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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Montag, 22. April 2019

Antidemokratische Umtriebe durch gezielte Antiklientelpolitik, um die Wähler ganz gezielt, den ebenfalls antidemokratischen Extremisten rechtsaußen und linksaußen in die Hände zu treiben!


Angriff auf das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Chancengleichheit! DGB-Forderung: Steuermilliarden für Weiterbildung nicht für ALG2-Regelsatzempfänger und Langzeitarbeitslose, sondern für die, die schon Arbeit haben und in Kurzarbeit sind!!!

Die einzigste Chance 
die der 
arbeitslose Bürger hat
aus dem Teufelskreislauf:
"Keine Qualifikation 
= keine Arbeit,
keine Arbeit 
= keine Qualifikation!",
aus zu brechen 
ist die Qualifikation 
und Weiterbildung,
die ihm 
durch die 
Gesetzeslage unabwendbar 
und unabdingbar
 zugesichert werden muß!!!
Diese Forderung
des DGB
muß verfassungswidrig sein 
und muß 
vom Verfassungsgericht
 in Karlsruhe 
unterbunden werden,
 da sie gegen
 das verfassungsmäßig
 garantierte Recht 
auf Chancengleichheit verstößt.
Der Arbeitslose
und insbesondere Lanzeitarbeitslose
 hat in Ermangelung
keine Chance, 
den einen Arbeitsplatz
 zu bekommen,
den es 
auf zehn 
Arbeitslose gibt,
weil er 
um das verfassungsmäßig 
garanteierte Recht 
auf Chancengleichheit 
betrogen wird,
in dem 
man ihm
 beinahe zwanzig 
Jahre lang,
die Weiterbuildung
die er beantragt
 regelrecht strafrechtrlich 
relevant verweigert 
und muß 
die Möglichkeit 
an einer Weiterbildung
teil nehmen 
zu können 
erst durch Strafanzeige 
und Öffentlichkeitsarbeit
 in Form 
eines Tatasachenberichts
 zur Wahrung 
seiner Inetressen
 im  Inetrnet,
nach über 
12 Jahren Arbeitslosigkeit,
  regelrecht erzwingen,
um sie dann 
durch den freiraum
zur Willkür
und Willfährlichkeit,
 der Fallmanagerin 
und des Fallmanagements,
dadurch sabotiert 
zu bekommen,
in dem man
 einen Mehrbedarf 
in Höhe 
von 300-450€ 
für eine Mietkaution
für eine 
planungssichere Unterkunft
unter dem 
Motto verweigert,
"wir wollen
 ja gar nicht,
daß Sie 
da hin fahren"!!! 
 Beweisbare 
und nachweisbare Tatsache!!!
Nur wenn das 
gleiche Quantum
für alle gleich 
garantiert ist,
legitmiert sich 
die Tastsache,
daß diejenigen,
mit dem 
höherem Pensum
aus diesem 
gleichem Quantum 
mehr heraus 
holen können!
Das ist
 in der 
vorherschenden Rechtslage,
 im Status Quo 
nicht möäglich,
da vor Ort
 die Entscheidungsgewalt
über die Finazierung
einer beantragten Weiterbildung,
  in Ermangelung 
eines Bildungssubventionsgesetz
 beim Fallmanagement
und der/dem 
jeweiliogem Fallmanager liegt,
die weder starfrechtlich,
noch zivilrechtlich 
und auch 
die verantwortlichen 
Vorgesetzten disziplinarrechtlicht 
nichts und niemanden 
zu fürchten haben,
da sie sich
 zum Einen 
darauf verlassen können,
daß der Arbeitslose 
im Zuge 
kaum eine 
Chance hat
 einen Anwalt
 zu finden 
der gegen 
das Klüngelchen
 vor Ort 
vorgehen wird
und sich 
mit den 
oberen Zehntausenden,
den zahlungskräftigen Klienten
der elitären Arbeitgeberschaft,
 vor Ort
 anlegen will,
und auch 
die Täter 
und Tatbeteiligten 
in den Strafverfolgungsbehörden
und der Justiz
 haben nichts
 und niemanden 
zu fürchten!
Wenn jemand
 Arbeit hat,
dann hat 
der Arbeitgeber 
in diese Arbeitnehmer
 hinein zu investieren
und diese Mitarbeiterinvestition 
nicht auf 
die Steuerzahler 
ab zu wälzen!
 Ist ein Bürger 
in der Lebenssituation,
aus der heraus 
er in 
Arbeit ist
dann muß,
wenn sich 
das überhaupt 
legitimieren soll,
sich die Höhe 
der zweckgebundenden 
finanziellen Zuwendung
für Weiterbildung
 für diese Lebensituation
 am Gesamjahresnetto
dieses Bürgers 
der Arbeit hat, 
bemessen 
und darf nicht 
an der Frage
 festgemnacht werden,
ob der Betrieb 
in dem 
er arbeitet 
 genug Arbeit hat,
oder Kurzarbeit 
angemeldet hat!
Wenn er ohnehin
 eine sehr 
hohen Stundenlohn 
oder Gehalt bekommt,
legitimiert es sich nicht,
daß dieser Bürger
in dieser Lebenssituation
 überhaupt noch etwas
 aus dem Bundessubventionsgesetz 
zugebilligt bekommt!
Wenn er 
zum gesetzlichen 
Mindestkompensationszahlungssatz arbeitet,
dann sollte er 
in einem 
festgeschriebenem Umfang 
aus diesem Bildungssubvemntionsgesetz
 etwas erhalten. 
In zwei-drei 
Stufen gestaffelt,
sollte sicher 
gestellt werden,
daß diejenigen 
die ohnhin 
gut verdienen
 auch nichts 
aus diesem Subventionsgesetz 
erhalten werden!
 Der Bundesgesezgeber 
muß durch 
das Verfassungsgericht 
in Karlsruhe 
in die Pflicht 
genommen werden, 
in Form 
eines Bildungssubventionsgesetz
 sicher zu stellen, 
daß gleiches Recht 
für alle 
gleich gilt
 und für 
jede Lebenssitualtion 
in der sich 
ein Bürger 
befinden kann,
 klare Rechtsansprüche 
über die Höhe
 der Steuermittel
für Weiterbildung
die ihm zustehen
garantiert werden!
Genauso verfassungswidrig
 da gegen
den Verfassungsmäßig
 garantierten Grundsatz
 der Chancengleichheit
muß es sein,
wenn auf
der eineen Seite
die elitäre Arbeitgeberschaft,
 Milliardebn von Steuermitteln
 als Subvention erhaklten,
in dem man
 ihnen die Hälfte
 des Stundenlohns
dazu bezahlt,
auf der
anderen Seite
 aber die
 dringend benötigte
 Weiterbildung nicht
bezahlt wird,
mit der
der Arbeitslose
in die Lage
 versetzt werden kann,
 den einen
 Arbeitsplatz zu bekommen,
den es
auf zehn
Arbeitslose gibt,
bei dem er
bis zum Renteneintritt
 etwas zum Bruttosozialprodukt
bei tragen kann!
Verfassungsrechtlich betrachtet
muß der
arbeitslose Bürger
das recht haben,
das die Arbeit
 die zum Bruttosozialprodukt
 bei trägt
 als Ziesetzung
anvisiert wird
und nicht
der Aufstockerlohn
und die Hälfte
 des Stundenlohns
aus Steuermittel
und damit Milliarden
 von Steuergelder
 für die
elitäre Arbeitgeberschaft
 in die Oberschicht
 der Gesellschaft subventioniert,
 anstatt diese Milliarden
 von Steuermitteln
 zu nhemen
und in
die Unterschicht
 der Geselllschaft
 in Form
eines Bildungssubventionsgesetz
 zu investieren,
so daß
auf dem Weg
als positiver Zusatzeffekt
 auch noch
millionnen von Arbeitsplätze
 bei den Bildungsveranstaltern
 geschaffen werden!

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