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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Mittwoch, 18. März 2020

Epedemie- und Pandemieschutz im Zuge des realexistierendem totalitaristisch- polizeistaatlichem Revisionismus

https://www.instagram.com/p/B98KtPFgn8y/
Um das letzte bißchen
 an Demokratie
auch noch
in Abrede
stellen zu können,
kommt den Tätern
und Tatbeteiligten,
des realexistierendem
totalitaristisch- polizeistaatlichem Revisionismus, 
in den Tätergruppierungen
rechtsaußen, linksaußen,
den elitären Minderheiten
in den oberen Zehntausenden
und den Extremisten
in den Religionsgemeinschaften,
das Covid19 Virus
wie gerufen!
Man veranlaßt
 nicht etwa das
 was am Sinnvollsten wäre,
wie zum Beispiel
ein Mundschutzerlaß,
oder gibt dem Bürger
eine Selbsttestmöglichkeit
an die Hand
aus der heraus
 er sich regelmäßig
 selbst testen kann,
nein man genehmigt sich
und den elitären Arbeitgebern
 12,4 Milliarden,
während man
 für die
 breite Masse
an der Basis
 der Bevölkerung
 nur eine Milliarde
 für die Epedemie/Pandemie-Prävention,
zur Verfügung stellt!
Hätte der erste Bundesbürger,
der an dem Virus
verstorben ist
eine Selbsttestmöglichkeit
zur Verfügung gehabt,
 hätte er sehr frühzeitig,
drei Wochen
vor dem Tod festgestellt,
 daß er infiziert ist,
 hätte die Reise
 nach Ägypten abgesagt,
 sich in
ärztliche Behandlung begeben,
hätte warscheinlich überlebt
und hätte nicht
drei Wochen lang
Andere mit
dem Virus angesteckt!!! 
Wenn die/der Bürger/in
 Mundschutz trägt,
braucht er/sie
auch nicht
eineinhalb Meter Abstand
zu einem
anderem Bürger halten!
Vollkommender überzogener Blödsinn
der hier
betrieben wird!
Selbst Ärzte
die nachweislich infiziert sind
arbeiten mit Mundschutz weiter!
Warum legt man
hier also
die ganze Republik lahm?
Würde man der/dem Bürger/in
eine Selbsttestmöglichkeit
in ausreichender Menge
 zur Verfügung stellen
wäre es möglich
alle drei-vier Tage
einen Selbsttest
durch zu führen,
um sich dann
wenn eine Infizierung
festgestellt wird
sich unverzüglich
in ärztliche Obhut
zu begeben
und nicht unnötig lange
die Anderen
mit dem Virus
an zu stecken!
Glaubwürdig hätten die Offiziellen
nur bleiben können,
wenn sie als Erstes
 einen Mundschutzerlaß
verhängt hätten
und dann erst,
wenn dieser Mundschutzerlaß
keine Wirkung
gezeigt hätte,
den Angriff
auf die rudimentären Bürgerrechte
vorgenommen hätte!!!
--------------------
In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
ist dieser Mißstand,
im Sinne
des kollektivem Bewußtseins
der Wahlberechtigten,
bis hier
und heute
immer noch  
nicht abgestellt!
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Links zu externen Seiten:
 https://de.wikipedia.org/wiki/COVID-19
 https://de.wikipedia.org/wiki/COVID-19-Pandemie



Gemeinnützige Tätigkeit, im Zuge des Epedemie und Pandemieschutz

https://www.instagram.com/p/B98IzwJA6Ba/
Planstellen für
die gemeinnützige Tätigkeit
können hier auch
im Zuge
des Epedemie
und Pandemieschutz
geschaffen werden,
um zum Beispiel
Arbeitslose in den Bereichen,
in denen der Grad
der verantwortlichen Tätigkeit
und der Grad
der Gefährdung
 den Einsatz
von Arbeitslosen zuläßt.
Zivildienstleistende haben
ihren Zivildiest abgeleistet
 in Krankenhäusern
und in Pflegebereichen, usw.,
wenn die
betriebswirtschaftliche Rechtsform
die zugelassen hat.
Somit kann man
auch hier
und heute
Planstellen für die kontinuierliche 
gemeinnützige Tätigkeit
in diesem Rahmen,
öffentliche Haushalte,
karitative Organisationen,
eingetragene Vereine, gUG`s
und gGmbH´s, schaffen.
Auch zum Zwecke
der Desinfektion,
im öffentlichem Bereich,
können Planstellen
durch die Gesundheitsämter,
oder Ordnungsämter,
Rettungsdiensten,
usw., usw.,
geschaffen werden.
Oder aber auch
das Erstellen von
medizinisch notwendigen Pflegeunterkünften,
zum Beispiel
 in leer stehenden,
zur Zeit
nicht genutzten Gebäuden,
für Infizierte,  
bei denen
eine Wohnungs-/Hausquarantäne
nicht möglich ist.
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
ist dieser Mißstand,
im Sinne
des kollektivem Bewußtseins
der Wahlberechtigten,
bis hier
und heute
immer noch  
nicht abgestellt!
 https://de.wikipedia.org/wiki/COVID-19
 https://de.wikipedia.org/wiki/COVID-19-Pandemie

Verfassungsklage:Rechtsanspruch:Mundschutzerlaß und Selbstschutz-/Selbsttestmöglichkeit anstatt der verfassungswidrigen Einschränkung der Bürgerrechte und des unnötigem Schädigen der öffentlichen-, gewerblichen- und privaten Haushalte

https://www.instagram.com/p/B949mC5guuf/
#.)Pandemie-/Epedemieschutzgesetz
Aus dem verfassungsmäßig
 garantiertem Recht
auf Leben
und körperlicher
Unversehrtheit heraus,
muß der Bundesgesetzgeber,
im Zweifelsfall
druch das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
dazu gezwungen werden,
im Zuge eines
bundeseinheitlich geltendem
Epedemie-/Pandemieschutzgesetzes,
das vorläufig,
bis es
ein EU weites
Epedemie-/Pandemieschutzgesetz gibt,
ab einer Fallzahl
 an Infizierten,
einen Mundschutzerlaß
und eine Selbsttestmöglichkeit
zu garantieren.

#.)Mundschutzerlaß
Ein Mundschutzerlaß, 
aus dem heraus 
der Bundesgesetzgeber 
dem Bürger,
 der sich außerhalb 
seiner Intims- 
und Privatsphäre,
 seinem persönlichem Lebens- 
und Geheimbereichs,
 in der Öffentlichkeit befindet,
 das Tragen 
eines Mundschutzes vorschreibt,
 sobald er 
in einem Radius 
von einem, 
bis anderthalb Meter,
 mit anderen Personen 
etwas zu tun hat,
 wäre vollkommen ausreichend,
 um eine Pandemie, 
oder Epedemie 
zu unterbinden.
Lebensmittelhersteller, -verarbeiter
und verkäufer,
alle die mit Lebensmitteln
 in Berührung kommen,
 müssen Mundschutz tragen.
 Sowohl in den Schulen
 und bei den Bildungsveranstaltern 
können Lehrer/innen 
und Dozent/innen/en,
 als auch deren Schüler/innen
und Teilnehmer/innen 
an Bildungsveranstaltungen 
mit einem Mundschutz
 den normalen Unterricht 
und die normale Bildungsveranstaltung
 weiter stattfinden lassen,
 nur halt 
mit Mundschutz.
 Genauso kann
 bei den Arbeitgebern 
der/die Arbeitnehmer/in, 
als auch die/der Vorgesetzte
 mit einem Mundschutz
 den ganz normalen Alltag
 weiterhin bestreiten,
 ohne daß es 
zu Schließungen 
kommen muß.
Die/der Verkäufer,
genauso wie die/der Kund/e/in
tragen Mundschutz,
 also braucht auch
nicht ein
einziges Geschäft
 geschlossen werden!
Zum Beispiel:
Mundschutzklasse 1:
Alles unterhalb FFP2
Mundschutzklasse 2:
Mindestens FFP2
 Mundschutzklasse 3:
 Mindestens FFP3
Wird von den Offiziellen
 ein Mundschutzerlaß verhängt
 wird mit angegeben
welche Mundschutzklasse
erforderlich ist!


#.)Selbstschutzrecht
durch Selbsttestmöglichkeit
Durch regelmäßige Selbsttestmöglichkeit
kann die/der Bürger/in
alle drei-vier Tage
selbst überprüfen,
ob sie/er selbst
Infiziert sind
und sich bei
 positivem Testergebnis,
schnellstmöglichst in
ärztliche Obhut begeben
sein Überleben sichern
und Andere
nicht unnötig
lange infizieren! 

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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
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