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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Montag, 9. November 2020

Mord durch unterlassen, auf Grund des Weigerungsverhaltens der Offiziellen, medizinische Schutzmasken her zu stellen und in der Bevölkerung zu verteilen

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Sie betreiben,

aus dem realexistierendem 

antidemokratisch-totalitaristisch-polizeistaatlichem 

Revisionismus heraus,

den sie gegen 

den Rest

 der 75%

 der Bevölkerung

 und zugunsten

 der immer 

gleichen Charaktäre

 und Mentalitäten,

Täter und Tatbeteiligte,

nichtnur in den

 immer gleichen Tätergruppierungen

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 6-7-8% der
Bevölkerung weltweit
in den
oberen Zehntausenden,
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit rechtsaußen,

6-7-8% der
Bevölkerung weltweit linksaußen
und 6-7-8%
der Bevölkerung weltweit,

den Extremisten
in den Religionsgemeinschaften,

keinen Kampf

 gegen das Virus,

sondern gegen 

die eigene Bevölkerung

um eine 

systematische Entrechtung

 der breiten Masse

 der Bevölkerung legitimieren

und durchsetzen 

zu können!!!

Anstatt 20000 Neuinfektionen

hätte man nur 2000

Neuinfektionen täglich!

Von 10000

Covid 19 Toten

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wären 7500

noch am Leben! 

 Man hätte den öffentlichen,

den gewerblichen 

und den 

privaten Haushalten 

nur einen Bruchteil 

des wirtschaftlichen 

Schadens zugefügt!

 Wenn die Offiziellen 

Ihrer Verpflichtung

zum Bevölkerungsschutz 

Rechnung getragen häten

und hätten 

im Januar 2020,

dem Gutachten 

zum SARS1 Virus

aus dem Jahre 2012

Rechnung getragen, 

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als sie schon 

gewußt hatten,

daß das Virus 

nicht in China 

bleiben wird,

diese medizinischen Schutzmasken,

im Zweifelsfall,

wenn sie 

auf dem 

internationalem Markt 

nicht ausreichend 

verfügbar waren,

selbst  produziert 

und bei 

entsprechenden Fallzahlen,

30 Infektionen

pro 100000 Einwohner,

10 pro Woche 

und Bürger,

in der 

Bevölkerung verteilt

und wenn es dann 

immer noch 

zu hohen Fallzahlen 

gekommen wäre

und man 

hätte dann 

die öffentlichen, gewerblichen 

und privaten Haushalte

 durch Einschränkungen geschädigt,

 weil es halt

 nicht anderst 

gegangen wäre,

 wäre dies 

etwas anderes gewesen!

 Nur mit Hilfe 

dieser medizinischen Schutzmasken,

die mit diesem

 dreilagigem Vlies

die amtliche 

Schutztfunktion garantieren,

daß kein Virus,

mit dem 

die/der Träger/in

eventuell infiziert 

sein könnte,

nach aussen 

dringen kann,

so wie 

sie auch 

von den Ärzten 

in den Krankenhäusern 

verwendet werden,

die auch keine

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1,5 - 2m Sicherheitsabstand 

einhalten müssen,

 ist es möglich, 

trotz Virenbelastung 

der Bevölkerung 

eine Normalität 

weitestgehendst aufrecht

 zu erhalten 

und auf der 

einen Seite 

dem Rechtsanspruch

 auf Bevölkerungsschutz 

Rechnung zu tragen 

und auf der

 anderen Seite

 die öffentlichen, gewerblichen 

und privaten Haushalte

 so wenig

 wie möglich 

zu schädigen!!! 

Nur wenn 

der Bürger

 eine dieser 

medizinischen Schutzmasken trägt

 ist eine 

Fremdgefährdung ausgeschlossen,

 trotzdem, 

daß keine 

1,5-2m Abstand 

zu einem 

anderem Bürger 

eingehalten wird!

Es kommt einem 

irrwitzigem Dogmatismus gleich,

aus dem 

heraus man

nichtnur die ungehemmte

Privatisierung und Kommerzialisierung 

der öffentlichen 

Haushalte betreibt,

sondern auch 

die sehr 

wohl nützliche

und pragmatische 

gemeinnützige Tätighkeit tabuisiert,

weil man sich 

daran natürlich nicht 

bereichern kann,

 wenn man 

zugunsten der 

öffentlichen Haushalte,

karitativen Organisationen,

eingetragenen Vereinen,

gGmbH´s und gUG´s,

allem was 

nichtkommerziell ist,

unter Einbindung 

der Regelsatzempfänger,

alles was 

vom Grad 

der verantwortlichen Tätigkeit,

für die 

gemeinnützige Tätigkeit

 geeignet ist

 auch in Eigenleistung 

selbst verwirklicht. 

Alles was 

zum Beispiel früher 

die Zivildienstleistenden

an nichtkommerziellem Bedarf

geleistet haben

kann man auch 

mit Hilfe der

gemeinnützigen Tätigkeit leisten.  

Im Gegensatz

zur gemeinnützigen Tätigkeit,

wie sie 

im Zuge 

der Hartz4-Umtriebe,

den Regelsatzempfängern 

zugemutet wurden ist,

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bei der es 

ausschließlich darum ging 

so vielen Regelsatzempfängern

 wie irgend möglich,

 so viel Leistungskürzung

 wie irgend möglich

 zugunsten der Aktienanteilshaber 

und Akteinbesitzer

 der kommerzialisierten

 und privatisierten 

öffentlichen Haushalte

rein zu würgen,

sollte es 

in Zukunft

für alle Beteiligten fair 

und gerecht zugehen. 

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                                       Damit man 

den Anderstdenkenden

nichtnur die Wirkstoffe 

in den Krebsmedikamenten

 vor enthalten kann,

sondern sie nun 

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auch noch

 an dem Virus 

eingehen lassen kann! 

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Das Kapital 

hat nicht 

darüber zu bestimmen

 was Recht 

und legitim ist 

und was nicht,

sondern die 

breite Masse 

der Wahlberechtigten

 im relevantem Einzugsgebiet!

 In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
https://stephanbauer38259.blogspot.com/p/der-duale-willensbildungsproze.html
 
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Relevante Beiträge in diesem Blog:

Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Covid19: Ohne konkrete Fremdgefährdung, ohne ausreichend hohe Fallzahlen, im Einzugsgebiet, keinerlei Einschränkungen der persönlichen Freiheitsrechte und Schädigungen der privaten, gewerblichen und öffentlichen Haushalte!

Planstellen für die gemeinnützige Tätigkeit, im Zuge des Bevölkerungsschutzes, auf Grund der Virenbelastung der Bevölkerung

Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Grundsatzurteil im Umgang mit der Virenbelastung der Bevölkerung / Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit / Bevölkerungsschutz / Vorläufiges Bundes - Epedemie- und Pandemieschutzgesetz / Fremd - und Selbstgefährdung

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