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Das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
hat den Bundesgesetzgeber
in die Pflicht
zu nehmen,
das Umwandeln
des "Volkseigentums"
der öffentlichen Haushalte
in GmbH`s
muß aus dem
Gleichbehandlungsgrundsatz heraus
verfassungswidrig sein!
"Volkseigentum" darf nur
in gGmbH´s
und gUG`s
umgewandelt werden!
Steuermittel dürfen nur
in eine
nicht gewinnmaximierungsrelevante,
betriebliche Rechtsform
investiert werden!
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Praxisbeispiel:
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit
ist Grundvoraussetzung
für einen Sozialstaat!
Die Kapitalismuskritik
verliert in einer reaktionären,
totalitaristisch-polizeistaatlichen
Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,
jedwede Glaubwürdigkeit
und hat in einer
demokratischen Umgebungsvariable
einen wesentlich
höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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