Wäre es nicht besser,
wenn man die öffentlichen Haushalte
in die Pflicht nehmen würde,
den regulär anfallenden Bedarf,
da wo der Grad der verantwortlichen Tätigkeit,
dies hergibt,
darunter auch die Strassenausbesserungen,
mit Hilfe der Arbeitslosen,
die zur kontinuierlichen gemeinnützlichen Tätigkeit,
für die Dauer,
in der sie keine reguläre Arbeit,
in einem regulärem Betrieb finden,
herangezogen werden,
zu decken?
Da die Planstellen im Einzugsgebiet des kommunalen Trägers,
für die kontinuierliche gemeinnützige Tätigkeit,
nicht für alle ALG-2 Empfänger,
auf Anhieb,
geschaffen werden können,
sondern sich erst im Laufe der Zeit so weit entwickeln werden,
daß man jeden ALG-2 Empfänger,
vom ersten bis zum letzten Tag des ALG-2 Bezug,
in die Pflicht nehmen kann,
120 Stunden, sich nützlich zu machen
und dem Arge gegenüber nachzuweisen,
daß man diese bei einem,
oder mehreren der Betreiber,
der gemeinnützigen Tätigkeit,
abgeleistet hat;
sollte man damit anfangen,
die ALG-2 Empfänger,
die am längsten arbeitslos sind,
dazu in die Pflicht zu nehmen.
Würde der ALG-2 Empfänger pro Stunde 1,50€ Mehraufwandsentschädigung erhalten,
zuzüglich 0,75€ pro Stunde für das Fahrgeld,
zuzüglich 0,75€ pro Stunde für einen Qualifizierungsbaustein,
der alle drei Monate dafür Sorge trägt,
daß der Arbeitslose nichtnur körperlich,
durch die 120 Stunden,
die nachzuweisen sind,
nicht immer weiter abbaut,
sondern durch diese Qualifizierungsbausteine,
auch geistig nicht immer wieter zurückfallen kann;
dann würde die Stunde eines Arbeitslosen,
den öffentlichen Haushalten,
den eingetragenen Vereinen
und den karitativen Organisationen,
nicht mehr als 3.-€ pro Stunde kosten!
Man sollte nicht wie bisher die ALG2-Empfänger deligieren,
sondern lediglich aufzuerlegen,
die 120 Stunden nachzuweisen.
Da hier der pädagogische Ansatz
und nicht, wie in einem regulärem Betrieb,
bei dem ein regulärer Stundenlohn erwirtschaftet werden muß,
und der Leistungsansatz im Vordergrund steht,
sind auch in den Fachabteilungen der gemiennützigen Tätigkeit,
in denen sogar regelrechte Gewerksfacharbeit,
zugunsten der öffentlichen Haushalte ,
den eingetragenen Vereinen
und den karitativen Organisationen,
geleistet werden kann,
indem als Fachabteilungsleiter jemand,
der einen entsprechenden Befähigungsnachweis,
für das jeweilige Gewerk nachweisen kann,
existent ist, die 3.-€ Mehraufwandsentschädigung reell,
da hier selbst die Arbeitslosen, die einen Facharbeiterbrief,
für das jeweilige Gewerk nachweisen können,
zum Beispiel auch Strassenbau,
nicht wie in einem regulären Betrieb,
die Leistung im quantitativem Sinne zu erbringen haben,
sondern lediglich im qualitativem Sinne.
Alles Andere würde dem pädagogischem Ansatz,
der gemeinnützigen Tätigkeit zuwider laufen
und unmöglich machen.
Das wird natürlich nicht gemacht,
weil man dann ja keine Volksverhätzerei mehr gegen Arbeitslose,
aus den Parteien und Parlamenten und den Massenmedien heraus
betreiben kann, da sich ja dann jeder ALG2-Empfänger vom ersten,
bis zum letzten Tag des ALG2- Bezug,
über 120 Stunden pro Monat,die er nachzuweisen hat,
zugunsten der öffentlichen Haushalten,
den eingetragenen Vereinen
und den karitativen Organisationen,
nützlich machen muß!!!!
http://expression38259.byto.de/vollbeschaeftigung.html
wenn man die öffentlichen Haushalte
in die Pflicht nehmen würde,
den regulär anfallenden Bedarf,
da wo der Grad der verantwortlichen Tätigkeit,
dies hergibt,
darunter auch die Strassenausbesserungen,
mit Hilfe der Arbeitslosen,
die zur kontinuierlichen gemeinnützlichen Tätigkeit,
für die Dauer,
in der sie keine reguläre Arbeit,
in einem regulärem Betrieb finden,
herangezogen werden,
zu decken?
Da die Planstellen im Einzugsgebiet des kommunalen Trägers,
für die kontinuierliche gemeinnützige Tätigkeit,
nicht für alle ALG-2 Empfänger,
auf Anhieb,
geschaffen werden können,
sondern sich erst im Laufe der Zeit so weit entwickeln werden,
daß man jeden ALG-2 Empfänger,
vom ersten bis zum letzten Tag des ALG-2 Bezug,
in die Pflicht nehmen kann,
120 Stunden, sich nützlich zu machen
und dem Arge gegenüber nachzuweisen,
daß man diese bei einem,
oder mehreren der Betreiber,
der gemeinnützigen Tätigkeit,
abgeleistet hat;
sollte man damit anfangen,
die ALG-2 Empfänger,
die am längsten arbeitslos sind,
dazu in die Pflicht zu nehmen.
Würde der ALG-2 Empfänger pro Stunde 1,50€ Mehraufwandsentschädigung erhalten,
zuzüglich 0,75€ pro Stunde für das Fahrgeld,
zuzüglich 0,75€ pro Stunde für einen Qualifizierungsbaustein,
der alle drei Monate dafür Sorge trägt,
daß der Arbeitslose nichtnur körperlich,
durch die 120 Stunden,
die nachzuweisen sind,
nicht immer weiter abbaut,
sondern durch diese Qualifizierungsbausteine,
auch geistig nicht immer wieter zurückfallen kann;
dann würde die Stunde eines Arbeitslosen,
den öffentlichen Haushalten,
den eingetragenen Vereinen
und den karitativen Organisationen,
nicht mehr als 3.-€ pro Stunde kosten!
Man sollte nicht wie bisher die ALG2-Empfänger deligieren,
sondern lediglich aufzuerlegen,
die 120 Stunden nachzuweisen.
Da hier der pädagogische Ansatz
und nicht, wie in einem regulärem Betrieb,
bei dem ein regulärer Stundenlohn erwirtschaftet werden muß,
und der Leistungsansatz im Vordergrund steht,
sind auch in den Fachabteilungen der gemiennützigen Tätigkeit,
in denen sogar regelrechte Gewerksfacharbeit,
zugunsten der öffentlichen Haushalte ,
den eingetragenen Vereinen
und den karitativen Organisationen,
geleistet werden kann,
indem als Fachabteilungsleiter jemand,
der einen entsprechenden Befähigungsnachweis,
für das jeweilige Gewerk nachweisen kann,
existent ist, die 3.-€ Mehraufwandsentschädigung reell,
da hier selbst die Arbeitslosen, die einen Facharbeiterbrief,
für das jeweilige Gewerk nachweisen können,
zum Beispiel auch Strassenbau,
nicht wie in einem regulären Betrieb,
die Leistung im quantitativem Sinne zu erbringen haben,
sondern lediglich im qualitativem Sinne.
Alles Andere würde dem pädagogischem Ansatz,
der gemeinnützigen Tätigkeit zuwider laufen
und unmöglich machen.
Das wird natürlich nicht gemacht,
weil man dann ja keine Volksverhätzerei mehr gegen Arbeitslose,
aus den Parteien und Parlamenten und den Massenmedien heraus
betreiben kann, da sich ja dann jeder ALG2-Empfänger vom ersten,
bis zum letzten Tag des ALG2- Bezug,
über 120 Stunden pro Monat,die er nachzuweisen hat,
zugunsten der öffentlichen Haushalten,
den eingetragenen Vereinen
und den karitativen Organisationen,
nützlich machen muß!!!!
http://expression38259.byto.de/vollbeschaeftigung.html
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