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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Mittwoch, 12. Juni 2019

Verfassungswidrige Beweislastumkehr: Mit Hilfe dieser sog. "Clankriminalität" soll hier verfassungswidrige Beweislastumkehr, im Zuge des realexistierendem, polizeistaatlich-totalitaristsichem Revisionismus, legitimiert werden!

Gegen die 
sog.Clankriminalität 
vor zu gehen 
ist mit 
Sicherheit notwendig 
und richtig, 
da die Gesetze 
für alle 
und jeden gleich 
zu gelten haben
und sich niemand 
einen Freiraum 
zur Willfährlichkeit 
und Willkür 
schaffen darf!
Das gilt 
allerdings auch 
für die 
Mittel und Methoden 
der Strafverfolgungsbehörden
und der Justiz!
Erst hat man 
den Beweis 
zu erbringen,
auf den dann 
natürlich auch 
Konsequenzen zu 
folgen haben!  
Wenn man 
den Strafverfolgungsbehörden
 und der 
Justiz aber
 den Freiraum 
zur Willkür
 und Willfährlichkeit zuschustert
 und sie müssen
 nicht mehr nachweisen 
und beweisen 
und sich 
nicht mehr 
an Fakten 
und Tatsachen halten,
da sie willkürlich 
und willfährlich 
überall etwas hineinfingieren 
und hineinkonstruieren können,
ohne den Beweis 
erbringen zu müssen,
dann verlieren 
sie selbst 
auch an Glaubwürdigkeit,
 weil sie
 auf dem Wege 
den Boden
 der freiheitlichen 
Rechtstaatlichkeit verlassen
und selbst 
zur Willkür 
und Willfährlichkeit greifen!
Dieser Glaubwürdigkeitsverlust,
 der hier billigend 
in Kauf 
genommen wird,
zieht allerdngs 
auch nachhaltige 
Konsequenzen nach sich!
Das gesunde Rechts-
und Unrechtsbewußtsein,
der breiten Masse 
der Bevölkerung,
kann sich nicht
mit einem Freiraum 
zur Willkür
 und Willfährlichkeit identifizieren.
Wenn Straftaten 
nicht aufgeklärt 
werden können
und der 
geschädigte Bürger
 mit ansehen muß,
daß die Täter 
ohne Konsequenzen davonkommen,
ist das 
natürlich nicht wünschenswert!
Wenn man aber 
auf dem Wege,
ganz gezielt,
vorsätzlich und wider 
besseren Wissens einen 
totalitaristisch-polizeistaatlichen Revisionismus 
legitimieren will
und damit 
den Bürgern
ihre Bürger-, Menschen-
und Freiheitsrechte
 systematisch nehmen
 und entziehen will,
dann ist das
 ein Angriff 
auf die verfassungsmäßig 
garantierten Bürger-,
 Menschen- und Freiheitsrechte
 der jeden Bürger
 etwas angeht,
 da jeder Bürger 
der Nächste
 sein kann,
der dann 
dieser polizeistaatlichen
 Willkür und Willfährlichkeit 
ausgeliefert ist
und seine Unschuld 
beweisen muß!!! 
Wenn man 
zur Abschreckung 
das jeweilige Strafmaß 
erhöhen würde,
wäre das 
eine Sache,
wenn man aber 
den Freiraum 
zur Willkür 
und Willfährlichkeit
einreißen läst,
hat man sich 
von jeder 
Glaubwürdigkeit verabschiedet 
und betreibt 
einen totalitaristischen Polizeistaat!
Enteignung ohne Beweise
und Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil.
Auch die
ALG2-Regelsatzempfänger
müssen hier
in diesem Land
auf Grund
der verfassungswidrigen,
faktischen
und tatsächlichen Beweislastumkehr 
von ihrer
Seite her
ans Sozialgericht schreiben 
um z.B. Leistungskürzung
ab zu wenden
und müssen
zu diesem Zweck
vor der Justiz
 ihre Unschuld beweisen!
Auch das
ist verfassungswidrig!






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