Zwei Jobs
in der Unterbeschäftigung
ergeben eine
sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle,
die zum
Bruttosozialprodukt beiträgt!!!
Die 0,80€,
die der
kommunale Träger
von jedem €
den der Regelsatzempfänger
über die
100.-€ Freigrenze
hinaus erwirtschaftet,
kommen der Allgemeinheit
zu gute
und können
für Sinnvolles
eingesetzt werden,
wie zum Beispiel
Projekte und Fachabteilungen
für die
gemeinnützige Tätigkeit
von denen wiederum
die Allgemeinheit
und das Gemeinwesen
etwas hat!
Und das
auch selbst,
wenn es
zu einer Neuregelung
des Neben-
und Zuverdienst
im Regelsatz-ALG-2
kommen werden wird
aus dem heraus
dem Regelsatzempfänger
von den
Einbehaltenen 0,80€,
von jedem €,
der über
die 100.-€
Freigrenze hinaus
vom Regelsatzempfänger,
erwirtschaftet wird,
0,40€ durch den
kommunalem Träger,
zweckgebunden Rückvergütet werden,
auf ein Guthabenkonto,
zweckgebunden für Qualifikation
und Bildung
das jeder Regelsatzempfänger,
beim kommunalem
Träger hat
und auf das
auch die 0,50€/0,75€,
pro abgeleistete Stunde
gemeinnützige Tätigkeit wandern.
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die zum
Bruttosozialprodukt beiträgt!!!
Die 0,80€,
die der
kommunale Träger
von jedem €
den der Regelsatzempfänger
über die
100.-€ Freigrenze
hinaus erwirtschaftet,
kommen der Allgemeinheit
zu gute
und können
für Sinnvolles
eingesetzt werden,
wie zum Beispiel
Projekte und Fachabteilungen
für die
gemeinnützige Tätigkeit
von denen wiederum
die Allgemeinheit
und das Gemeinwesen
etwas hat!
Und das
auch selbst,
wenn es
zu einer Neuregelung
des Neben-
und Zuverdienst
im Regelsatz-ALG-2
kommen werden wird
aus dem heraus
dem Regelsatzempfänger
von den
Einbehaltenen 0,80€,
von jedem €,
der über
die 100.-€
Freigrenze hinaus
vom Regelsatzempfänger,
erwirtschaftet wird,
0,40€ durch den
kommunalem Träger,
zweckgebunden Rückvergütet werden,
auf ein Guthabenkonto,
zweckgebunden für Qualifikation
und Bildung
das jeder Regelsatzempfänger,
beim kommunalem
Träger hat
und auf das
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