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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Samstag, 9. Januar 2021

Solange wie keine medizinischen Schutzmasken produziert und in der Bevölkerung verteilt werden, ist jeder Covid19 Tote ein Mord durch unterlassen!

12-01-2021
Von 10000 Infektionen 
könnte man 
5000/7500 vermeiden,
von den 
über 40000 Toten
wären 25000-30000
 noch am Leben 
und all der 
ganze Schaden,
den man 
den öffentlichen, 
den gewerblichen
und privaten Haushalten 
zugefügt hat,
wäre auch nur
zu einem Bruchteil
 notwendig gewesen,
wenn man 
im Januar 2020 
dem SARS1-Gutachten 
aus dem Jahre 2012
Rechnung getragen hätte,
in dem schon 
eine masssive Verknappung
der Verfügbarkeit 
des Bedarfs   
auf dem 
internationalem Markt 
und eine 
massive Personalverknappung  
vorausgesagt wurden ist.
Der  Pertsonalverknappung 
hätte man 
 entgegenwirken können
in dem man 
mit Blockunterrichtsformen,
mit denen man 
die Arbeitslosen 
die dafür 
offen sind 
 hätte einbinden können
Drei Monate
 bei einem Bildungsveranstalter
und dann 
drei  Monate 
in einem Krankenhaus,
usw. hätte den Bedarf
 an Personal,
bis hier
 und heute 
weitestgehendst kompemsieren können.
Und was den Bedarf
 aus dem 
internationalem Markt,
nicht nur
 an Schutzmasken,
 angeht,
hätte man zumindest 
für den 
nichtkommerziellen Bedarf 
gGmbh´s und gUG´s,
auf der Bundesebene,
auf den Landesebenen 
und in 
den Bezirksregierungsebenen
 installieren können 
um dann 
unter Zuhilfenahme 
der Arbeitslosen,
durch gemeinnützige Tätigkeit,
im Zweifelsfall 
auch in Lizenzfertigung,
den Bedarf 
zu decken.
 Nichtnur in den Zeiten
 in denen es 
auf dem 
internationalem Markt, 
virusbedingt zur 
massiven Verknappung kommt, 
sondern auch
 in aller Zukunft,
 um sich gegen
 neue Viren 
Wappnen zu können.
In den Einzugsgebieten 
in denen es 
zu einer
 entsprechenden Fallzahl
 gekommen wäre
 hätte man 
10 Masken
 pro Bürger,
pro Woche verteilt
 und man hätte
 das Virus 
auf dem Wege 
hermetisch abriegeln können!
Zumindest wären
mit diesen Masken
 diese massiven Einschränkungen
 nicht notwendig gewesen!  

Das verfassungsmäßig

garantierte Recht 

auf Leben

 und körperliche Unversehrtheit

 zieht die Konsequenz 

nach sich,

 daß die

 breite Masse 

der Bevölkerung

 den Rechtsanspruch

 darauf hat,

 daß alles

 was möglich ist

 daran gesetzt

 werden wird,

 daß sich

 das Virus

 nicht weiter 

verbreiten kann!

 Die Impfung

 unterbindet nicht 

das Verbreiten

 des Virus,

 sondern trägt

 nur dafür Sorge,

 daß die Person,

 die sich

 infiziert hat,

 keine Symtome ausbildet!

 Das Virus

 an sich aber,

 wird durch

 diese Person 

trotzdem weiterhin verbreitet,

auch wenn sie 

geimpft ist!

Hier kann 

einzig und allein

 dauerhaft und nachhaltig

 nur das 

konsequente Tragen

 von medizinischen Schutzmasken, 

die die 

amtliche Schutzfunktion garantieren,

daß kein Virus 

von innen 

nach aussen kann,

Abhilfe schaffen.

 Selbst wenn

 der Träger

 der Maske

 unbewußt infiziert ist,

 geht von ihm/ihr 

keinerlei Fremdgefährdung aus,

 solange wie konsequent 

und diszipliniert 

die Maske 

getragen wird!

 Nur diese

medizinischen Schutzmasken, 

die die 

amtliche Schutzfunktion garantieren,

daß kein Virus 

von innen 

nach aussen kann,

ermöglichen es 

daß man 

keine derart 

massiven Lockdowns 

mehr  braucht

und die Leute 

nicht 1,5m Abstand 

halten müssen!

Die Ärzte 

in den Krankenhäusern

 brauchen ja auch 

keine 1,5m  

Abstand halten! 


-------------------------------------------

Einfache Masken 

reichen nicht!

Sie müssen 

die garantierte 

Schutzfunktion besitzen,

 aus der heraus 

es garantiert ist,

 daß kein Virus

 von innen 

nach aussen kann! 

----------------------------------------- 

 Medizinische Schutzmaske 

=

keine Fremdgefährdung!!!

--------------------------------

Keine medizinische Schutzmaske
 
=
 
Fremdgefährdung!!!

-------------------------------------

Nicht die Frage 

ob eine Person 

geimpft ist,

sondern ob 

die Person 

eine medizinische 

Schutzmaske trägt

ist entscheidend 

für die Frage,

ob von 

der Person 

eine Fremdgefährdung ausgeht!!!

-----------------


Wenn Person1 

diese Maske trägt

und wenn Person2 

diese Maske trägt

 brauchen diese 

beiden Personen

 keine 1,5m Abstand 

zueinander einhalten!

Das brauchen 

die Ärzte 

in den Krankenhäusern 

auch nicht!

Warum dann der Bürger?

 Selbst wenn eine 

der beiden Personen

das Virus unbewußt 

in sich trägt,

kann er 

die andere Person 

 nicht infizieren,

 weil das Virus

 durch diese Maske

 nicht von innen

 nach aussen
 gelangen kann!

------------------------------

 Man bräuchte 

diese massiven 

Lockdowns nicht!

Beispiel Schule/Bildungsveranstalter:

Der/die  Lehrer(in)/Dozent(in)

tragen diese Masken ,

die Schüler/Lehrgangsteilnahmer 

tragen diese Masken 

und man kann 

genauso wie vorher 

ohne Virus,

bis auf 

wenige Ausnahmen,

genasuo  weiter betreiben.

Man braucht 

die 1,5m Abstand nicht  

da ja alle 

diese Masken tragen.

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Warum wollen

 die Offiziellen

 der Bevölkerung gegenüber

 mehr Schaden anrichten

 als unbedingt notwendig???

Damit die Tatbeteiligten 

und Täter

des verbrecherischem 

Chinesischem Regims 

sich hier 

überall einkaufen

und ihre 

antidemokratischen Ambitionen

gegen die 

breite Masse 

der Bevölkerung 

durchsetzen zu können

und einen 

verdeckten Staatsstreich 

zu verüben???

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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben!
In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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