Da der
politische Überbau
leider nur
bis Brüssel reicht,
man auf
der anderen
Seite aber die
Interpol-Organisation hat,
sollte eine deratige
forensische Vergleichsdatenbank,
mit Hilfe
dieser Organisation angelegt
und betrieben werden,
damit so viele
wie irgend möglich
erfasste Informationen
von so
vielen Exhumierten,
wie irgend möglich,
in dieser Datenbank
erfasst werden
und vor
der Justiz
als Beweismittel anerkannt,
Täter überführt
und verurteilt
werden können!
Im Zuge
des Tötungsverdacht
auf Grund
wirkstoffloser Krebsmedikamente,
muß in
der Datenbank
durch so
viele Exhumierungen
verstorbener Krebspatienten
wie irgend möglich,
erfasst werden,
welche medikamenten Rückstände
an Points
per Million(PPM)
sich in welchem,
relevantem Körpergewebe
angefunden haben.
In der Datenbank
muß unter Anderem
auch festgehalten werden,
welche Krebsart,
wnn entdeckt wurde,
über welchen Zeitraum
welche Medikamentierung
stattfgefunden hat,
der Zeitraum
nach dem Absetzen
der Medikamentierung,
bis zum Ableben
des Patienten,
und vom Ableben,
bis zur Exhumierung.
Sodaß
vor der Justiz
der Beweis
erbracht werden kann,
wenn ausreichend
Medikamentiert wurden wäre,
müßten in
dem entsprechendem Gewebe,
in den
entsprechenden Organen
des Exhumierten
eine Mindestmenge(PPM)
an Rückstand
der Wirkstoffe
zu finden sein
und wenn
das nicht
der Fall ist,
waren keine Wirkstoffe
in den Krebsmedikamenten
und der/die Täter
sind damit überführt
und müssen
von der Justiz
wegen Mord
verurteilt werden!
Im Zuge
des Tötungsverdacht
auf Grund Intoxikation,
mit der Zielsetzung
die tödlich
endende Krebserkrankung
herbeiführen zu können
muß hier
genauso relevante Information
in dieser Datenbank
durch soviele Exhumierungen
wie möglich
angesammelt werden,
um explizit
ausschließen zu können,
was den Krebs
verursacht hat!
Auch im Zuge
einer generellen
durch den
Gesetzgeber vorgeschriebenen,
bei allen verstorbenen
Krebspatienten durchzuführenden,
routinepathologischen Untersuchung
erfasste Daten,
bevor der/die
Tote beerdigt,
oder eingeäschert wird,
hat in
diese Datenbank
ein zu fließen.
Hier würde dann
auch schon
nach dem Ableben
und vor dem
Beerdigen/Einäschern aufgedeckt,
wenn nicht ausreichend,
oder gar
keine Wirkstoffe
in den Medikamenten
vorhanden gewesen sind
und ausserdem auch
welche Intoxikation
überhaupt erst
zum Krebs
geführt hat!
Man hat auch
durch die Strafverfolgungsbehörden
fest zu halten
in welchem Verhältnis
Arzt und Apotheker
zu einander stehen,
um hier explizit
aus schließen
zu können,
daß diese
im wechselseitigem
Interesse handeln.
So könnte ja
der Arzt
dem Apotheker
zum Beispiel
auf dem Rezept
einen versteckten Hinweis
zu kommen lassen,
der den Apotheker
darauf hin weißt,
daß dieser Patient
nicht unbedingt Wirkstoffe
in den
Krebsmedikamenten braucht,
oder man sich
"by the way",
zum Beispiel
beim gemeinsamen
Golfspiel abspricht
"welches Leben denn
lebensunwert ist"!!!
Damit der
"Krebs" endlich
besiegt werden kann!!!
politische Überbau
leider nur
bis Brüssel reicht,
man auf
der anderen
Seite aber die
Interpol-Organisation hat,
sollte eine deratige
forensische Vergleichsdatenbank,
mit Hilfe
dieser Organisation angelegt
und betrieben werden,
damit so viele
wie irgend möglich
erfasste Informationen
von so
vielen Exhumierten,
wie irgend möglich,
in dieser Datenbank
erfasst werden
und vor
der Justiz
als Beweismittel anerkannt,
Täter überführt
und verurteilt
werden können!
Im Zuge
des Tötungsverdacht
auf Grund
wirkstoffloser Krebsmedikamente,
muß in
der Datenbank
durch so
viele Exhumierungen
verstorbener Krebspatienten
wie irgend möglich,
erfasst werden,
welche medikamenten Rückstände
an Points
per Million(PPM)
sich in welchem,
relevantem Körpergewebe
angefunden haben.
In der Datenbank
muß unter Anderem
auch festgehalten werden,
welche Krebsart,
wnn entdeckt wurde,
über welchen Zeitraum
welche Medikamentierung
stattfgefunden hat,
der Zeitraum
nach dem Absetzen
der Medikamentierung,
bis zum Ableben
des Patienten,
und vom Ableben,
bis zur Exhumierung.
Sodaß
vor der Justiz
der Beweis
erbracht werden kann,
wenn ausreichend
Medikamentiert wurden wäre,
müßten in
dem entsprechendem Gewebe,
in den
entsprechenden Organen
des Exhumierten
eine Mindestmenge(PPM)
an Rückstand
der Wirkstoffe
zu finden sein
und wenn
das nicht
der Fall ist,
waren keine Wirkstoffe
in den Krebsmedikamenten
und der/die Täter
sind damit überführt
und müssen
von der Justiz
wegen Mord
verurteilt werden!
Im Zuge
des Tötungsverdacht
auf Grund Intoxikation,
mit der Zielsetzung
die tödlich
endende Krebserkrankung
herbeiführen zu können
muß hier
genauso relevante Information
in dieser Datenbank
durch soviele Exhumierungen
wie möglich
angesammelt werden,
um explizit
ausschließen zu können,
was den Krebs
verursacht hat!
Auch im Zuge
einer generellen
durch den
Gesetzgeber vorgeschriebenen,
bei allen verstorbenen
Krebspatienten durchzuführenden,
routinepathologischen Untersuchung
erfasste Daten,
bevor der/die
Tote beerdigt,
oder eingeäschert wird,
hat in
diese Datenbank
ein zu fließen.
Hier würde dann
auch schon
nach dem Ableben
und vor dem
Beerdigen/Einäschern aufgedeckt,
wenn nicht ausreichend,
oder gar
keine Wirkstoffe
in den Medikamenten
vorhanden gewesen sind
und ausserdem auch
welche Intoxikation
überhaupt erst
zum Krebs
geführt hat!
Man hat auch
durch die Strafverfolgungsbehörden
fest zu halten
in welchem Verhältnis
Arzt und Apotheker
zu einander stehen,
um hier explizit
aus schließen
zu können,
daß diese
im wechselseitigem
Interesse handeln.
So könnte ja
der Arzt
dem Apotheker
zum Beispiel
auf dem Rezept
einen versteckten Hinweis
zu kommen lassen,
der den Apotheker
darauf hin weißt,
daß dieser Patient
nicht unbedingt Wirkstoffe
in den
Krebsmedikamenten braucht,
oder man sich
"by the way",
zum Beispiel
beim gemeinsamen
Golfspiel abspricht
"welches Leben denn
lebensunwert ist"!!!
Damit der
"Krebs" endlich
besiegt werden kann!!!