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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse
Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!
Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht
auf freie Meinungsäußerung,
zu jedem Namen und jeder Person
und geschaffennen Fakten
und Tatsachen gebrauch,
daß mir durch den Artikel 5
des Grundgesetztes garantiert wird!!!!
Hiermit distaniere ich mich
von Nachstellung(§238STGB).
und allen anderen,
insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten,
Einfällen und Ideen,
auf die, die Leute kommen,
die nichts anderes im Sinne haben,
als mir die freie Meinungsäußerung,
in Form dieser Tatsachenberichte,
hier im Internet zu sabotieren!!!
Wer derartige Fakten
und Tatsachen schafft,
handelt nicht in meinem Sinne!
Ich habe hier viel mehr zu fürchten,
daß man mir hier ganz gezielt
und auf diesem Wege,
damit es nicht
zur Wahrheitsfindung kommt,
die Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
im Zuge meines Rechts
auf freie Meinungsäußerung,
sabotieren, verhindern
und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten
beim Namen genannt!
Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Es findet keine Bereicherung statt,
am Nennen des Namens der Person,
oder dem Veröffentlichen
von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden
Fakten und Tatsachen,
in der Öffentlichkeit,
ausserhalb der Intims-
und Privatsphäre,
dem persönlichem Lebens-
und Geheimbereich der Person,
wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern,
Radiosendern und Zeitungen
der Fall ist,
die aus diesem Grunde
die Namen durch die Redaktion ändern,
die Filme und Fotos verpixeln müssen!
Als private Person,
die sich nicht bereichert,
sondern von ihrem Recht
auf freie Meinungsäußerung
gebrauch macht
braucht man das nicht!
Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Es fnden keine Offenlegungen
aus dem persönlichem Lebens-
und Geheimbereich,
der Intims-
und Privatsphäre,
der Person statt
und die Information
wird auch nicht
auf illegalem Wege beschafft
und aufgegriffen, verwertet und verwendet!
Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!!
Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden!
Als private Person, im privaten Interesse,
greife ich in den Tatsachenberichten,
zur Wahrung meiner Interessen,
im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts
auf freie Meinungsäußerung,
Informationen auf,
Fakten, Tatsachen, Namen und Personen,
die relvant sind zum Zeitgeschehen,
die datenschutzrechtlich einwandfrei,
verwert- und verwendbar sind,
da ich die Informationen weder
als Gewerbebetreibender,
noch als kommerzieller Datenverarbeiter,
erfaßt habe!
Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!
"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)
dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/
Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat,
sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen,
da ich nicht weiß,
wie lange es dauern wird,
bis man mir diesen Account wieder sperren wird.
Donnerstag, 23. Mai 2019
Zuckerberg unter dem Pantoffel der Chinesen???--Die Facebook`s Fakekonten-Zensur-Masche: Die SMS-Handy-Freischaltmasche ist ein verfassungswidriger Angriff auf das Verfassungsmäßig garantierte Recht auf informelle Selbstbestimmung!
Die Erpressung
die Handynummer
preis geben
zu müssen,
wenn man
seinen Account
wieder frei geschaltet
haben will,
ist ein
verfassungswidriger Angriff
auf das
verfassungsmäßig garantierte Recht
auf informelle Selbstbestimmung!
Der Dienstanbieter
hat nicht
das Recht
das Nennen
von personenbezogenne Daten
zu Erpressen,
weil ansonsten
der Account
nicht wieder
frei geschaltet wird
und ansonsten
gelöscht wird!
Wenn jemand
einen zweiten Account
zu irgendeinem
dediziertem Zweck anlegt,
dann heißt das
noch lange nicht
das dadurch
ein Identitätsdiebstahl stattfindet!
Erst wenn
ein Bürger
sich beim
Dienstanbieter meldet,
weil er
festgestellt hat,
das ein Inhalt
rechtswidirig ist,
das ein Inhalt
rechtswidirig ist,
oder daß
unter Mißbrauch
unter Mißbrauch
seiner personenbezogennen Daten,
ein Identitätsdiebstahl stattfindet,
in dem sich
jemand Anderes
als seine
Person ausgiebt
und das dann
dem Dienstanbieter meldet,
dann hat sowohl
die Person,
deren Identität
von jemand Anderem,
mißbraucht wird,
als auch
der Dienstanbieter selbst,
dies zur Strafanzeige
zu bringen!!!
Die Staatsanwaltschaft
schiebt den Fall,
den zur
Anzeige gebrachten
und gesichteten Internetinhalt,
am selben Tag,
oder spätestens,
einen Tag später
auf den FTP-Server
des Amtsgerichts,
das Amtsgericht,
schiebt den Fall,
mit samt
der amtsrichterlichen Verfügung,
am selben Tag,
oder spätestens
einen Tag später,
auf den FTP-Server
der Staatsanwaltschaft zurück
und am
selben Tag,
oder spätestens
einen Tag später
hat der Dienstanbieter
die amtsrichterliche Verfügung,
durch die Staatsanwaltschaft
zugestellt bekommen
und kann
rechtsstaatlich einwandfrei
unter der Berufung
des Aktenzeichens
im Zuge
der strafrechtlichen Ermittlung
der Staatsanwaltschaft
und der Geschäftsnummer
des Amtsgerichts
im Zuge
der amtsrichterlichen Verfgung
den Account sperren!
Nur mit diesem
verkürztem/beschleunigtem Verfahren
ist es garantiert,
Internetinhalte verfassungskonform
und nicht
zu Unrecht
gelöscht werden,
obwohl sie
gegen keinerlei
geltendes Recht verstoßen!
Weder ein Inhalt
noch ein Account,
darf ohne
amtsrichterliche Verfügung gelöscht,
oder uploadgefiltert werden,
da ansonsten
eine Straftat
gegen den
Bürger stattfindet,
der den Account
angelegt hat
und der
den Inhalt hochgeladen
und veröffentlicht hat!!!
Weder ein Inhalt
noch ein Account,
darf ohne
amtsrichterliche Verfügung gelöscht,
oder uploadgefiltert werden,
da ansonsten
eine Straftat
gegen den
Bürger stattfindet,
der den Account
angelegt hat
und der
den Inhalt hochgeladen
und veröffentlicht hat!!!
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Best regards to
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