Gegen die
sog.Clankriminalität
vor zu gehen
ist mit
Sicherheit notwendig
und richtig,
da die Gesetze
für alle
und jeden gleich
zu gelten haben
und sich niemand
einen Freiraum
zur Willfährlichkeit
und Willkür
schaffen darf!
Das gilt
allerdings auch
für die
Mittel und Methoden
der Strafverfolgungsbehörden
und der Justiz!
Erst hat man
den Beweis
zu erbringen,
auf den dann
natürlich auch
Konsequenzen zu
folgen haben!
Wenn man
den Strafverfolgungsbehörden
und der
Justiz aber
den Freiraum
zur Willkür
und Willfährlichkeit zuschustert
und sie müssen
nicht mehr nachweisen
und beweisen
und sich
nicht mehr
an Fakten
und Tatsachen halten,
da sie willkürlich
und willfährlich
überall etwas hineinfingieren
und hineinkonstruieren können,
ohne den Beweis
erbringen zu müssen,
dann verlieren
sie selbst
auch an Glaubwürdigkeit,
weil sie
auf dem Wege
den Boden
der freiheitlichen
Rechtstaatlichkeit verlassen
und selbst
zur Willkür
und Willfährlichkeit greifen!
Dieser Glaubwürdigkeitsverlust,
der hier billigend
in Kauf
genommen wird,
zieht allerdngs
auch nachhaltige
Konsequenzen nach sich!
Das gesunde Rechts-
und Unrechtsbewußtsein,
der breiten Masse
der Bevölkerung,
kann sich nicht
mit einem Freiraum
zur Willkür
und Willfährlichkeit identifizieren.
Wenn Straftaten
nicht aufgeklärt
werden können
und der
geschädigte Bürger
mit ansehen muß,
daß die Täter
ohne Konsequenzen davonkommen,
ist das
natürlich nicht wünschenswert!
Wenn man aber
auf dem Wege,
ganz gezielt,
vorsätzlich und wider
besseren Wissens einen
totalitaristisch-polizeistaatlichen Revisionismus
legitimieren will
und damit
den Bürgern
ihre Bürger-, Menschen-
und Freiheitsrechte
systematisch nehmen
und entziehen will,
dann ist das
ein Angriff
auf die verfassungsmäßig
garantierten Bürger-,
Menschen- und Freiheitsrechte
der jeden Bürger
etwas angeht,
da jeder Bürger
der Nächste
sein kann,
der dann
dieser polizeistaatlichen
Willkür und Willfährlichkeit
ausgeliefert ist
und seine Unschuld
beweisen muß!!!
Wenn man
zur Abschreckung
das jeweilige Strafmaß
erhöhen würde,
wäre das
eine Sache,
wenn man aber
den Freiraum
zur Willkür
und Willfährlichkeit
einreißen läst,
hat man sich
von jeder
Glaubwürdigkeit verabschiedet
und betreibt
einen totalitaristischen Polizeistaat!
Enteignung ohne Beweise
und Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil.
und Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil.
Auch die
ALG2-Regelsatzempfänger
ALG2-Regelsatzempfänger
müssen hier
in diesem Land
auf Grund
der verfassungswidrigen,
faktischen
und tatsächlichen Beweislastumkehr
von ihrer
Seite her
ans Sozialgericht schreiben
um z.B. Leistungskürzung
ab zu wenden
und müssen
zu diesem Zweck
vor der Justiz
ihre Unschuld beweisen!
Auch das
ist verfassungswidrig!
in diesem Land
auf Grund
der verfassungswidrigen,
faktischen
und tatsächlichen Beweislastumkehr
von ihrer
Seite her
ans Sozialgericht schreiben
um z.B. Leistungskürzung
ab zu wenden
und müssen
zu diesem Zweck
vor der Justiz
ihre Unschuld beweisen!
Auch das
ist verfassungswidrig!