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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Dienstag, 17. November 2020

Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Covid19: Fremdgefährdungspotential trotz FFP-2-Schutzmaske

 Trotz FFP-2-Schutzmaske 

geht vom Träger

 der FFP-2-Schutzmaske 

eine Fremdgefährdung aus.

 Ist der Träger 

der FFP-2-Schutzmaske 

unbewußt mit 

dem Virus infiziert,

gelangt das Virus 

trotz der FFP-2-Schutzmaske

in die Umgebungsumluft,

auf Handläufe,

oder andere Gegenstände

und Andere 

können sich infizieren!

Das dreilage Vlies 

der medizinischen Schutzmasken

so wie 

sie auch

von den Ärzten 

in den Krankenhäusern 

getragen werden,

stellt sicher,

daß vom Träger 

dieser medizinischen Schutzmaske

 keine Fremdgefährdung 

für Andere ausgeht,

auch wenn 

keine 1,5-2m Sicherheitsabstand 

eingehalten wird!

In den Krankenhäusern

brauchen die Ärzte 

diesen Sicherheitsabstand

 auch nicht einhalten,

weil diese Masken 

eine Fremdgefährdung 

Anderer ausschließt!

Die Offiziellen 

verstecken sich 

seit Januar 2020

hinter der 

faulen Ausrede,

daß es diese Masken 

nicht in 

ausreichender Stückzahl

 auf dem internationalem 

Markt gibt!

Anstat nun dem 

verfassungsmäßig garantiertem Recht 

auf Leben 

und körperlicher Unversehrtheit

 Rechnung zu targen,

 aus dem heraus

 sich auch

 die Verpflichtung

 zum Bevölkerungsschutz ergibt

 und diese Masken

 für den nichtkommerziellen Bedarf

 in Eigenleistung 

selbst an zu fertigen 

und 10 pro Bürger 

und pro Woche 

in den Einzugsgebieten

 in denen es

 mehr als 30 Infektionen 

auf 100000 Einwohner gibt,

an die Bürger zu verteilen,

werden die Bürger 

damit abgespeißt, 

weil es halt 

billiger ist,

als diese Masken 

selbst zu produzieren

 und unter 

den Bürgern 

zu verteilen,

daß sie halt 

1,5-2m Abstand 

zu den Anderen 

halten sollen

und sich halt

 irgendwelche selbstgebastelten Stoff-,

 oder Papiermasken aufsetzen!  

Hätte man 

diese Masken 

wenn es die 

auf dem internationalem Markt

 nicht in 

ausreichender Anzehl gibt,

 was auch schon 

aus dem Gutachten 

aus dem Jahre 2012

 aus dem 

SARS1-Virus heraus

 angekündigt wurden ist

 und die Offiziellen

 haben im Januar 2020 

sehr wohl

 schon gewußt, 

daß dieses Virus nicht

 in China bleiben wird,

selbst produziert 

und verteilt 

hätte man all

die ganzen Toten 

 und all den 

ganzen Schaden 

in den öffentlichen, gewerblichen

und privaten Haushalten 

nicht gehabt!!!

Die Produktionsstätten,

eine bundeszentrale

udn 16 landeszentrale Produktionsstätten 

für den 

nichtkommerziellen Bedarf,

gGmbH´s/gUG´s,

hätte man 

auch aufrecht 

erhalten können,

 wenn es 

keine Virenbelastung

 der Bevölkerung 

mehr gibt,

um dann

 in Minimalproduktion

 den nichtkommrzielen Bedarf

 zu decken.

 Sollte es dann 

erneut zu einer Virenbelastung 

der Bevölkerung kommen

 könnte man 

die Betriebs- 

und Produktionsmittel,

die die gleichen sind

 wie sie 

anderen Orts 

auch zur Deckung 

des kommerziellen Bedarfs

 genutzt werden(!!!),

 dann wieder 

aus dem 

Stehgreif heraus 

auf 24/7 Maximalproduktion betreiben.

Um dann,

 bei entsprechenden Fallzahlen

 von 30 

pro 100000 Einwohner 

erneut 10 Stück,

pro Bürger 

und Woche

 zu verteilen,

 damit dank dieses 

hermetischen Riegels,

das Virus

 keine Chamce hat

 mehr Schaden,

 was körperliche Unversehrtheit 

und Menschenleben angeht,

 aber auch wirtschaftlich 

anrichten zu können 

als unbedingt notwendig! 

Es wären 

keine Lockdowns notwendig,

da das

 normalse Leben

 normal weiter

 gehen könnte,

nur halt 

mit diesen 

medizinischen Schutzmasken!

Dieser Rechtsanspruch 

der breiten Masse 

der Bevölkerung 

muß in ein 

vorläufiges Bundesepedemie- 

und -pandemieschutzgesetz 

mit einfließen.  

Das Verfassungsgericht 

in Karlsruhe 

hat festzustellen,

daß nur 

die Fremdgefährdung,

nicht aber 

die Selbstgefährdung,

durch die 

Rechtslage unterbunden 

 und sogar 

unter Strafe 

gestellt wird!

Sie brauchen 

zum Beispiel

keinerlei Ausgangssperren

zu verhängen,

wenn sie 

in der Bevölkerung 

diese Schutzmasken 

verteilt haben!

Kann das Verfassungsgericht 

in Karlsruhe 

den Bundesgesetzgeber 

dazu zwingen 

diese Masken 

im Zweifelsfall,

da es 

nichtkommerzieller Bedarf ist,

 selbst zu produzieren,

zum Beispiel

mit Hilfe 

von gGmbH´s 

und gUG´s

und Planstellen

für die 

gemeinnützige Tätigkeit 

und 10 pro Bürger

und Woche 

bei entsprechenden Fallzahlen,

zum Beispiel

30 pro 100000 Einwohner,

in der Bevölkerung 

zu verteilen

und eine Maskenpflicht 

zu verhängen, 

da jeder

 der 80 Mio Bürger

 in dieem Land 

ein verfassungsmäßig 

garantiertes Recht 

auf Leben 

und körperlicher 

Unversehrtheit hat?  

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Es ist offensichtlich,

daß sie 

einen Kampf 

gegen die 

eigene Bevölkerung führen

und nicht 

gegen das Virus!

Im Zuge 

des realexistierendem

antidemokratisch-totalitaristisch-polizeistaatlichem Reivisionismus

den sie betreiben 

zugunsten der Charaktäre

und Mentalitäten, 

Tatbeteiligten
und Täter  
nicht nur 

in den 

immer gleichen Tätergruppierungen
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit
in den
oberen Zehntausenden,
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit rechtsaußen,
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit linksaußen
und 6-7-8%
der Bevölkerung weltweit,
den Extremisten
in den Religionsgemeinschaften

mit der Zielsetzeung 

den ganzen Rest 

der 75% 

der Bevölkerung

 systematisch zu entrechten,

da sie sich

 die freiheitlich-rechtstaatlich-demokratische Grundordnung

 selbst nicht mehr 

leisten können,

da sie ansonsten 

um die Konsequenzen 

ihres Tun

und handelns,

der geschaffenen Fakten 

und Tatsachen

nicht mehr 

drum herum 

kommen würden,

wollen sie nun

die Tatbeteiligten
und Täter  

des verbrecherischem Chinesischem Regim

zu ihrem 

Zwecke instrumentalisieren

in dem sie 

den öffentlichen, gewerblichen 

 und privaten Haushalten,

wider besseren Wissens

 so viel Schaden

 wie möglich zufügen,

damit sich 

die Chinesen 

überall einkaufen können 

um so viel 

antidemokratischen Einfluß 

wie möglich 

geltend machen 

zu können!

 Oder will 

man sich hier

 den Freiraum verschaffen,

damit man sich

 der Anderstdenkenden 

nichtnur dadurch

 entledigen kann,

 in dem man 

ihnen keine Wirkstoffe

 in die 

Krebsmedikamente mischt,

sondern nun 

auch noch

 mit Hilfe 

einer virenbedingten Triage ? 

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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

 
In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

 
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Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Covid19: Das Fremdgefährdungspotential bei geimpften und ungeimpften Bürgern ist gleich

Da eine Impfung 

nur dafür Sorge 

tragen kann,

daß das Virus

 dem geimpftem Bürger 

nichts anhaben kann, 

die Verbreitung 

des Virus aber

durch den

 geimpften Bürger

 trotzdem stattfindet,

haben auch 

geimpfte Bürger,

genauso wie 

die ungeimpften Bürger

ihrer Verpflichtung nachzukommen

und dafür 

Sorge zu tragen,

daß von ihnen 

keinerlei Fremdgefährdung ausgeht.

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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!
In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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