www.pinterest.de-stbauer38259
de.pinterest.com-stbauer38259-pins
instagram.com-stbauer38259
www.youtube.com
facebook.com-stbauer38259
twitter.com-stbauer38259
myspace.com-308731774
Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Freitag, 12. September 2014

Kontinuierliche gemeinnützige Tätigkeit, anstatt PKW-Maut???

Wäre es nicht besser,
wenn man die öffentlichen Haushalte
in die Pflicht nehmen würde,
den regulär anfallenden Bedarf,
da wo der Grad der verantwortlichen Tätigkeit,
dies hergibt,
darunter auch die Strassenausbesserungen,
mit Hilfe der Arbeitslosen,
die zur kontinuierlichen gemeinnützlichen Tätigkeit,
für die Dauer,
in der sie keine reguläre Arbeit,
in einem regulärem Betrieb finden,
herangezogen werden,
zu decken?
Da die Planstellen im Einzugsgebiet des kommunalen Trägers,
für die kontinuierliche gemeinnützige Tätigkeit,
nicht für alle ALG-2 Empfänger,
auf Anhieb,
geschaffen werden können,
sondern sich erst im Laufe der Zeit so weit entwickeln werden,
daß man jeden ALG-2 Empfänger,
vom ersten bis zum letzten Tag des ALG-2 Bezug,
in die Pflicht nehmen kann,
120 Stunden, sich nützlich zu machen
und dem Arge gegenüber nachzuweisen,
daß man diese bei einem,
oder mehreren der Betreiber,
der gemeinnützigen Tätigkeit,
abgeleistet hat;
sollte man damit anfangen,
die ALG-2 Empfänger,
die am längsten arbeitslos sind,
dazu in die Pflicht zu nehmen.
Würde der ALG-2 Empfänger pro Stunde 1,50€ Mehraufwandsentschädigung erhalten,
zuzüglich 0,75€ pro Stunde für das Fahrgeld,
zuzüglich 0,75€ pro Stunde für einen Qualifizierungsbaustein,
der alle drei Monate dafür Sorge trägt,
daß der Arbeitslose nichtnur körperlich,
durch die 120 Stunden,
die nachzuweisen sind,
nicht immer weiter abbaut,
sondern durch diese Qualifizierungsbausteine,
auch geistig nicht immer wieter zurückfallen kann;
dann würde die Stunde eines Arbeitslosen,
den öffentlichen Haushalten,
den eingetragenen Vereinen
und den karitativen Organisationen,
nicht mehr als 3.-€ pro Stunde kosten!
Man sollte nicht wie bisher die ALG2-Empfänger deligieren,
sondern lediglich aufzuerlegen,
die 120 Stunden nachzuweisen.
Da hier der pädagogische Ansatz
und nicht, wie in einem regulärem Betrieb,
bei dem ein regulärer Stundenlohn erwirtschaftet werden muß,
und der Leistungsansatz im Vordergrund steht,
sind auch in den Fachabteilungen der gemiennützigen Tätigkeit,
in denen sogar regelrechte Gewerksfacharbeit,
zugunsten der öffentlichen Haushalte ,
den eingetragenen Vereinen
und den karitativen Organisationen,
geleistet werden kann,
indem als Fachabteilungsleiter jemand,
der einen entsprechenden Befähigungsnachweis,
für das jeweilige Gewerk nachweisen kann,
existent ist, die 3.-€ Mehraufwandsentschädigung reell,
da hier selbst die Arbeitslosen, die einen Facharbeiterbrief,
für das jeweilige Gewerk nachweisen können,
zum Beispiel auch Strassenbau,
nicht wie in einem regulären Betrieb,
die Leistung im quantitativem Sinne zu erbringen haben,
sondern lediglich im qualitativem Sinne.
Alles Andere würde dem pädagogischem Ansatz,
der gemeinnützigen Tätigkeit zuwider laufen
und unmöglich machen.
Das wird natürlich nicht gemacht,
weil man dann ja keine Volksverhätzerei mehr gegen Arbeitslose,
aus den Parteien und Parlamenten und den Massenmedien heraus 
betreiben kann, da sich ja dann jeder ALG2-Empfänger vom ersten,
bis zum letzten Tag des ALG2- Bezug,
über 120 Stunden pro Monat,die er nachzuweisen hat,
zugunsten der öffentlichen Haushalten,
den eingetragenen Vereinen
und den karitativen Organisationen,
nützlich machen muß!!!!

http://expression38259.byto.de/vollbeschaeftigung.html