bedürftigkeit
nachweisen kann
und darum
eine europäische
Staatsbürgerschaft erhält,
ist wie
jeder andere Europäer
dann auch Nutznießer
eines europäischen Bildungssubventionsgesetzes
und kann sich
wie jeder
Andere auch
Weiterbilden und Qualifizieren!
Damit hat sich
das Problem
mit einem Facharbeitermangel
ein für
alle Mal erledigt,
da es immer mehr
als genug
qualifizierte Facharbeiter
geben wird,
die sich
bei den Arbeitgebern
auf die
angebotenen Arbetsplätze
bewerben werden!
Entwürdigend ist
die Funktionsmigration
und damit verfassungswidrig
weil der
eine Antragsteller
eine Staatsbürgerschaft bekommt,
weil er
in seinem Herkunftsland
in positiven
Umgebungsvariablen aufwachsen
und leben konnte,
aus denen heraus
er sich Qualifikation
und Bildung
aneignen konnte,
die für
die Arbeitgeber
in Europa
interessant ist,
während auf der
anderen Seite,
aber der Antragsteller
der dieses Glück
nicht gehabt hatte
und in
seinem Herkunftsland
nicht in derartig
positiven Umgebungsvariablen
aufwachsen konnte
die beantragte
europäische Staatsbürgerschaft
verweigert bekommt,
obwohl man sich
mit diesem Antragsteller
auf Grund
der höheren
sozialen Priorität
wesentlich mehr
solidarisieren kann,
da man
ja selbst
auch nicht
in derartig
negativen Umgebungsvariablen
leben will!
Es muß
im Zuge
der Funktionsmigration
zudem trotzdem
in den Antragsteller
Weiterbildung hinein
investiert werden,
da er
die europäischen,
resp. bundesdeutschen Standards
ohnhin nicht
beherscht,mitbringt
und erfüllen!
Also kann man
auch denjenigen
eine Staatsbürgerschaft
und damit Bildung
und Qualifikation gewähren
die aus einem
wesentlich höheren
sozialem Bedarf heraus
einen Antrag
auf europäische
Staatsbürgerschaft stellen!
Diese asoziale Funktionsmigration
kann einzig
und allein,
in Ermangelung
eines
dualen Willensbildungssprozesses
zugunsten elitäre Minderheiten,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderlistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
durchgesetzt werden!