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aus dem realexistierendem
antidemokratisch-totalitaristisch-polizeistaatlichem
Revisionismus heraus,
den sie gegen
den Rest
der 75%
der Bevölkerung
und zugunsten
der immer
gleichen Charaktäre
und Mentalitäten,
Täter und Tatbeteiligte,
nichtnur in den
immer gleichen Tätergruppierungen
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6-7-8% der
Bevölkerung weltweit
in den
oberen Zehntausenden,
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit rechtsaußen,
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit linksaußen
und 6-7-8%
der Bevölkerung weltweit,
den Extremisten
in den Religionsgemeinschaften,
keinen Kampf
gegen das Virus,
sondern gegen
die eigene Bevölkerung
um eine
systematische Entrechtung
der breiten Masse
der Bevölkerung legitimieren
und durchsetzen
zu können!!!
Anstatt 20000 Neuinfektionen
hätte man nur 2000
Neuinfektionen täglich!
Von 10000
Covid 19 Toten
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wären 7500
noch am Leben!
Man hätte den öffentlichen,
den gewerblichen
und den
privaten Haushalten
nur einen Bruchteil
des wirtschaftlichen
Schadens zugefügt!
Wenn die Offiziellen
Ihrer Verpflichtung
zum Bevölkerungsschutz
Rechnung getragen häten
und hätten
im Januar 2020,
dem Gutachten
zum SARS1 Virus
aus dem Jahre 2012
Rechnung getragen,
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als sie schon
gewußt hatten,
daß das Virus
nicht in China
bleiben wird,
diese medizinischen Schutzmasken,
im Zweifelsfall,
wenn sie
auf dem
internationalem Markt
nicht ausreichend
verfügbar waren,
selbst produziert
und bei
entsprechenden Fallzahlen,
30 Infektionen
pro 100000 Einwohner,
10 pro Woche
und Bürger,
in der
Bevölkerung verteilt
und wenn es dann
immer noch
zu hohen Fallzahlen
gekommen wäre
und man
hätte dann
die öffentlichen, gewerblichen
und privaten Haushalte
durch Einschränkungen geschädigt,
weil es halt
nicht anderst
gegangen wäre,
wäre dies
etwas anderes gewesen!
Nur mit Hilfe
dieser medizinischen Schutzmasken,
dreilagigem Vlies
die amtliche
Schutztfunktion garantieren,
daß kein Virus,
mit dem
die/der Träger/in
eventuell infiziert
sein könnte,
nach aussen
dringen kann,
so wie
sie auch
von den Ärzten
in den Krankenhäusern
verwendet werden,
die auch keine
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1,5 - 2m Sicherheitsabstand
einhalten müssen,
ist es möglich,
trotz Virenbelastung
der Bevölkerung
eine Normalität
weitestgehendst aufrecht
zu erhalten
und auf der
einen Seite
dem Rechtsanspruch
auf Bevölkerungsschutz
Rechnung zu tragen
und auf der
anderen Seite
die öffentlichen, gewerblichen
und privaten Haushalte
so wenig
wie möglich
zu schädigen!!!
Nur wenn
der Bürger
eine dieser
medizinischen Schutzmasken trägt
ist eine
Fremdgefährdung ausgeschlossen,
trotzdem,
daß keine
1,5-2m Abstand
zu einem
anderem Bürger
eingehalten wird!
Es kommt einem
irrwitzigem Dogmatismus gleich,
aus dem
heraus man
nichtnur die ungehemmte
Privatisierung und Kommerzialisierung
der öffentlichen
Haushalte betreibt,
sondern auch
die sehr
wohl nützliche
und pragmatische
gemeinnützige Tätighkeit tabuisiert,
weil man sich
daran natürlich nicht
bereichern kann,
wenn man
zugunsten der
öffentlichen Haushalte,
karitativen Organisationen,
eingetragenen Vereinen,
gGmbH´s und gUG´s,
allem was
nichtkommerziell ist,
unter Einbindung
der Regelsatzempfänger,
alles was
vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit,
für die
gemeinnützige Tätigkeit
geeignet ist
auch in Eigenleistung
selbst verwirklicht.
Alles was
zum Beispiel früher
die Zivildienstleistenden
an nichtkommerziellem Bedarf
geleistet haben
kann man auch
mit Hilfe der
gemeinnützigen Tätigkeit leisten.
Im Gegensatz
zur gemeinnützigen Tätigkeit,
wie sie
im Zuge
der Hartz4-Umtriebe,
den Regelsatzempfängern
zugemutet wurden ist,
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ausschließlich darum ging
so vielen Regelsatzempfängern
wie irgend möglich,
so viel Leistungskürzung
wie irgend möglich
zugunsten der Aktienanteilshaber
und Akteinbesitzer
der kommerzialisierten
und privatisierten
öffentlichen Haushalte
rein zu würgen,
sollte es
in Zukunft
für alle Beteiligten fair
und gerecht zugehen.
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den Anderstdenkenden
nichtnur die Wirkstoffe
in den Krebsmedikamenten
vor enthalten kann,
sondern sie nun
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an dem Virus
eingehen lassen kann!
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
https://stephanbauer38259.blogspot.com/p/der-duale-willensbildungsproze.html
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Relevante Beiträge in diesem Blog:
Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Covid19: Ohne konkrete Fremdgefährdung, ohne ausreichend hohe Fallzahlen, im Einzugsgebiet, keinerlei Einschränkungen der persönlichen Freiheitsrechte und Schädigungen der privaten, gewerblichen und öffentlichen Haushalte!
Planstellen für die gemeinnützige Tätigkeit, im Zuge des Bevölkerungsschutzes, auf Grund der Virenbelastung der Bevölkerung
Verfassungsklage:
Rechtsanspruch: Grundsatzurteil im Umgang mit der Virenbelastung der
Bevölkerung / Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit /
Bevölkerungsschutz / Vorläufiges Bundes - Epedemie- und
Pandemieschutzgesetz / Fremd - und Selbstgefährdung
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Relevante Seiten in diesem Blog:
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