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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Freitag, 26. März 2021

Der Beweis dafür, daß der Feindlistenverbotsparagraph verfassungswidrig ist, weil er nur dazu dient, den Bürger an der Basis der Gesellschaft wehrlos und mundtod zu machen!

Allein die Tatsache,

daß durch

den Gesetzgeber

nicht klar

und deutlich 

ausgegrenzt wird,

was eine 

sog. "Feindesliste",

oder ein 

sog. "Hassposting"

sein soll,

schafft hier 

den verfassungswidrigen Freiraum,

zur verfassungswidrigen Zensur, 

durch massenweisen Rechtsbeugung,

 Verfolgung und Vollstreckung 

gegen Unschuldige

und der

sich daraus 

ergebenden tatmehrheitlich, 

strafrechtlich relevanten Nötigung, 

mit der Zielsetzung,

den Bürgern

im Örtchen, 

vor Ort, 

die Wahrung

 ihrer verfassungsmäßig 

garantierten Rechte 

zu unterbinden,

diese wehrlos 

und mondtod 

zu machen!!! 

-----------------

Egal aus 

welchem Motiv heraus 

eine Person geschädigt,

oder gar 

diskriminiert wird,

ob sie 

eine andere Hautfarbe,

eine andere Religionszugehörigkeit,

oder Migrationshintergrund hat,

ALG2-Regelsatzempfänger, 

oder Anderstdenkender ist, 

oder warum 

auch immer

sich eine Person 

auf einer 

(meistenteils unveröffentlichten!)

Blacklist befindet

und im Örtchen,

vor Ort 

angefeindet wird!

Es ist 

das Recht

 des Bürgers,

sich mit Tatsachen 

und Fakten,

 Namen und Personen,

 die relevant sind

 zum Zeitgeschehen,

 auch auf 

der Suche 

nach Zeugensaussagen,

 zur Sache

 und den 

relevanten Personen

zum Zeitgeschehen,

 in Form

 von Tatsachenberichten/Personenverzeichnissen

 an die Öffentlichkeit

 zu begeben 

und darauf 

afmerksam zu machen! 

Das ist 

keinerlei Hassposting,

 oder Feindesliste,

 oder Spam, 

sondern das

 verfassungsmäßig garantierte Recht, 

zur Wahrung 

der Interessen!  

-------

Durch das Betreiben von 

Tatsachenberichten/Personenverzeichnissen allein,

legt der Bürger 

noch kein 

anfeindendes Verhalten,

aus dem heraus

eine Fremdgefährdung 

resultieren könnte, 

den genannten 

Personen gegenüber 

an den Tag,

sondern wehrt 

sich lediglich 

gegen die Anfeindungen 

und mit unter 

strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen,

die ihm 

vor Ort gegenüber 

an den Tag 

gelegt werden!   

---------  

Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Feindeslistenverbot: Verfassungswidrige Zensur! Nur wenn die sog. "Feindesliste" mit Volksverhetzung und/oder dem Anstiften zur Straftat einhergeht, ist das Verbot verfassungskonform!

-----------------

Europaweiter, vormärzähnlicher Neo-Pauperismus, mit der Zielsetzung einen reaktionären Obrigkeitsstaat, in einer Art Neo-Restauration, gegen den Rest der 75% der Bevölkerung durchsetzen zu können?

-------------------

Wen kann es 

denn "Verkehrtes" treffen,

wenn die Bürger 

sich konsequent

mit Tatsachen 

und Fakten 

an die Öffentlichkeit wenden

und mit Hilfe 

der Tatachenberichte/Personenverzeichnisse 

das Einkreisen, Isolieren

und Identifizieren

bei strafrechtlich 

relevanten Verhaltensweisen

zu strafrechtlichen 

Konsequenzen führt?

Es kann niemand 

"Verkehrtes" treffen!

Sollte ein Betreiber

von Tatsachenberichten/Personenverzeichnissen

sich selbst

nicht reell verhalten

würde "der Schuß" 

nach hinten 

los gehen

und es würde

 auch niemanden   

"Verkehrtes" treffen!

Wahrheitsfindung haben 

nur diejenigen 

zu fürchten,

die sich etwas 

vor zu 

werfen haben

und sich 

geschaffene Fakten

 und Tatsachen 

nicht leisten können!

Mit dieser 

systematischen Entrechtung 

der Bürger 

an der Basis 

der Gesellschaft

tuen Sie 

all den extremistischen Tätergrupierungen 

rechts-, links außen,

religiösen Extremisten,

Willkür und Willfährlichkeit

elitärer Minderheiten 

in den 

oberen Zehntausenden

vor Ort 

einen riesen 

großen Gefallen,

damit sich 

der Bürger 

vor Ort

 überhaupt nicht mehr

 gegen diese 

organiosiert kriminellen Machenschaften 

aus diesen Gruppierungen

 heraus betrieben,

 zur Wehr 

setzen kann!

Damit alles,

 was sich zusammenrottet

rechtsaußen, linksaußen,

religiös-extremistisch,

obere Zehntausend,

oder was 

auch immer,

um gerade auch 

mit Hilfe 

und über 

das Internet 

sich organisiert,

nicht mehr eingekreist,

 identifizeirt und isoliert

 werden kann, 

wenn der/die Bürger sich 

auf die Suche 

nach Zeugenaussagen,

im Zuge 

veröffentlichter Tatsachenberichte/Personeneverzeichnisse

 an die Öffentlichkeit

 wenden können,

dient dieses 

sog. "Feindlistverbot" 

doch einzig 

und allein 

nur dazu 

den/die Bürger wehrlos 

und mundtod 

zu machen 

und hilft all 

diesen Tätern 

und Tatbeteiligten,

nicht nur 

in diesen

 typischen Tätergruppierungen,

die ihre sog. "Feindlisten", 

wenn sie denn 

überhaupt welche betreiben,

 doch meistenteils 

gar nicht 

öffentlich machen,

sondern ihresgleichen

warscheinlich eher 

in paßwortgeschützten Webbereichen 

zugänglich machen!

So wie sie 

mit dem Begriff "Spam",

 den Bürgern 

unterbinden wollen 

auf Tatsachenberichte/Personenverzeichnisse,

zur Wahrung 

der Interessen,

auf der Suche 

nach Zeugenaussagen 

aufmerksam machen

 zu können,

so wollen sie nun

 mit dem Begriff "Feindliste",

den Bürgern 

die Wahrung 

ihrer verfassungsmäßig

 garantierten Rechte

 erneut unterbinden 

und betreiben 

hier erneut 

den nächsten Angriff

 auf die verfassungsmäßig

 garantierten Bürger-, Menschen- 

und Freiheitsrechte, 

in dem sie nun

 Tatsachenberichte/Personenverzeichnisse 

komplett verbieten wollen!

Die diffamierende Darstellung 

der Tatsachenberichte/Personenverzeichnisse

die von 

den Bürgern, 

zur Wahrung 

ihrer berechtigten Interessen,

veröffentlicht werden,

dienen ausschließlich 

der verfassungswidrigen Zensur!!!  

Die systematische Entrechtung

der Bürger 

an der Basis

der Bevölkerung 

dient dem Schutz 

der Täter 

und Tatbeteiligten, 

in den Tätergruppierungen

obere Zehntausende, rechtsaußen, 

linksaußen, religiöse Extremisten,

aber auch

Beamten, Polizeibeamten, Kriminalbeamten,

Staatsanwälten, Richtern 

und Angestellten 

des öffentlichen Dienstes,

selbst, die sich 

instrumentalisieren lassen,

im Zuge 

des realexistierenden, antidemokratischen,

polizeistaatlich-totalitaristischen,

reaktionären Obrigkeitsstaatsrevisionismus,
 
Straftaten im Amt 
 
und aus dem 
 
öffentlichem Dienst heraus 
 
gegen den/die Bürger 
 
zu verüben!

Es muß zusätzlich 

zu den 

veröffentlichten Tatsachenberichten/Personenverzeichnissen

ein Kontext

nachweisbar und beweisbar,

vorhanden sein,

aus dem heraus 

ein Fremdgefährdungspotential

für eine, 

oder mehrere 

der genannten Personen

tatsächlich und faktisch 

beweisbar ist!

Die bereits 

vorhandenen Paragraphen 

des Strafgesetzbuch

 bieten den Bürgern 

hierzu ausreichend Schutz:

Beleidigungsparagraphen:

Aus dem verfassungsmäßig 

garantiertem Persönlichkeitsecht resultieren,

unter anderem auch 

die Beleidigungsparagraphen. 

Wenn Person 1,

im Zuge 

eines Tatsachenberichts/Personenverzeichnis

eine beleidigende Wortwahl

zur Person n

(n = natürliche Zahl,

mehr als 

eine Person) 

zum Besten gibt,

Zum Beispiel:

"Dieses Arschloch",

oder "dieses Schwein",

etc, etc,

oder eine 

Tatsachenbehauptung aufstellt,

die sich als 

unwahr herausstellt,

dann wird dies 

durch das Schutzrecht

der Beleidigungsparagraphen abgedeckt!

Wozu also noch 

ein extra Feindlistverbotsparagraph?

Volksverhetzungsparagraph:


Paragraph zum Schutz 

vor Anstiften zur Straftat:

   

Paragraph zum Schutz 

vor Bedrohung:


Nachstellungsparagraph:


Die informelle Selbstbestimmung:


------------------------------

Sie malen, 

im vollem Bewußtsein,

mutwillig, vorsätzlich,

wider besseren Wissens,

einen Teufel

 an die Wand,

 damit sie

 mit dem Tintenfaß 

hinterher schmeißen können!

Mit all 

diesen Paragraphen 

ist zur Genüge 

sicher gestellt,

daß ein

ausreichendes Schutzrecht

im Falle 

eines eventuellen Fehlverhaltens,

 Person/en gegenüber,

die im Zuge 

von Tatsachenberichten/Personenverzeichnissen,

beim Namen 

genannt werden, 

vorhanden sein sollte!

Damit ist hier 

zur Genüge 

der Beweis angetreten,

daß es 

sich hier, 

bei diesem Feindeslistenverbotsparagraphen,

ausschließlich um 

verfassungswidrige Zensur handelt

 und daß 

es damit 

ausschließlich nur 

darum geht,

 den Bürger

 an der Basis 

der Bevölkerung,

vor Ort,

 Wehrlos und Mundtod 

machen zu können, 

damit er sich

 gegen Willfährlichkeit 

und Willkür 

und deren Täter

und Tatbeteiligte,

mit unter 

aus den  

Ämtern, Behörden, Dienststellen,

dem öffentlichem Dienst,

den Strafverfolgungsbehörden 

und der Justiz selbst,

nicht mehr

zur Wehr

 setzen kann,

 weil ja ansonsten

 Strafverfolgungsbehörden und Justiz 

ihren Dienst- 

und Amtspflichten

 nachkommen müssen,

 wenn die Bürger sich 

zur Wahrung 

ihrer berechtigten Interessen,

 im Zuge 

ihres verfassungsmäßig 

garantiertem Recht 

auf freie Meinungsäußerung,

 in Form

 von Tatsachenberichten/Personenverzeichnissen 

an die Öffentlichkeit

 wenden können! 

Die Gesetze 

die vorhanden sind 

müssen nur angewandt 

und umgesetzt werden!

Dazu muß man 

aber erst 

einmal alles 

an Beamten, 

Polizeibeamten, Kriminalbeamten, 

Staatsanwälten, Richtern 

und Angestellten 

im öffentlichem 

Dienst rausschmeißen, 

die da nichts 

zu suchen haben!

Hiersu fehlt es 

in diesem Land 

an einer Institution,

wie zum Beispiel

einem Ministerium für Bürger-,

Menschen- und Freihetsrechte!   

Einem EU-,

einem Bundes-,

16 Landesministerien

und in 

den Bezirksregierungseinzugsgebieten

Dezernate für Bürger-,

Menschen- und Freihetsrechte!  

Man will hier 

nicht etwa

  vermeindliche Opfer

 vor vermeindlichen 

Tätern schützen,

sondern man will 

hier den Tätern 

und den Tatbeteiligten, 

den immer 

gleichen Charaktären 

und Mentalitäten,

nicht nur 

in den 

immer gleichen Tätergruppierungen,

6-7-8% der

Bevölkerung weltweit

in den

oberen Zehntausenden,

6-7-8% der

Bevölkerung weltweit rechtsaußen,

6-7-8% der

Bevölkerung weltweit linksaußen

und 6-7-8% 

der Bevölkerung weltweit,

den Extremisten 

in den Religionsgemeinschaften,

im Zuge 
 
des realexistierenden, antidemokratischen,
 
polizeistaatlich-totalitaristischen,
 
reaktionären Obrigkeitsstaatsrevisionismus,

 den Freiraum verschaffen,

Straftaten gegen 

die Bürger verüben

und auch über 

und mit Hilfe 

des Internet selbst

organisieren zu können,

 ohne das 

sie selbst eingekreist, 

identifizeirt und isoliert

werden können

und mit 

strafrechtlichen Konsequenzen

ihres Tun 

und Handelns,

der geschaffenen Fakten 

und Tatsachen,

rechnen zu müssen!

Dieser Paragraph 

dient einzig 

und allein dazu

 alles im Internet

 als kriminell 

darstellen zu können,

was an Kritik

 von einem Bürger

gegenüber einem 

anderem Bürger 

veröffentlicht wird!

Jeder Bürger 

hat das Recht,

seinen Unmut 

und Kritik,

zu einem 

anderem Bürger,

 im Internet 

freien Lauf zu lassen,

solange er sich 

an Tatsachen,

 Fakten hält

 und keinerlei 

beleidigende Wortwahl tätigt!

Das ist 

das verfassungsmäßig

garantierte Recht 

auf feie Meinungsäußerung,

das man mit 

diesem neuem Paragraphen

dem Bürger 

entziehen will

indem man willkürlich 

alles als

"Hass im Netz" darstellt,

um die Bürger 

mundtod zu machen!

Was gegen einen 

anderen Bürger

juristisch und rechtlich

 einwandfrei aufgegriffen,

verwertet, verwendet 

und mit Fug 

und Recht behauptet 

werden kann,

auch in 

aller Öffentlichkeit,

seitenweise im Internet,

will man hier  

mit Hilfe  

dieser neuen,

verfassungswidrigen Rechtslage,

als Kriminell darstellen

und den Bürgern 

ihre verfassungsmäßig

garantierten Rechte entziehen!   

Die einzigste Gefahr,

die von den 

Tatsachenberichten

und

Verzeichnis relevanter Personen zum Zeitgeschehen,

die die Bürger 

im Internet veröffentlichen,

für die Personen 

die genannt 

werden ausgeht,

ist die,

daß die Strafverfolgungsbehörden

 und die Justiz 

endlich mal,

zum Beispiel auch

 gegen "rechts",

ihren Dienst-

 und Amtspflichten

 Folge leisten müssen 

und strafrechtlich 

relevantes Verhalten,

 strafrechtliche Konsequenzen 

nach sich zieht!!! 

Und das 

will man 

hier offensichtlich

 mit dieser 

verfassungswidrigen Rechtslage,

 die man hier

 geschaffen hat 

mit allen Mitteln

unterbinden und verhindern!!!

Zensur findet niemals 

zum Schutz 

der Opfer,

sondern immer nur 

zum Schutz 

der Täter statt!!!

---------------------------- 

Das ursprünglich 

begangen Unrecht

 soll nicht 

bereinigt werden,

um die Tatbeteiligten

 und Täter

 vor den Konsequenzen 

ihres Tun 

und Handelns 

zu schützen,

also begehen sie 

das nächste 

und das nächste 

und das 

nächste Unrecht!!! 

Der immer gleiche

 reaktionäre Teufelskreislauf 

auf der 

immer gleichen 

reaktionären Schiene,

die immer gleiche 

reaktionäre Idiotie,

bis zum Overkill!!! 

 --------

Lassen Sie einfach

 das erste 

Glas stehen,

dann brauchen

Sie sich,

um das letzte

 keine Gedanken machen!!!

----------

Wer stört sich 

denn daran,

an dem Internet

 und daß 

der Bürger sich

 mit Tatsachen 

und Fakten,

 Namen und Personen,

 an die Öffentlichkeit 

wenden kann 

und auf 

Tatsachenberichte/Personenverzeihcnisse,

die er/sie

 zur Wahrung 

ihrer verfassungsmäßig

 garantierten Rechte  

im Internet veröffentlicht,

aufmerksam machen kann???

Die reaktionären Obrigkeitsstaatsrevisionisten,

egal ob obere Zehntausende,

rechts-, links-, 

oder religiöse Extremisten, 

die den 

Offenbarungseid ableisten,

daß sie sich 

Fakten und Tatsachen 

nicht leisten können!!! 

-------------------------

Wenn Täter 

und Tatbeteiligte

durch Tatsachenberichte/Personenverzeichnisse,

die die Bürger, 

zur Wahrung 

ihrer verfassungsmäßig 

garantierten Rechte

im Internet veröffentlichen

eingekreist, identifiziert 

und isoliert 

werden können

und in 

Folge dessen

 die Strafverfolgungsbehörden

 und die Justiz

 nicht mehr

 drum herum kommen,

ihren Dienst-

 und Amtspflichten,

Folge leisten 

zu müssen,

dann ist das

 etwas anderes,

als wenn Unschuldige 

sich in

 ein Exil

 flüchten müssen,

weil sie 

 einem reaktionärem,

totalitaristisch-polizeistaatlichem Obrigkeitsstaatsterror,

wie zum Beispiel 

 im Nazi-, SED-Regim,

oder hier 

und heute 

in China,

ausgeliefert sind!!!  

...im Ratskeller 

da hockt

 die alte,

 geile Zunft, 

die wartet 

auf den Glockenschlag

 und daß 

das Hexenfeuer brennt...

..die Erben,

 ihrer Väter 

haben noch nicht 

so befreit gelacht... 

 -------------

Sie wollen 

zum Beispiel,

den Opfern 

des Naziregims verbieten

 die Naziregimtäter

 beim Namen

 zu nennen

 und von A-Z

 auf zu listen,

im Zuge 

ihrer verfassungsmäßig 

garantierten Rechte,

 in Form von 

Tatsachenberichten/Personenverzeichnissen,

zur Wahrung 

ihrer Interessen! 

Und sie wollen 

 zum Beispiel,

den Opfern 

des SED-Regims verbieten

 die SED-Regimtäter

 beim Namen

 zu nennen

 und von A-Z,

auf zu listen,

im Zuge 

ihrer verfassungsmäßig 

garantierten Rechte,

in Form von 

Tatsachenberichten/Personenverzeichnissen,

zur Wahrung 

ihrer Interessen

Ist es 

zu viel verlangt,

sich nicht 

an einem Terror

zu beteiligen,

der realexistierend

betrieben wird? 

Sie wollen 

den jeweiligen Opfern

 den Mund verbieten,

 um die 

jeweiligen Täter 

und Tatbeteilgten

 zu schützen!

--------
The arguseys 

of the 

collective mind

 are blind

 if you don´t 

let them see 

what is happend

 to be!

 Facts and names,

 names and facts, 

factualreports to protect 

your rights 

and interests!!!

 --------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat!

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

undhat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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