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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse
Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!
Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht
auf freie Meinungsäußerung,
zu jedem Namen und jeder Person
und geschaffennen Fakten
und Tatsachen gebrauch,
daß mir durch den Artikel 5
des Grundgesetztes garantiert wird!!!!
Hiermit distaniere ich mich
von Nachstellung(§238STGB).
und allen anderen,
insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten,
Einfällen und Ideen,
auf die, die Leute kommen,
die nichts anderes im Sinne haben,
als mir die freie Meinungsäußerung,
in Form dieser Tatsachenberichte,
hier im Internet zu sabotieren!!!
Wer derartige Fakten
und Tatsachen schafft,
handelt nicht in meinem Sinne!
Ich habe hier viel mehr zu fürchten,
daß man mir hier ganz gezielt
und auf diesem Wege,
damit es nicht
zur Wahrheitsfindung kommt,
die Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
im Zuge meines Rechts
auf freie Meinungsäußerung,
sabotieren, verhindern
und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten
beim Namen genannt!
Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Es findet keine Bereicherung statt,
am Nennen des Namens der Person,
oder dem Veröffentlichen
von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden
Fakten und Tatsachen,
in der Öffentlichkeit,
ausserhalb der Intims-
und Privatsphäre,
dem persönlichem Lebens-
und Geheimbereich der Person,
wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern,
Radiosendern und Zeitungen
der Fall ist,
die aus diesem Grunde
die Namen durch die Redaktion ändern,
die Filme und Fotos verpixeln müssen!
Als private Person,
die sich nicht bereichert,
sondern von ihrem Recht
auf freie Meinungsäußerung
gebrauch macht
braucht man das nicht!
Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Es fnden keine Offenlegungen
aus dem persönlichem Lebens-
und Geheimbereich,
der Intims-
und Privatsphäre,
der Person statt
und die Information
wird auch nicht
auf illegalem Wege beschafft
und aufgegriffen, verwertet und verwendet!
Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!!
Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden!
Als private Person, im privaten Interesse,
greife ich in den Tatsachenberichten,
zur Wahrung meiner Interessen,
im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts
auf freie Meinungsäußerung,
Informationen auf,
Fakten, Tatsachen, Namen und Personen,
die relvant sind zum Zeitgeschehen,
die datenschutzrechtlich einwandfrei,
verwert- und verwendbar sind,
da ich die Informationen weder
als Gewerbebetreibender,
noch als kommerzieller Datenverarbeiter,
erfaßt habe!
Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!
"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)
dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/
Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat,
sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen,
da ich nicht weiß,
wie lange es dauern wird,
bis man mir diesen Account wieder sperren wird.
Montag, 22. April 2019
Angriff auf das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Chancengleichheit! DGB-Forderung: Steuermilliarden für Weiterbildung nicht für ALG2-Regelsatzempfänger und Langzeitarbeitslose, sondern für die, die schon Arbeit haben und in Kurzarbeit sind!!!
Die einzigste Chance
die der
arbeitslose Bürger hat
aus dem Teufelskreislauf:
"Keine Qualifikation
= keine Arbeit,
keine Arbeit
= keine Qualifikation!",
aus zu brechen
ist die Qualifikation
und Weiterbildung,
die ihm
durch die
Gesetzeslage unabwendbar
und unabdingbar
zugesichert werden muß!!!
Diese Forderung
des DGB
die der
arbeitslose Bürger hat
aus dem Teufelskreislauf:
"Keine Qualifikation
= keine Arbeit,
keine Arbeit
= keine Qualifikation!",
aus zu brechen
ist die Qualifikation
und Weiterbildung,
die ihm
durch die
Gesetzeslage unabwendbar
und unabdingbar
zugesichert werden muß!!!
Diese Forderung
des DGB
muß verfassungswidrig sein
und muß
vom Verfassungsgericht
in Karlsruhe
unterbunden werden,
da sie gegen
das verfassungsmäßig
garantierte Recht
auf Chancengleichheit verstößt.
Der Arbeitslose
und insbesondere Lanzeitarbeitslose
hat in Ermangelung
keine Chance,
den einen Arbeitsplatz
zu bekommen,
den es
auf zehn
Arbeitslose gibt,
weil er
um das verfassungsmäßig
garanteierte Recht
auf Chancengleichheit
betrogen wird,
in dem
man ihm
beinahe zwanzig
Jahre lang,
die Weiterbuildung
die er beantragt
regelrecht strafrechtrlich
relevant verweigert
und muß
die Möglichkeit
an einer Weiterbildung
teil nehmen
zu können
erst durch Strafanzeige
und Öffentlichkeitsarbeit
in Form
eines Tatasachenberichts
zur Wahrung
seiner Inetressen
im Inetrnet,
nach über
12 Jahren Arbeitslosigkeit,
regelrecht erzwingen,
um sie dann
durch den freiraum
zur Willkür
zur Willkür
und Willfährlichkeit,
der Fallmanagerin
und des Fallmanagements,
dadurch sabotiert
zu bekommen,
in dem man
einen Mehrbedarf
in Höhe
von 300-450€
für eine Mietkaution
für eine
planungssichere Unterkunft
unter dem
Motto verweigert,
"wir wollen
ja gar nicht,
daß Sie
da hin fahren"!!!
Beweisbare
und nachweisbare Tatsache!!!
Nur wenn das
gleiche Quantum
für alle gleich
garantiert ist,
legitmiert sich
die Tastsache,
daß diejenigen,
mit dem
höherem Pensum
aus diesem
gleichem Quantum
mehr heraus
holen können!
Das ist
in der
vorherschenden Rechtslage,
im Status Quo
nicht möäglich,
da vor Ort
die Entscheidungsgewalt
über die Finazierung
einer beantragten Weiterbildung,
in Ermangelung
eines Bildungssubventionsgesetz
beim Fallmanagement
und der/dem
jeweiliogem Fallmanager liegt,
die weder starfrechtlich,
noch zivilrechtlich
und auch
die verantwortlichen
Vorgesetzten disziplinarrechtlicht
nichts und niemanden
zu fürchten haben,
da sie sich
zum Einen
darauf verlassen können,
daß der Arbeitslose
im Zuge
der Kanzleihygiene
kaum eine
Chance hat
einen Anwalt
zu finden
der gegen
das Klüngelchen
vor Ort
vorgehen wird
und sich
mit den
oberen Zehntausenden,
den zahlungskräftigen Klienten
der elitären Arbeitgeberschaft,
den zahlungskräftigen Klienten
der elitären Arbeitgeberschaft,
vor Ort
anlegen will,
und auch
die Täter
und Tatbeteiligten
in den Strafverfolgungsbehörden
und der Justiz
haben nichts
und niemanden
zu fürchten!
Wenn jemand
Arbeit hat,
dann hat
der Arbeitgeber
in diese Arbeitnehmer
hinein zu investieren
und diese Mitarbeiterinvestition
nicht auf
die Steuerzahler
ab zu wälzen!
Ist ein Bürger
in der Lebenssituation,
aus der heraus
er in
Arbeit ist
dann muß,
wenn sich
das überhaupt
legitimieren soll,
sich die Höhe
der zweckgebundenden
finanziellen Zuwendung
für Weiterbildung
für diese Lebensituation
am Gesamjahresnetto
dieses Bürgers
der Arbeit hat,
bemessen
und darf nicht
an der Frage
festgemnacht werden,
ob der Betrieb
in dem
er arbeitet
genug Arbeit hat,
oder Kurzarbeit
angemeldet hat!
Wenn er ohnehin
eine sehr
hohen Stundenlohn
oder Gehalt bekommt,
legitimiert es sich nicht,
daß dieser Bürger
in dieser Lebenssituation
überhaupt noch etwas
aus dem Bundessubventionsgesetz
zugebilligt bekommt!
Wenn er
zum gesetzlichen
Mindestkompensationszahlungssatz arbeitet,
dann sollte er
in einem
festgeschriebenem Umfang
aus diesem Bildungssubvemntionsgesetz
etwas erhalten.
In zwei-drei
Stufen gestaffelt,
sollte sicher
gestellt werden,
daß diejenigen
die ohnhin
gut verdienen
auch nichts
aus diesem Subventionsgesetz
erhalten werden!
Der Bundesgesezgeber
muß durch
das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
in die Pflicht
genommen werden,
in Form
eines Bildungssubventionsgesetz
sicher zu stellen,
daß gleiches Recht
für alle
gleich gilt
und für
jede Lebenssitualtion
in der sich
ein Bürger
befinden kann,
klare Rechtsansprüche
über die Höhe
der Steuermittel
für Weiterbildung
die ihm zustehen
garantiert werden!
Genauso verfassungswidrig
da gegen
den Verfassungsmäßig
garantierten Grundsatz
der Chancengleichheit
muß es sein,
wenn auf
der eineen Seite
die elitäre Arbeitgeberschaft,
Milliardebn von Steuermitteln
als Subvention erhaklten,
in dem man
ihnen die Hälfte
des Stundenlohns
dazu bezahlt,
auf der
anderen Seite
aber die
dringend benötigte
Weiterbildung nicht
bezahlt wird,
mit der
der Arbeitslose
in die Lage
versetzt werden kann,
den einen
Arbeitsplatz zu bekommen,
den es
auf zehn
Arbeitslose gibt,
bei dem er
bis zum Renteneintritt
etwas zum Bruttosozialprodukt
bei tragen kann!
Verfassungsrechtlich betrachtet
muß der
arbeitslose Bürger
das recht haben,
das die Arbeit
die zum Bruttosozialprodukt
bei trägt
als Ziesetzung
anvisiert wird
und nicht
der Aufstockerlohn
und die Hälfte
des Stundenlohns
aus Steuermittel
und damit Milliarden
von Steuergelder
für die
elitäre Arbeitgeberschaft
in die Oberschicht
der Gesellschaft subventioniert,
anstatt diese Milliarden
von Steuermitteln
zu nhemen
und in
die Unterschicht
der Geselllschaft
in Form
eines Bildungssubventionsgesetz
zu investieren,
so daß
auf dem Weg
als positiver Zusatzeffekt
auch noch
millionnen von Arbeitsplätze
bei den Bildungsveranstaltern
geschaffen werden!
Genauso verfassungswidrig
da gegen
den Verfassungsmäßig
garantierten Grundsatz
der Chancengleichheit
muß es sein,
wenn auf
der eineen Seite
die elitäre Arbeitgeberschaft,
Milliardebn von Steuermitteln
als Subvention erhaklten,
in dem man
ihnen die Hälfte
des Stundenlohns
dazu bezahlt,
auf der
anderen Seite
aber die
dringend benötigte
Weiterbildung nicht
bezahlt wird,
mit der
der Arbeitslose
in die Lage
versetzt werden kann,
den einen
Arbeitsplatz zu bekommen,
den es
auf zehn
Arbeitslose gibt,
bei dem er
bis zum Renteneintritt
etwas zum Bruttosozialprodukt
bei tragen kann!
Verfassungsrechtlich betrachtet
muß der
arbeitslose Bürger
das recht haben,
das die Arbeit
die zum Bruttosozialprodukt
bei trägt
als Ziesetzung
anvisiert wird
und nicht
der Aufstockerlohn
und die Hälfte
des Stundenlohns
aus Steuermittel
und damit Milliarden
von Steuergelder
für die
elitäre Arbeitgeberschaft
in die Oberschicht
der Gesellschaft subventioniert,
anstatt diese Milliarden
von Steuermitteln
zu nhemen
und in
die Unterschicht
der Geselllschaft
in Form
eines Bildungssubventionsgesetz
zu investieren,
so daß
auf dem Weg
als positiver Zusatzeffekt
auch noch
millionnen von Arbeitsplätze
bei den Bildungsveranstaltern
geschaffen werden!
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