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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Donnerstag, 14. März 2019

Verfassungsklage: Der Rechtsanspruch des Bürgers, daß er seinen Inhalt im Internet veröffentlichen kann und sein Inhalt im Internet bleibt, bis ein Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil, resp. eine amtsrichterliche Verfügung vorliegt!

Das Verfassungsgericht 
in Karlsruhe 
hat den Bundesgesetzgeber
in die Pflicht 
zu nehmen
die Rechtslage
dahingehend anzupassen,
daß das Entfernen
eines Internetinhalts
eines Bürgers,
das Uploadfiltern,
oder das Löschen 
eines Accounts,
ohne sich 
auf einen
Wahrheitsbeweis durch 
ein Gerichtsurteil,
oder eine 
amtsrichterliche Verfügung
berufen zu können,
nicht nur 
die strafrechtliche Konsequnez 
der Beleidigung
 nach sich
 zu ziehen hat!
Der Bürger
der auf
dem Weg
wehrlos und mundtod
 gemacht wird,
 weil er sich
gegen Willfährlichkeit
 und Willkür
die er sich
nicht nur
 aus den Tätergruppierungen
rechtsaußen,
linksaußen,
den elitären Minderheiten
in den
 oberen Zehntausenden
und/oder Ämtern,
Behörden und Dienststellen
gefallen lassen muß,
nicht mehr,
zur Wehr
setzen kann
und seine Interessen
nicht mehr
waren kann,
wird wesentlich
mehr geschädigt,
als das
durch eine
 vulgäre Beleidigung,
die durch
die Beleidigungsparagraphen
 abgedeckt wird,
der Fall
sein könnte!
Hier hat
der Bundesgesetzgeber
 daraus resultierend
also ein Schutzrecht
 durch einen §
des Strafgesetzbuches
 dem Bürger gegenüber
 zu garantieren,
 der ein wesentlich
höheres Strafmaß,
bei Schutzrechtsverletzung
nach sich
zu ziehen hat,
als das Strafmaß
der Beleidigungspaargraphen!  

Das niedersächsische Polizeigesetz und der duale Willensbildungsprozeß!

Hätten die Wahleberechtigten 
mit Hilfe 
des Überbaus 
in Brüssel,
in allen 
europäischen Ländern gleich,
 den Rechtsanspruch 
auf einen 
durch alle 
Ebenen hinweg,
dann hätten 
die gewählten Volksvertreter
dieses niedersächsische Polizeigesetz,
nicht gegen 
den Willen
 der breiten Masse
 der Wahlberechtigten 
durchsetzen können! 
Denn dann 
hätte es
 aus diesem Rechtsanspruch 
auf einen 
am Anfang 
des Willensbildungsprozeßes 
eine Befragung 
in Form 
eines Favoritisierens
der anegmeldeten Problemlösungsvorschläge 
geben müssen!
Was verfassungskonform wäre,
da nicht 
die Entscheidungsgewalt
 an die Wahlberechtigten
zurück delegeirt 
worden wäre
wie in 
eienm Referendum,
sondern hier explizit
 nur eine Befragung 
am Anfang
 des Willensbildungsprozeßes 
stattfinden würde,
auf die 
die Wahleberechtigten 
aber einen verfassungsmäßig
 garantierten Rechtsanspruch 
haben müssen,
da ja 
alle Macht 
vom Volke 
ausgehen soll!!!
Dieses Abstrahieren dessen,
was die Wahleberechtigten 
unterstützemn würden 
und was 
eher weniger,
wäre zwar 
auf der 
einen Seite 
für die gewählten
 Volksvertreter nicht bindend
und auch 
nicht verpflichtend,
 da es ja
 nur eine
 verfassungskonforme Befragung wäre,
sie würden allerdings 
auch jedwede
 Glaubwürdigkeit verlieren,
 wenn sie nicht 
den Tatsachen 
und Fakten
 Rechnung tragen würden 
und sich 
darüber hinweg 
setzen würden, 
welcher Problemlösungsvorschlag 
wie viele 
Stimmen erhalten hat.
Damit das Ganze 
finanzierbar bleibt,
müßte pro 10.000 Einwohner
 ein Bürger-
 und Servicecenter
 auch gleichzeitig
 als Wahlstation dienen,
in der
 der ambitionierte Bürger,
sich an 
den Befragungen,
über alle 
Ebenen hinweg,     
in der jeweils 
angesetzen Kalenderwoche,
über die 
Kalenderwoche hinweg,
  beteiligen kann.
Kosten und Planstellen
in anderen Bereichen,
können zur Kompensation
der entstehenden Kosten
eine Ebene
höher Angesiedelt werden.
Bezirksregierungsebenen unterhalb der
Landesregierung in Hannover
und als Überbau
der jeweiligen Landkreise,
Kommunen und kreisfreien Städte
wäre damit auch
aus diesem
Zusammenhang heraus sinnvoll.    
 Eine Gesetzgebung 
wie dieses 
niedersächsische Polizeigesetz
könnte dann 
nicht mehr
 aus der realexistierenden,
 feudal-föderalistischen,
elitär-bourgeoisen 
Pseudodemokratie heraus,
über de Köpfe 
der Wahleberechtigten
 im jeweiligen 
Einzugsgebiet hinweg,
verabschiedet werden!
 

In einem Land, in dem die Täter und Tatbeteiligten des Naziregims und des SED-Regims, ohne jedwede Konsequenz,...

...oder wenn überhaupt,
dann nur 
mit extrem 
lächerlichen Konsequenzen
davon gekommen sind,
stellen gewählte Volksvertreter
allen ernstes 
die Frage,
ob es denn 
unbedingt sein muß,
daß der Bürger
dieses,
oder jenes,
verfassungsmäßig garantierte Bürger-,
Menschen- und Freiheitsrecht,
für sich in Anspruch 
nehmen kann???
Es gibt offensichtlich 
noch nicht genug
offene Rechnungen 
gegen Rechts,
gegen Links 
und gegen die 
elitären Minderheiten 
in den 
oberen Zehntausenden???
Wenn man
 vermeiden will,
daß Tatbeteiligten
und Täter
mehr Repression
und Repressalien
zu spüren bekommen
als unbedingt nötig,
sollte man
aufhören damit
der breiten Masse
der Bevölkerung
mit der
flachen Hand
ins Gesicht
zu schlagen
und die jeweilige
Angelegenheit klären
und bereinigen!
 Oder ist
hier etwa
aus dem realexistierendem,
polizeistaatlich-totalitaristischem
Revisionismus heraus,
die reaktionäre Idiotie
in altbekannter Manier,
in Ermangelung
schlagender Argumentation
gezielt und wider
 besseren Wissens,
am Provozieren
auf Teufel
komm raus,
um sich selbst
 als Opfer
 darstellen zu können,
 für den Fall,
daß sie
Leute finden,
die sich
provozieren lassen???