Da das Verfassungsgericht
im November 2019,
mit Recht
und für
viele Regelsatzempfänger
viel zu spät,
die maximale Sanktionsmöglichkeit
auf 30%
gedeckelt hatte,
hat man
die faktische
Rechtslage geschaffen,
aus der heraus
auf der
einen Seite
ein nicht weiter
sanktionierbarer Existenzminimumsatz
von max. 30%
unter dem
regulärem Regelsatz
garantiert wird,
auf der
anderen Seite aber,
das Weigerungsverhalten
der Schadensminderungspflicht
nach zu kommen,
weiterhin Sanktionsbewehrt bleibt.
Mit einer
vulgären Namensänderung
wird die Ampelkoalition
hier nicht darüber
hinweg täuschen,
daß dies
nicht ihre
Lorbeeren sind!
Anstatt einer
ordinären Namensänderung
müßten sich
folgende Punkte,
für die Bürger,
die sich
in der Lebenssituation,
Regelsatzempfänger ALG2,
befinden, ändern:
Abschaffen der Beweislastumkehr:
Da viele Regelsatzempfänger
nicht von
ihrem Primärrechtschutz
gebrauch machen
und selbst
zu dem
jeweiligem Sozialgericht schreiben,
nach dem
sie zuvor,
aus der
Kanzleihygiene heraus,
bei der einen,
oder der
anderen Kanzlei
abgewimmelt wurden,
wird dies
von den
Jobcentern ausgenutzt
und Leistungskürzung angesetzt,
im vollem Bewußtsein,
daß sie nicht
rechtmäßig ist!
Denn was soll
denn schon passieren,
außer,
daß im
schlimmsten Fall,
ein Sozialgericht
diese Leistungskürzung
als unzulässig aufhebt!
Rechtstaatlich einwandfrei
müßte hier eigentlich
das Abschalten
dieser Beweislastumkehr sein,
da der
Regelsatzempfänger hier
ja eine Leistung
gekürzt bekommen soll
von der er
existenziell abhängig ist.
Den Rechtsabteilungen
der Jobcentern gegenüber
müßte es eigentlich
zumutbar sein,
daß sie diejenigen
sein müßten,
die eine Eingabe
an das
jeweilige Sozialgericht
einreichen müßten,
wenn sie
eine Leistungskürzung
gegen einen Regelsatzempfänger
herbeiführen wollen.
Muß das
jeweilige Jobcenter
vor Ort,
sich erst
von dem
jeweiligem Sozialgericht
vor Ort,
die Genehmigung einholen,
daß sie Leistungskürzung
betreiben kann,
ist sicher gestellt,
daß keine Leistungskürzung
ohne ein Gerichtsurteil
stattfinden kann!
Die Glaubwürdigkeit
würde darunter
nicht leiden
und man könnte
bei den Sozialgerichten,
genauso wie
bei den Arbeitsgerichten,
kurze Vorverhandlungen einführen.
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Quartalsweise Kompensationszahlung
für die Teuerung in den letzten drei Vormonaten
und Angleich an die inflationsbedingte Teuerungsrate!!!
http://stephanbauer38259.blogspot.com/2021/04/verfassungsklage-rechtsanspruch.html
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Miet- und Mietnebenkostenpauschalisierung:
Mietspiegel-Kaltmiete(38259,
Stand 10/2021)
= 7,-€ pro m²,
mal den 50m²
die unterstützt werden
= 350,-€ Kaltmiete,
plus einen
festzusetzendem Prozentsatz,
für den Miet-
und Mietnebenkostenpauschalsatz,
Warmmiete!
Aus dem verfassungsmäßig
garantiertem Gleichbehandlungsgrundsatz heraus,
muß dies,
vollkommen unabhängig
von der
faktischen Wohnsituation
des jeweiligen Regelsatzempfängers,
das Recht
eines jeden
Bürgers sein,
der ja
Morgen auch
in die Verlegenheit
kommen kann,
ein Regelsatzempfänger
zu sein!
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Bildungssubventionsgesetz:
Zu jeder Lebenssituation
in der sich
ein Bürger
befinden kann,
hat der Bundesgesetzgeber
Rechtsansprüche fest
zu schreiben.
Regelsatzempfänger ALG2:
Guthabenkonten, statt Bildungsgutscheine!
0,75€ für jede
abgeleistete Stunde
gemeinnützige Tätigkeit,
0,40€ von
den 0,80€,
die das Jobcenter,
ab der
100,-€ Freigrenze,
im Zuge
des Neben-
und Zuverdienstes,
von jedem
erwirtschaftetem € einbehält,
fließen genauso wie
einmal im Jahr
eine noch
fest zu
setzende Summe
aus der Bundesebene
auf dieses Guthabenkonto
für Qualifikation
und Bildung,
die jedes Jobcenter
für jeden Regelsatzempfänger
zu betreiben hat.
Würde man
sich einigen
auf 5000,- €,
pro Regelsatzempfänger,
pro Jahr,
aus der Bundesebene
macht das
in jedem Jahresetat
für die Weiterbildung
und Qualifikation
der ALG2-Regelsatzempfänger
13 Milliarden €
in jedem Jahreshaushalt.
Aus dem verfassungsmäßig
garantiertem Gleichbehandlungsgrundsatz heraus,
muß dies,
vollkommen unabhängig
von dem
faktischem Grad
der Qualifikation,
des jeweiligen Regelsatzempfängers,
das Recht
eines jeden
Bürgers sein,
der ja
Morgen auch
in die Verlegenheit
kommen kann,
ein Regelsatzempfänger
zu sein!
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Fachbezogen agierendes Fallmanagement:
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Gesetzt zur gemeinnützigen Tätigkeit:
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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz,
eingeschränkte Ausweitung
auf den Neben-
und Zuverdienst:
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit
ist Grundvoraussetzung
für einen Sozialstaat!
Die Kapitalismuskritik
verliert in einer reaktionären,
totalitaristisch-polizeistaatlichen
Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,
jedwede Glaubwürdigkeit
und hat in einer
demokratischen Umgebungsvariable
einen wesentlich
höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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