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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Dienstag, 27. Oktober 2020

Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Covid19: Ohne konkrete Fremdgefährdung, ohne ausreichend hohe Fallzahlen, im Einzugsgebiet, keinerlei Einschränkungen der persönlichen Freiheitsrechte und Schädigungen der privaten, gewerblichen und öffentlichen Haushalte!

 Selbst wenn

 ein Bürger

 unbewußt infiziert 

sein sollte,

geht von ihm 

nur dann 

eine Fremdgefährdung aus,

 wenn er keine

 medizinische Schutzmaske trägt 

und/oder keinen 

1,5m Abstand einhält!

Ein Covid19-Test 

ist immer nur 

ein Nachweis,

daß bis zum Zeitpunkt 

des Testabstrichs 

keine Infektion 

vorgelegen hat!

Eine Stunde 

nach dem 

dieser Testabstrich 

genommen wurde,

kann der Bürger 

sich allerdings 

bei jemandem 

infiziert haben! 

Somit sind 

diese Massentest 

wie sie 

in Tschechien stattfinden

nur dann sinnvoll

wenn sie denn 

dann auch regelmäßig

stattfinden würden.

Ein wirkungsloser, 

blinder Aktionismus 

der unnötig 

hohe Kosten verursacht.

Wenn man 

von 15,-€ 

pro Test ausgeht,

sind das 

auf 100000 Einwohner

 1,5 Mio €,

die dann regelmäßig,

alle 14 Tage, 

drei/vier Wochen 

ausgegeben werden müßten!

  Kann man alle Einwohner 

am gleichen Tag,

zur gleichen Uhrzeit

 im Bundesgebiet testen 

und in Quaratäne

 bis zum Ergebnis

 des Tests festhalten?

Nein, natürlich nicht!

Also funktioniert auch 

der hermetische 

Riegel nicht,

 den man hier

 suggerieren will!

Die Steuermittel sollten

dafür verwendet werden,

eine bundeszentrale

und 16 landeszentrale Produktionsstätten

 für den

 nichtkommerziellen Bedarf

 zu installieren, 

um hier 

nicht nur

 im Bezug 

auf die 

medizinischen Schutzmasken,

eine maximalste Unabhängigkeit 

vom internationalem Markt

 zu schaffen,

damit die Bürger

 in den Einzugsgebieten 

in denen es 

entsprechend hohe 

Fallzahlen gibt,

pro Woche,

pro Bürger,

10 medizinische Schutzmasken 

ausgehändigt bekommen,

die im Gegensatz 

zu den 

selbstgebastelten Masken,

oder den Stoffmasken,

die amtliche 

Schutzfunktion haben, 

daß kein Virus 

von innen 

nach außen kann!

So wie sie auch 

von den Ärzten

 in den Krankenhäusern

 getragen werden,

braucht dann auch

 der Bürger 

der diese Schutzmasken 

ausgehändigt bekommen hat 

nicht mehr 

1,5m Sicherheitsabstand 

zu einer

 anderen Person einhalten,

da ja, 

selbst wenn er 

wirklich unbewußt 

infiziert sein sollte,

kein Virus 

von innen 

nach aussen kann 

und somit 

auch keinerlei Fremdgefährdung 

einer anderen Person

 gegenüber stattfindet,

 trotzdem,

 daß dieser

1,5m Sicherheitsabstand

 auf Grund

 dieser Schutzmasken 

nicht mehr 

eingehalten werden muß!!!

Von den 

10000 Toten

die es 

bis hier 

und heute 

(Oktober 2020) gibt

 wären 7500 

noch am Leben

und von 

dem Schaden,

den man 

den öffentlichen,

den gewerblichen  

und den 

privaten Haushalten 

zugefügt hat

und bis hier

und heute 

weiterhin zufügt,

wäre auch nur 

ein Bruchteil

unvermeidlich gewesen,

wenn man 

gleich im 

Januar 2020

dem Gutachten 

aus dem 

Jahre 2012 

Rechnung getragen hätte,

in dem schon 

diese Engpässe

 auf dem 

internationalem Mark 

vorrausgesagt wurden sind

und man 

hätte gleich,

im Frühjahr 2020,

die Produktion 

nichtkommerziellen Bedarfs

 in Angriff genommen.

Diese bundeszentrale

und 16 landeszentrale Produktionsstätten

 für den

 nichtkommerziellen Bedarf,

gGmbH´s und gUG`s,

werden in den Zeiten 

in denen es keine  

Virenbelastung der Bevölkrung gibt,

resp. die Fallzahlen 

nicht vorhanden sind,

werden dann 

in Minimalproduktion

den nichtkommerziellen Bedarf

weiterhin bdienen,

um bei 

erneuter Virenbelastung

 und Fallzahlen

 dann in 24/7 Maximalproduktion

den internationalen Markt 

zu entlasten.

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Warum die Bürger,

die privaten,

 gewerblichen 

und öffentlichen 

Haushalte schädigen,

wenn keine Fremdgefährdung

und keine ausreichend

 hohen Fallzahlen

 im Einzugsgebiet vorliegen???

Damit sich

 die Täter 

des verbrecherischem

Chinesischem Regims 

hier bei uns 

in den gewerblichen 

und öffentlichen Haushalten 

einkaufen können?

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 In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderlistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!

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Berlin 2018: Grob fahrlässige Tötung durch warscheinlich alkoholisierten Beamten und die Krankenakte soll kein Beweismittel sein?

Bildunterschrift hinzufügen

 Der Beweis

 für die systematische Entrechtung

 der Basis 

der Gesellschaft

 im Zuge 

des realexistierendem 

totalitaristisch-polizeistaatlichem Revisionismus!!!

Sollte sich 

die Staatsanwaltschaft weigern

 in der nächst 

höheren Instanz, 

die Kramnkenakte

 als Beweismiuttel 

anerkennen zu lassen, 

ist der Beweis angetreten, 

das auch 

die Staatsanwälte

ihren Dienstpflichten

strafrechtlich relevant(?),

um diesen 

untragbaren Beamten 

zu decken,

nicht nachkommen.

Bleibt nur

die Nebenklage 

aus der heraus 

die Angehörigen

der fahrlässig Getöteten,

hoffentich diesem Beamten 

nachhaltig und endgültig,

ein Ende 

setzen werden.   

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