Auch bei einer getesteten Person
ist ein Fremdgefährdungspotential
Das Testen ist wichtig,
richtig und notwendig,
um die Zeit
zwischen zwei Testergebnissen
so kurz wie irgend möglich
zu halten,
damit bei einer Positivtestung,
der Zeitraum, der rekapituliert
werden muß,
so kurz wie irgend möglich
zu halten!
Befindet sich
die getestete Person
nicht während des Testens
und nach dem Testen
in Quarantäne,
ist es nicht ausgeschlossen,
daß sich die getestete Person
während des Testens
und nach dem Testen infiziert hat
und somit ach das Virus
an Andere
weiter geben
und zur Durchseuchung
und Kontaminierung
der Bevölkerung
beitragen kann!
Also geht von einer Person
die getestet ist,
das gleiche
Fremdgefährdungspotential aus,
wie von
einer ungetesteten Person!
Auf Grund
des verfassungsmäßig
garantiertem Recht
auf Leben
und körperlicher Unversehrtheit,
hat das Verfassungsgericht dies
dem Bundesgesetzgeber
auf zu diktieren,
um einen
unnötige Durchseuchung
und Kontaminierung
und damit Fremdgefährdung
aus zu schließen!
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Auch bei einer geimpften Person
ist ein Fremdgefährdungspotential
nicht ausgeschossen:
Der Astrazeneca-Impfstoff
hat in Bezug
auf die
ursprüngliche Virusvariante
nur eine Wirksamkeit
von 60% gehabt!
Bei den Mutationen
muß man hier
also davon ausgehen,
daß dieser Prozentsatz
nochmal nach unten
korrigiert werden muß!
Selbst die Personen
bei denen denen
die Impfung wirkt,
ist zwar ausgeschlossen,
daß sich
das Virus
in dem Organismus
der Person
vermehren kann,
weil es keine Möglichkeit
mehr findet
irgendwo an
zu docken
und die Person
wird auch
nicht mehr
durch das Virus krank,
allerdings nimmt
die Person
sehr wohl
in einer
kontaminierten Umgebungsvariable
ein gewisses Kontingent
an Viren auf
und gibt diese
dadurch dann auch
in einer
bis dahin
noch nicht
kontaminierten Umgebungsvariable
wieder ab,
da ja
das Virus
in der
geimpften Person
nicht abstirbt
und weiter lebt,
sich halt nur
nicht mahr
vermehren kann.
Hier geht also
von einer
geimpften Person
sehr wohl
eine Fremdgefährdung aus!
Also müßten
geimpfte Personen eigentlich,
genauso wie
ungeimpfte Personen
eine Maske tragen
und getestet werden!
Auf Grund
des verfassungsmäßig
garantiertem Recht
auf Leben
und körperlicher Unversehrtheit,
hat das
Verfassungsgericht dies
dem Bundesgesetzgeber
auf zu diktieren,
um einen
unnötige Durchseuchung
und Kontaminierung
und damit Fremdgefährdung
aus zu schließen!
Würde der Impfwirkstoff
nicht nur
dafür Sorge tragen,
daß sich das Virus
nicht mehr
in dem Organismus
der geimpften Person
irgendwo andocken
und vermehren kann,
sondern auch
darüber hinaus,
ein aktives Abtöten
der aufgenommenen Viren,
die die geimpfte Person
in einer
kontaminierten Umgebungsvariable
aufgenommen hat,
in dem Organismus
der geimpften Person
sicher stellen
und garantieren,
wäre dem Recht
auf Schutz
vor Fremdgefährdung
dadurch genüge getaen
und die geimpfte Person
könnte dann
auch Sonderrechte
in Anspruch nehmen!
Bis dahin stellt
das Impfen einzig
und allein
eine Selbstschutzmaßnahme dar,
die kenerlei
garantierten Schutz
vor Fremdgefährdung,
durch die
geimpfte Person
darstellt!
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Auch bei einer genesenen Person
ist ein Fremdgefährdungspotential
nicht ausgeschossen:
Hier gilt
das Gleiche
wie für
geimpfte Personen!
Eine Fremdgefährdung
für andere Personen
ist nicht automatisch
dadurch ausgeschlossen,
weil sich
das Virus
nicht mehr im Organismus
der genesenen Person
vermehren kann!
Selbst wenn
eine genesene Person
an einem
Quantum an Viren,
das diese
genesene Person
in einer kontaminierten
Umgebungsvariable aufnimmt,
selbst nicht mehr
erkranken kann
und sich diese
aufgenommenen Viren
in dem Organismus
der genesenen Person
nicht mehr
vermehren können,
weil sie sich
nirgendwo mehr
andocken können
und die
genesene Person
gegen dieses Virus
immun sein sollte,
so verbringt
diese Person dennoch
das aufgenommene Quantum
an Viren,
das ja
in der Person
weiter überlebt
und in
der Person
nicht abgetötet wird,
in eine
bis dahin
noch nicht
kontaminierte Unmgebungsvariable
und trägt
auf dem Wege
dafür Sorge,
daß eine Kontaminierung
und Durchseuchung
der Bevölkerung,
die ein verfassungsmäßig
garantiertes Recht
auf Leben
und körperlicher
Unversehrtheit hat,
weiterhin forciert wird!!!
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Das Covid19-Virus
mit der
nromalen Grippe
zu vergleichen
legitimiert sich
nur dann,
wenn auch Medikamente
vorhanden sind,
die sicher stellen,
daß niemand mehr,
trotz Infektion
an dem Virus
versterben werden wird!
Solange es
diese Medikamente
nicht gibt
und eiterhin Infizierte
an der
Infektion versterben,
hat man
das verfassungsmäßig
garantierte Recht
auf Leben
und körperlicher Unversehrtheit
und das
daraus resultierende Recht
eines jeden
der 80 Mio Bürger
auf Schutz
vor Fremdgefährdung vorrangig
in den Mittelpunkt
und den Vordergrund
zu stellen
und eine Kontaminierung
und Durchseuchung
der Bevölkerung weitestgehendst
und maximalst
zu unterbinden!!!
Erst wenn Medikamente
vorhanden sind
die dafür Sorge tragen,
daß niemand mehr
an einer Covid19-Infektion stirbt,
kann der Schutz
vor Kontaminierung
und Durchseuchung
der Bevölkerung
vernachlässigt werden
und erst dann
ist das Virus besiegt!
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Da 99%
aller Infektionen
in den
Innenräumen stattfinden,
hat man
in Innenräumen,
egal ob
getestet, geimpft,
oder genesen
eine Maske
zu tragen!
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In abfallender Priorität:
1.) Masken
(Auch Getestete, Genesene
und Geimpfte!)
2.) Testen
(Auch Genesene
und Geimpfte!)
3.) Medikamente für bereits Infizierte
4.) Impfen
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Im Frühjahr 2020
hatten die Verantwortlichen
die Wahl,
entweder dem Gutachten
aus dem Jahr 2012
Rechnung zu targen
und in Lizenzfertigung
für den
nichtkommerziellen Bedarf
10 Masken/Bürger/KW,
in den Einzugsgebieten
in denen es
entsprechend hohe
Fallzahlen gibt,
zu produzieren,
oder den
anderen Weg
zu gehen,
der für
wesentlich mehr Tote,
intensivmedizinische Fälle,
Infektionen, betriebs-
und volkswirtschaftlichen Schaden,
Sorge getragen hat!
Hätten die Verantwortlichen
die richtige
Entscheidung getroffen
und jeder Büerger
hätte seine
10 Masken,
pro Woche,
erhalten,
in den Einzugsgebieten
in denen es
entsprechend hohe
Fallzahlen gibt,
hätte es durch
diese Masken
die die Fremdschutzfunktion,
kein Virus kann
von innen
nach aussen glangen,
sichergestellt hätten,
massiv weniger Infektionen,
schwere Verläufe
und Tote gegeben
und das trotzdem,
daß man
diese ganzen Geschäftsschließungen
nicht gebraucht hätte
und den
dadurch angerichtet
volkswirtaschaftlichen Schaden
hätte vermeiden können!
Die im Bezirksregierungseinzugsgebiet
installierten Betriebs-
und Produktionsmittel
für die Lizenzproduktion
der Fremdschutzmasken,
hätten in der Zeit
in der es
keine Virenbeklastung
mehr gibt,
weil man
das Covid19 Virus
in den Griff
bekommen hat,
weiterhin in Minimalproduktion,
den nichtkommerziellen Bedarf,
der öffentlichen Haushalte,
karritativen Organisationen,
eingetragenen Vereine, GgmbH`s
und GuG`s decken können,
um dann,
für den Fall
einer erneuten Virenbelastung
der Bevölkerung
in 24/7 Maximalprodultion,
wieder jedem Bürger,
10 Fremdschutzmasken,
pro Woche
zu garantieren!
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit
ist Grundvoraussetzung
für einen Sozialstaat!
Die Kapitalismuskritik
verliert in einer reaktionären,
totalitaristisch-polizeistaatlichen
Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,
jedwede Glaubwürdigkeit
und hat in einer
demokratischen Umgebungsvariable
einen wesentlich
höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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