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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Montag, 22. April 2019

Antidemokratische Umtriebe durch gezielte Antiklientelpolitik, um die Wähler ganz gezielt, den ebenfalls antidemokratischen Extremisten rechtsaußen und linksaußen in die Hände zu treiben!


Angriff auf das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Chancengleichheit! DGB-Forderung: Steuermilliarden für Weiterbildung nicht für ALG2-Regelsatzempfänger und Langzeitarbeitslose, sondern für die, die schon Arbeit haben und in Kurzarbeit sind!!!

Die einzigste Chance 
die der 
arbeitslose Bürger hat
aus dem Teufelskreislauf:
"Keine Qualifikation 
= keine Arbeit,
keine Arbeit 
= keine Qualifikation!",
aus zu brechen 
ist die Qualifikation 
und Weiterbildung,
die ihm 
durch die 
Gesetzeslage unabwendbar 
und unabdingbar
 zugesichert werden muß!!!
Diese Forderung
des DGB
muß verfassungswidrig sein 
und muß 
vom Verfassungsgericht
 in Karlsruhe 
unterbunden werden,
 da sie gegen
 das verfassungsmäßig
 garantierte Recht 
auf Chancengleichheit verstößt.
Der Arbeitslose
und insbesondere Lanzeitarbeitslose
 hat in Ermangelung
keine Chance, 
den einen Arbeitsplatz
 zu bekommen,
den es 
auf zehn 
Arbeitslose gibt,
weil er 
um das verfassungsmäßig 
garanteierte Recht 
auf Chancengleichheit 
betrogen wird,
in dem 
man ihm
 beinahe zwanzig 
Jahre lang,
die Weiterbuildung
die er beantragt
 regelrecht strafrechtrlich 
relevant verweigert 
und muß 
die Möglichkeit 
an einer Weiterbildung
teil nehmen 
zu können 
erst durch Strafanzeige 
und Öffentlichkeitsarbeit
 in Form 
eines Tatasachenberichts
 zur Wahrung 
seiner Inetressen
 im  Inetrnet,
nach über 
12 Jahren Arbeitslosigkeit,
  regelrecht erzwingen,
um sie dann 
durch den freiraum
zur Willkür
und Willfährlichkeit,
 der Fallmanagerin 
und des Fallmanagements,
dadurch sabotiert 
zu bekommen,
in dem man
 einen Mehrbedarf 
in Höhe 
von 300-450€ 
für eine Mietkaution
für eine 
planungssichere Unterkunft
unter dem 
Motto verweigert,
"wir wollen
 ja gar nicht,
daß Sie 
da hin fahren"!!! 
 Beweisbare 
und nachweisbare Tatsache!!!
Nur wenn das 
gleiche Quantum
für alle gleich 
garantiert ist,
legitmiert sich 
die Tastsache,
daß diejenigen,
mit dem 
höherem Pensum
aus diesem 
gleichem Quantum 
mehr heraus 
holen können!
Das ist
 in der 
vorherschenden Rechtslage,
 im Status Quo 
nicht möäglich,
da vor Ort
 die Entscheidungsgewalt
über die Finazierung
einer beantragten Weiterbildung,
  in Ermangelung 
eines Bildungssubventionsgesetz
 beim Fallmanagement
und der/dem 
jeweiliogem Fallmanager liegt,
die weder starfrechtlich,
noch zivilrechtlich 
und auch 
die verantwortlichen 
Vorgesetzten disziplinarrechtlicht 
nichts und niemanden 
zu fürchten haben,
da sie sich
 zum Einen 
darauf verlassen können,
daß der Arbeitslose 
im Zuge 
kaum eine 
Chance hat
 einen Anwalt
 zu finden 
der gegen 
das Klüngelchen
 vor Ort 
vorgehen wird
und sich 
mit den 
oberen Zehntausenden,
den zahlungskräftigen Klienten
der elitären Arbeitgeberschaft,
 vor Ort
 anlegen will,
und auch 
die Täter 
und Tatbeteiligten 
in den Strafverfolgungsbehörden
und der Justiz
 haben nichts
 und niemanden 
zu fürchten!
Wenn jemand
 Arbeit hat,
dann hat 
der Arbeitgeber 
in diese Arbeitnehmer
 hinein zu investieren
und diese Mitarbeiterinvestition 
nicht auf 
die Steuerzahler 
ab zu wälzen!
 Ist ein Bürger 
in der Lebenssituation,
aus der heraus 
er in 
Arbeit ist
dann muß,
wenn sich 
das überhaupt 
legitimieren soll,
sich die Höhe 
der zweckgebundenden 
finanziellen Zuwendung
für Weiterbildung
 für diese Lebensituation
 am Gesamjahresnetto
dieses Bürgers 
der Arbeit hat, 
bemessen 
und darf nicht 
an der Frage
 festgemnacht werden,
ob der Betrieb 
in dem 
er arbeitet 
 genug Arbeit hat,
oder Kurzarbeit 
angemeldet hat!
Wenn er ohnehin
 eine sehr 
hohen Stundenlohn 
oder Gehalt bekommt,
legitimiert es sich nicht,
daß dieser Bürger
in dieser Lebenssituation
 überhaupt noch etwas
 aus dem Bundessubventionsgesetz 
zugebilligt bekommt!
Wenn er 
zum gesetzlichen 
Mindestkompensationszahlungssatz arbeitet,
dann sollte er 
in einem 
festgeschriebenem Umfang 
aus diesem Bildungssubvemntionsgesetz
 etwas erhalten. 
In zwei-drei 
Stufen gestaffelt,
sollte sicher 
gestellt werden,
daß diejenigen 
die ohnhin 
gut verdienen
 auch nichts 
aus diesem Subventionsgesetz 
erhalten werden!
 Der Bundesgesezgeber 
muß durch 
das Verfassungsgericht 
in Karlsruhe 
in die Pflicht 
genommen werden, 
in Form 
eines Bildungssubventionsgesetz
 sicher zu stellen, 
daß gleiches Recht 
für alle 
gleich gilt
 und für 
jede Lebenssitualtion 
in der sich 
ein Bürger 
befinden kann,
 klare Rechtsansprüche 
über die Höhe
 der Steuermittel
für Weiterbildung
die ihm zustehen
garantiert werden!
Genauso verfassungswidrig
 da gegen
den Verfassungsmäßig
 garantierten Grundsatz
 der Chancengleichheit
muß es sein,
wenn auf
der eineen Seite
die elitäre Arbeitgeberschaft,
 Milliardebn von Steuermitteln
 als Subvention erhaklten,
in dem man
 ihnen die Hälfte
 des Stundenlohns
dazu bezahlt,
auf der
anderen Seite
 aber die
 dringend benötigte
 Weiterbildung nicht
bezahlt wird,
mit der
der Arbeitslose
in die Lage
 versetzt werden kann,
 den einen
 Arbeitsplatz zu bekommen,
den es
auf zehn
Arbeitslose gibt,
bei dem er
bis zum Renteneintritt
 etwas zum Bruttosozialprodukt
bei tragen kann!
Verfassungsrechtlich betrachtet
muß der
arbeitslose Bürger
das recht haben,
das die Arbeit
 die zum Bruttosozialprodukt
 bei trägt
 als Ziesetzung
anvisiert wird
und nicht
der Aufstockerlohn
und die Hälfte
 des Stundenlohns
aus Steuermittel
und damit Milliarden
 von Steuergelder
 für die
elitäre Arbeitgeberschaft
 in die Oberschicht
 der Gesellschaft subventioniert,
 anstatt diese Milliarden
 von Steuermitteln
 zu nhemen
und in
die Unterschicht
 der Geselllschaft
 in Form
eines Bildungssubventionsgesetz
 zu investieren,
so daß
auf dem Weg
als positiver Zusatzeffekt
 auch noch
millionnen von Arbeitsplätze
 bei den Bildungsveranstaltern
 geschaffen werden!

Seitenstatistik-2019-kw-16

Donnerstag, 18. April 2019

Die Aussenpolitik gegenüber dem verbrecherischem Chinesischem Regim legitimiert sich nicht durch die Möglichkeit die Chinesische Bevölkerung ausbeuten zu können, sondern durch sichtbare, faktische und tatsächliche Demokratisierungsergebnisse!!!

Die gewählten Volksvertreter 
haben dem 
verbrecherischem Chinesischem Regim
ein Ultimatum
 zu setzen 
und sie 
dazu auf 
zu fordern,
 folgende Demokratisierungsergebnisse 
zu liefern: 
1.)Territoriale Demokratisierung 
durch das Zulassen 
von Oppositionsparteien
 in weiteren Provinzen.
2.)Organisatorische Demokratisierung
in den Provinzen 
in denen 
noch keine Oppositionsparteien 
zugelassen sind
durch das Einbinden
 der Wahlberechtigten
 im relevanten Einzugsgebiet 
durch Befragungen 
der Wahlberechtigten,
im Zuge 
des jeweiligen Entscheidungsfindungsprozeßes.  
Sollte das 
verbrecherische Chinesische Regim,
diesen Forderungen 
nicht Folge leisten,
kann man sie 
auch nicht weiterhin 
in die 
Wirtschaftskreisläufe einbinden 
und muß sich,
weil man ansonsten 
jedwede Glaubwürdigkeit 
verlieren würde,
von ihnen trennen!

Mittwoch, 17. April 2019

Der Notre Dame Brand und die kontinuierliche, gemeinnützige Tätigkeit

Wenn man 
davon ausgeht,
daß dieser Brand 
verursacht wurden ist,
weil Handwerker 
die Brandschutzbestimmungen
 mißachtet haben,
ist auch
hiermit erneut 
der Beweis
dafür angetreten
und ein
weiteres Argument
für die
Legitimation geliefert,
daß es besser ist,
das was
vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit
 für die
gemeinnützige Tätigkeit
 in Frage kommt,
auch mit Hilfe
 der gemeinnützigen Tätigkeit
zu machen.
Man kann hier
davon ausgehen,
daß Handwerker,
die sich
nicht an
die Brandschutztvorschriften
gehalten haben,
die Verursacher
dieses Brandes sind.
Da ein
relativ hoher Stundenlohn
erwirtschaftet werden muß,
in den Firmen,
die die Aufträge
zur Sanierung
der öffentlichen Gebäude
erhalten haben,
werden auf Grund
des dadurch
vorhandenen Zeitdrucks
natürlich die Unfallverhütungsvorschriften
 und die Brandschutzvorschriften,
grob fahrlässig
vernachlässigt und mißachtet.
Würde man also
mit Hilfe
des Überbaus
 in Brüssel,
die soziale Absicherung
 für den Fall,
daß der EU-Bürger
arbeitslos wird
in allen
Ländern vereinheitlichen
und in
 dem Zuge
 auch die kontinuierliche
gemeinnützige Tätigkeit
 mit einführen,
dann würden
 die Sanierungen
der Gebäude
der öffentlichen Haushalte
karitativen Organisationen
und eingetragenen Vereine
nur zum Teil
durch die Auftragsvergabe
 an reguläre
Firmen stattfinden
und zum
anderen Teil,
würde die Arbeit
die vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit
für die
gemeinnützige Tätigkeit
geeignet ist,
von Arbeitslosen erledigt.
Dann würden
die Unfallverhütungsvorschriften
und die Brandschuitzvorschriften
 nicht vernachlässigt
und es würde
 zu solchen Bränden
nicht kommen,.
da der Arbeitslose
der sich
nützlich macht,
im Zuge
der kontinuierlichen
 gemeinnützigen Tätigkeit
 nur seine Mehraufwandsentschädigung,
 sein Fahrgeld
und das
was für
den Qualifizierungsbaustein
 angesetzt wird bekommt.
Damit ist
 der finanzielle Druck
 und damit verbunden
der Zeitdruck
bei den Arbeiten
in der kontinuierlichen
gemeinnützigen Tätigkeit
 nicht vorhanden,
wie er
bei den
regulären Betrieben
 vorhanden ist,
die einen reellen
 und normalen Handwerkslohn
zahlen müssen!
Hätte man also
 die Sanierung
dieser Kirche
 mit Hilfe
von gemeinnütziger
Tätigkeit betrieben,
 wäre es
nicht nur
zu diesem
Brand nicht gekommen,
sondern es ist
 unter dem Strich
 in Summe
auch billiger!    


Und Sie werden sich üben,...

...in Ihrer Disziplin!!!
Beamte,
Polizeibeamte,
Kriminalbeamte,
Staatsanwälte,
Richter
und Angestellte 
im öffentlichen Dienst!!!
Mehr als Sie 
sich das hier 
und heute 
auch nur 
ansatzweise ausmalen
und vorstellen können!!!

Dienstag, 16. April 2019

Unter dem Vorwand des angeblichem Urheberrechtsschutzes, will man totalitaristische und polizeistaatliche Willkür, unter Mißbrauch des Überbaus in Brüssel, gegen den ganzen Rest der 75% der Bevölkerung durch setzen!

Da 95% 
der Urheberrechtsverletzungen 
im Internet 
über die 
sog. Peer 
to Peer 
Börsen stattfinden,
ist hier 
allein schon dadurch 
der Beweis 
zur Genüge angetreten,
daß es hier
 bei dem Etablieren 
dieser Uploadfilter
 nicht um 
Urheberrechtsverletzngen geht!
Man will hier
eine totalitaristische,
 polizeistaatliche Willkür legitimieren,.
wie sie
zum Beispiel
 in China
praktiziert wird!
Daheraus erklärt
sich auch
die Tatsache,
daß man
immer noch
an dieser
asozialen Aussenpolitik
gegenüber diesem
verbrecherischem Chinesischem
Regim festhält,
obwohl sich
die Täter
 dieses Regims
notorisch weigern,
 weder territorial,
noch organisatorisch
zu demokratisieren!
Hier hätte man,
 wenn man glaubwürdig
 hätte bleiben wollen,
längst Konsequenzen
 ziehen müssen,
den Tätern
dieses Regims
ein Ultimatum zu setzen
 und sich Konsequent
von dieser
 gescheiterten Aussenpolitik,
die sich nicht
durch die Ausbeutung
 der chineischem Bevölkerung,
sondern durch
sichtbare Demokratisierungsergebnisse
 einzig und allein
 legitimiert hätte,
gegenüber diesem Regim
 verabschieden müssen!  
Auch aus
diesem Zusammenhang heraus
 ist hier
 der Beweis
zur Genüge angetreten,
daß man hier
aus einem
totalitaristisch-polizeitsaatlichem
Revisionismus heraus
 den jeweiligen Überbau,
in Ermangelung
 eines dualen Willensbildungsprozeßes 
gegen die
breite Masse
 der Wahlberechtigten mißbraucht,
um sich
immer mehr Freiräume
 zu immer
mehr polizeistaatliche
und totalitaristische Willkür
und Willfährlichkeit
  zugunsten der
immer gleichen Tätergruppierungen
 in den
oberen Zehnbtausenden,
 rechtsaußen und linksaussen
zu verschaffen!
Wenn man glaubwürdig
 hätte bleiben wollen
hätte man
die Beweismittelsicherung
 durch Vorratsdatenspeicherung
wieder einführen müssen,
da nur hierdurch
 gegen die Urheberrechtsverletzngen
 in diesen Peer
to Peer Börsen
wirkungsvoll gegen
an gegangen
 werden kann!

 Eu-Whistleblowing-Gesetz: Das übergeordnete, öffentliche Interesse und der Versuch, das verfassungswidrige Uploadfiltern mit allen Mitteln, gegen die breite Masse der Bevölkerung durchzusetzen!

Selbst die Eigentümer eines Urheberrechts, müßten eigentlich ein Interesse daran haben, daß Inhalte nur durch Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil, gelöscht, oder uploadgefiltert werden dürfen!

Die Beweismittelsicherung durch Vorratsdatenspeicherung, die Peer to Peer-Börsen und das verfassungswidrige EU-Uploadgesetz, unter dem fadenscheinigem Vorwand des angeblichem Urheberrechtschutzes!

Verfassungsklage: Rechtsanspruch auf Schutzrecht duch die § des STGB, auf Schutz vor "existenzgefährdender Beleidigung", durch das "Unterbinden der Interessenwahrung"

Verfassungsklage: Verfassungswidrige Gesetzeslage § 24 des UrhG