Selbst wenn
ein Bürger
unbewußt infiziert
sein sollte,
geht von ihm
nur dann
eine Fremdgefährdung aus,
wenn er keine
medizinische Schutzmaske trägt
und/oder keinen
1,5m Abstand einhält!
Ein Covid19-Test
ist immer nur
ein Nachweis,
daß bis zum Zeitpunkt
des Testabstrichs
keine Infektion
vorgelegen hat!
Eine Stunde
nach dem
dieser Testabstrich
genommen wurde,
kann der Bürger
sich allerdings
bei jemandem
infiziert haben!
Somit sind
diese Massentest
wie sie
in Tschechien stattfinden
nur dann sinnvoll
wenn sie denn
dann auch regelmäßig
stattfinden würden.
Ein wirkungsloser,
blinder Aktionismus
der unnötig
hohe Kosten verursacht.
Wenn man
von 15,-€
pro Test ausgeht,
sind das
auf 100000 Einwohner
1,5 Mio €,
die dann regelmäßig,
alle 14 Tage,
drei/vier Wochen
ausgegeben werden müßten!
Kann man alle Einwohner
am gleichen Tag,
zur gleichen Uhrzeit
im Bundesgebiet testen
und in Quaratäne
bis zum Ergebnis
des Tests festhalten?
Nein, natürlich nicht!
Also funktioniert auch
der hermetische
Riegel nicht,
den man hier
suggerieren will!
Die Steuermittel sollten
dafür verwendet werden,
eine bundeszentrale
und 16 landeszentrale Produktionsstätten
für den
nichtkommerziellen Bedarf
zu installieren,
um hier
nicht nur
im Bezug
auf die
medizinischen Schutzmasken,
eine maximalste Unabhängigkeit
vom internationalem Markt
zu schaffen,
damit die Bürger
in den Einzugsgebieten
in denen es
entsprechend hohe
Fallzahlen gibt,
pro Woche,
pro Bürger,
10 medizinische Schutzmasken
ausgehändigt bekommen,
die im Gegensatz
zu den
selbstgebastelten Masken,
oder den Stoffmasken,
die amtliche
Schutzfunktion haben,
daß kein Virus
von innen
nach außen kann!
So wie sie auch
von den Ärzten
in den Krankenhäusern
getragen werden,
braucht dann auch
der Bürger
der diese Schutzmasken
ausgehändigt bekommen hat
nicht mehr
1,5m Sicherheitsabstand
zu einer
anderen Person einhalten,
da ja,
selbst wenn er
wirklich unbewußt
infiziert sein sollte,
kein Virus
von innen
nach aussen kann
und somit
auch keinerlei Fremdgefährdung
einer anderen Person
gegenüber stattfindet,
trotzdem,
daß dieser
1,5m Sicherheitsabstand
auf Grund
dieser Schutzmasken
nicht mehr
eingehalten werden muß!!!
Von den
10000 Toten
die es
bis hier
und heute
(Oktober 2020) gibt
wären 7500
noch am Leben
und von
dem Schaden,
den man
den öffentlichen,
den gewerblichen
und den
privaten Haushalten
zugefügt hat
und bis hier
und heute
weiterhin zufügt,
wäre auch nur
ein Bruchteil
unvermeidlich gewesen,
wenn man
gleich im
Januar 2020
dem Gutachten
aus dem
Jahre 2012
Rechnung getragen hätte,
in dem schon
diese Engpässe
auf dem
internationalem Mark
vorrausgesagt wurden sind
und man
hätte gleich,
im Frühjahr 2020,
die Produktion
nichtkommerziellen Bedarfs
in Angriff genommen.
Diese bundeszentrale
und 16 landeszentrale Produktionsstätten
für den
nichtkommerziellen Bedarf,
gGmbH´s und gUG`s,
werden in den Zeiten
in denen es keine
Virenbelastung der Bevölkrung gibt,
resp. die Fallzahlen
nicht vorhanden sind,
werden dann
in Minimalproduktion
den nichtkommerziellen Bedarf
weiterhin bdienen,
um bei
erneuter Virenbelastung
und Fallzahlen
dann in 24/7 Maximalproduktion
den internationalen Markt
zu entlasten.
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Warum die Bürger,
die privaten,
gewerblichen
und öffentlichen
Haushalte schädigen,
wenn keine Fremdgefährdung
und keine ausreichend
hohen Fallzahlen
im Einzugsgebiet vorliegen???
Damit sich
die Täter
des verbrecherischem
Chinesischem Regims
hier bei uns
in den gewerblichen
und öffentlichen Haushalten
einkaufen können?
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eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderlistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
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Relevante Beiträge in diesem Blog:
Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Grundsatzurteil im Umgang mit der Virenbelastung der Bevölkerung / Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit / Bevölkerungsschutz / Vorläufiges Bundes - Epedemie- und Pandemieschutzgesetz / Fremd - und Selbstgefährdung
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