https://www.youtube.com/watch?v=GHll61BsrrA |
Man hat den Überbau
in Brüssel,
dazu zu nutzen,
das zu verwirklichen,
was sich
aus dem kollektivem Bewußtsein
der Wahlberechtigten,
im relevantem Einzugsgebiet,
heraus legitimiert
und nicht das,
gegen die Masse
der Wahlberechtigten
durchzusetzen,
was im Interesse der Willkür,
der elitären Minderhieten
in den oberen Zehntausenden,
der antipluralistischen,
(geschichts-)revisionistischen
und reaktionären Minderheiten,
rechtsaußen
und/oder linksaußen,
ist!!!
Dazu sollte man einen
dualen Willensbildungsprozess,
durch alle Ebenen hinweg,
etablieren,
aus dem heraus
die gewählten Volksvertreter,
durch alle Ebenen hinweg,
vom jeweiligen Gemeinderat,
dem jeweiligem Stadtrat,
dem jeweiligem Landkreis
und Kommune,
dem Bezirk,
der Landesregierung,
der Bundesregierung,
bis hin zum bisherigem,
Maximum an Überbau,
in Brüssel,
europaweit,
gezwungen sind,
am Anfang
des Willensbildungsprozesses,
des Willensbildungsprozesses,
die jeweiligen Wahlberechtigten,
im Einzugsgebiet,
in Form einer Befragung,
in Form eines Favoritisieren,
der angebotenen Problemlösungsvorschlägen,
mit einzubinden!
http://stephanbauer38259.blogspot.de/2014/04/willensbildungsprozess-in-drei-phasen.html
http://stephanbauer38259.blogspot.de/2014/04/willensbildungsprozess-in-drei-phasen.html
So hat man auch,
eine kollektiv
legitime Vereinheitlichung,
der sozialen Sicherungssyteme,
europaweit,
mit Hilfe des Überbaus
in Brüssel,
zu verwirklichen.
Auf dieser
damit geschaffenen Basis,
legitimiert sich
nichtnur die Konsolidierung,
wie zum Beispiel aktuell,
Griechenland,
oder auch andere Länder,
die per EU-Konsolidierungsgesetz,
die Masse der Gelder
die sie zum Zwecke
der Konsolidierung erhalten,
von den EU-Ländern erhalten,
die nichts
gegen ihre Aussenhandelsüberschüsse tun;
es kann auch
eine einheitliche EU-Staatsbürgerschaft,
ein einheitliches EU-Asylgesetz,
das zwingend
durch die verfassungswidrige
Funktionsmigration,
die ein Ende haben wird,
erforderlich sein wird,
verwirklicht werden.
Eine europaweit vereinheitlichte
soziale Absicherung,
sollte eine 120-Stundenauflage
für die ALG2 Empfänger,
beeinhalten,
die am längsten
arbeitslos sind.
arbeitslos sind.
Sodaß, je nach dem
wie viele Planstellen,
wie viele Planstellen,
die Betreiber
der gemeinnützigen Tätigkeit,
der gemeinnützigen Tätigkeit,
in ihren Projektgruppen
und Fachabteilungen anbieten,
im jeweiligem Einzugsgebiet
des kommunalen Trägers,
mehr oder weniger
ALG2-Empfänger,
ALG2-Empfänger,
mit Hilfe
dieser 120-Stundenauflage
dieser 120-Stundenauflage
in die Pflicht genommen werden,
sich nützlich zu machen
und es wird sicher gestellt,
daß die ALG2-Empfänger
körperlich und geistig
nicht weiter zurückfallen,
sondern für die reguläre Arbeit,
im regulärem Betrieb
fit gehalten werden.
Aus dem gleichen Ansatz heraus
hat man auch
Endgeldvarianten und ABM,
den öffentlichen Haushalten,
gesetzlich zu unterbinden.
fit gehalten werden.
Aus dem gleichen Ansatz heraus
hat man auch
Endgeldvarianten und ABM,
den öffentlichen Haushalten,
gesetzlich zu unterbinden.
So hätte man
auch hier vor Ort,
auch hier vor Ort,
was die Sanierung
des Marktplatzes angeht,
ein Favoritisieren
von Problemlösungsvorschlägen,
betreiben müssen,
aus dem heraus,
die Wahlberechtigten,
hier in Salzgitter,
in sehr hoher Warscheinlichkeit,
einem Problemlösungsvorschlag,
den Vorrang
gegeben hätten,
gegeben hätten,
aus dem heraus,
zur Sanierung,
eine Projektgruppe,
zur gemeinnützige Tätigkeit,
betrieben worden wäre,
aus der heraus,
die Arbeitslosen,
vorrangig
die Arbeiten verrichtet hätten,
die Arbeiten verrichtet hätten,
die vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit her,
der verantwortlichen Tätigkeit her,
in Frage gekommen wären
und nur das von Firmen,
gemacht worden wäre,
was unbedingt notwendig ist
und vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit her,
für die gemeinnützige Tätigkeit,
durch Arbeitslose umgesetzt,
ungeeignet ist.
Dann hätte diese Sanierung
nur die Hälfte
des Geldes gekostet,
des Geldes gekostet,
was sie hier
und heute kostet
und heute kostet
und die Arbeitslosen,
die zu denen gehören,
die am längsten im ALG2 sind,
hätten ihre 120-Stundenauflage,
mit dieser 10-20 Planstellen,
über mehrere Monate hinweg,
erfüllen können.
Mit den eingesparten Mitteln,
könnte man
weitere Planstellen schaffen,
weitere Planstellen schaffen,
auf denen die ALG2-Empfänger,
ihre 120-Stundenauflage
erfüllen können,
die in der 120-Stundenauflage sind,
weil sie zu den ALG2-Empfängern
im Einzugsgebiet
des kommunalen Trägers zählen,
die am längsten
arbeitslos sind!
arbeitslos sind!
Hier hat man
die öffentlichen Haushalte
generell in die Pflicht zu nehmen,
allen Bedarf,
der von dem Grad
der verantwortlichen Tätigkeit her,
dafür in Frage kommt,
auch mit Hilfe
der ALG2-Empfänger,
der ALG2-Empfänger,
die im Einzugsgebiet
des jeweiligen
kommunalen Trähers,
am längsten arbeitslos sind,
zu decken.
Nur der Bedarf,
der für die gemeinnützige Tätigkeit,
quantitativ und/oder qualitativ,
nicht in Frage kommt,
da er vom Grad
der verantwortlichen
Tätigkeit her,
für die gemeinnützigeTätigkeit
nicht geeignet ist,
darf durch Auftragsvergabe
gedeckt werden.
Das sollte europaweit
vereinheitlicht werden,
damit auch
die Konsolidierungsnehmerländer,
nicht mehr
zur Deckung
des anfallenden Bedarfs,
ausgeben,
als unbedingt nötig.
Aber auch
in den Konsolidierungsmittelgeberländern,
hat man
aus der prophylaxe heraus,
aus der prophylaxe heraus,
die 120-Stundenauflage
zu verwirklichen,
zu verwirklichen,
damit die ALG2-Empfänger
fit bleiben,
fit bleiben,
für die reguläre Arbeit
im regulärem Betrieb.
im regulärem Betrieb.
Hierzu sollten neben der,
pädagogisch wichtigen
Mehraufwandsentschädigung,
pro nachgewiesener
abgeleisteter Stunde,
gemeinnütziger Tätigkeit
auch der Fahrgeldanteil,
aber auch der Qualifizierungsbausteinanteil,
pro abgeleisteter Stunde
gemeinnütziger Tätigkeit,
angerechnet werden.
Nichtnur die Tatsache,
daß der ALG2-Empfänger,
durch die 120 Stunden,
die er sich nachweislich
nützlich gemacht hat,
insbesondere auch
durch den,
nach drei Monaten,
erworbenen Anspruch,
auf einen Qualifizierungsbeaustein,
der alle drei Monate,
eine, oder zwei Wochen,
stattfinden sollte,
wird der ALG2-Empfänger
mit der 120 Stundenauflage,
fit für die reguläre Arbeit
im regulärem Betrieb
gehalten,
gehalten,
resp. gemacht!