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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Donnerstag, 20. Juni 2024

Überbau-BRD: Verteidigung: Allgemeine Dienstpflicht: Da die Bürgergeldempfänger ja ohnehin verpflichtet sind jede Arbeit auf zu nehmen, kann man sie dann auch verpflichten die Arbeit in der Landesverteidigung auf zu nehmen???

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Parallel und ergänzend 

zur regulären,

allgemeinen Dienstpflicht,

aus der heraus 

alle 18 Jährigen,

egal ob männlich, 

oder weiblich 

vor der 

Wahl stehen,

12 Monate Militär,

oder 18 Monate 

Ersatzdienst,

resp. über 

10 Jahre hinweg

 jede Woche 

5 Stunden 

Ersatzdienst ab 

zu leisten,

sollte man auch

die Möglichkeit prüfen,

ob man 

Bürgergeldempfänger 

verpflichten 

und heranziehen kann! 

Nicht nur 

um so schnell

 wie möglich

die Zielsetzung 

von 1% 

der Wahlberechtigten,

 im aktiven 

Militärdienst,

also 640 Tausend,

zu verwirklichen,

 sondern auch

generell 

und  

kontinuierlich!   

Würde man 

ein Kontingent 

von 200 Tausend 

pro Jahrgang 

aus der 

allgemeinen Dienstpflicht,

Militärdienst festsetzen,

würden aber nur,

sagen wir 

175 Tausend

freiwillig Militärdienst 

machen,

müßte man 

die Differenz 

von 25 Tausend

in dem 

jeweiligem Jahrgang 

nach verpflichten!

Wie bei der 

freiwilligen Feuerwehr,

 wenn sich 

keine Freiwilligen finden,

oder nicht genug 

wird verpflichtet!

Oder genauso 

wie bei 

den Wahlhelfern,

finden sich nicht 

ausreichend Freiwillige,

 wird verpflichtet!    

Um die 

640 Tausend

zusammen zu bekommen

 könnte man auch

parallel und ergänzend, 

 ein Kontingent  

von 150 Tausend,

oder so festsetzen, 

die eine deutsche 

Staatsangehörigkeit 

bekommen,

 wenn sie sich

 für 8 Jahre 

verpflichten!

200 Tausend

aus der 

allgemeinen Wehrpflicht,

+ 250 Tausend 

aus dem Pool

 der Bürgergeldempfänger

+ 150 Tausend

die eine deutsche 

Staatsangehörigkeit 

bekommen,

ist man schon 

bei 600 Tausend!!! 

Mit der 

Übergewinnsteuer

gegenfinanziert,

in den Jahren

2025/`26/`27/`28,

jeweils ein weiteres 

Sondervermögen 

von jeweils 

50 Milliarden

pro Jahr, 

für die Verteidigung! 

Wenn man von 

3 Millionen

Bürgergeldempfängern 

ausgeht,

die Hälfte weiblich

= 1,5 Millionen

und davon 

die Hälfte

 nicht mehr 

unter 50

= 750 Tausend

und davon 

250 Tausend

 ausgemustert

= 500 Tausend

und davon 

250 Tausend

Wehrdienstverweigerer

= 250 Tausend,

die aus dem 

Stehgreif heraus

für jeweils 

12 Monate,

für die 

Aufstockung 

zur Landesverteidigung 

aus dem Pool 

der Bürgergeldempfänger

 zur Verfügung

 stehen könnten!!! 

Würden die 

männlichen 

Bürgergeldempfänger,

 die Geburtsjahrgang 

1975, 

oder jünger sind

einen Vermittlungsvorschlag 

vom Jobcenter 

im Briefkasten vorfinden,

aus dem heraus 

sie dazu 

aufgefordert werden,

sich zur Musterung 

beim jeweiligen 

Landeswehrersatzamt,

in der jeweiligen

Landeshauptstadt 

ein zu finden,

   bleibt ihnen 

nach der Musterung

 die Möglichkeit

 der Wehrdienstverweigerung,

oder wenn sie 

dort nicht erscheinen,

müssen sie dauerhaft

 mit 30% weniger

 Leistung auskommen???

------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist,

was gemacht wird
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

und hat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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