Allein die Tatsache,
daß durch
den Gesetzgeber
nicht klar
und deutlich
ausgegrenzt wird,
was eine
sog. "Feindesliste",
oder ein
sog. "Hassposting"
sein soll,
schafft hier
den verfassungswidrigen Freiraum,
zur verfassungswidrigen Zensur,
durch massenweisen Rechtsbeugung,
Verfolgung und Vollstreckung
gegen Unschuldige
und der
sich daraus
ergebenden tatmehrheitlich,
strafrechtlich relevanten Nötigung,
mit der Zielsetzung,
den Bürgern
im Örtchen,
vor Ort,
die Wahrung
ihrer verfassungsmäßig
garantierten Rechte
zu unterbinden,
diese wehrlos
und mondtod
zu machen!!!
-----------------
Egal aus
welchem Motiv heraus
eine Person geschädigt,
oder gar
diskriminiert wird,
ob sie
eine andere Hautfarbe,
eine andere Religionszugehörigkeit,
oder Migrationshintergrund hat,
ALG2-Regelsatzempfänger,
oder Anderstdenkender ist,
oder warum
auch immer
sich eine Person
auf einer
(meistenteils unveröffentlichten!)
Blacklist befindet
und im Örtchen,
vor Ort
angefeindet wird!
Es ist
das Recht
des Bürgers,
sich mit Tatsachen
und Fakten,
Namen und Personen,
die relevant sind
zum Zeitgeschehen,
auch auf
der Suche
nach Zeugensaussagen,
zur Sache
und den
relevanten Personen
zum Zeitgeschehen,
in Form
von Tatsachenberichten/Personenverzeichnissen
an die Öffentlichkeit
zu begeben
und darauf
afmerksam zu machen!
Das ist
keinerlei Hassposting,
oder Feindesliste,
oder Spam,
sondern das
verfassungsmäßig garantierte Recht,
zur Wahrung
der Interessen!
-------
Durch das Betreiben von
Tatsachenberichten/Personenverzeichnissen allein,
legt der Bürger
noch kein
anfeindendes Verhalten,
aus dem heraus
eine Fremdgefährdung
resultieren könnte,
den genannten
Personen gegenüber
an den Tag,
sondern wehrt
sich lediglich
gegen die Anfeindungen
und mit unter
strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen,
die ihm
vor Ort gegenüber
an den Tag
gelegt werden!
---------
-----------------
-------------------
Wen kann es
denn "Verkehrtes" treffen,
wenn die Bürger
sich konsequent
mit Tatsachen
und Fakten
an die Öffentlichkeit wenden
und mit Hilfe
der Tatachenberichte/Personenverzeichnisse
das Einkreisen, Isolieren
und Identifizieren
bei strafrechtlich
relevanten Verhaltensweisen
zu strafrechtlichen
Konsequenzen führt?
Es kann niemand
"Verkehrtes" treffen!
Sollte ein Betreiber
von Tatsachenberichten/Personenverzeichnissen
sich selbst
nicht reell verhalten
würde "der Schuß"
nach hinten
los gehen
und es würde
auch niemanden
"Verkehrtes" treffen!
Wahrheitsfindung haben
nur diejenigen
zu fürchten,
die sich etwas
vor zu
werfen haben
und sich
geschaffene Fakten
und Tatsachen
nicht leisten können!
Mit dieser
systematischen Entrechtung
der Bürger
an der Basis
der Gesellschaft
tuen Sie
all den extremistischen Tätergrupierungen
rechts-, links außen,
religiösen Extremisten,
Willkür und Willfährlichkeit
elitärer Minderheiten
in den
oberen Zehntausenden
vor Ort
einen riesen
großen Gefallen,
damit sich
der Bürger
vor Ort
überhaupt nicht mehr
gegen diese
organiosiert kriminellen Machenschaften
aus diesen Gruppierungen
heraus betrieben,
zur Wehr
setzen kann!
Damit alles,
was sich zusammenrottet
rechtsaußen, linksaußen,
religiös-extremistisch,
obere Zehntausend,
oder was
auch immer,
um gerade auch
mit Hilfe
und über
das Internet
sich organisiert,
nicht mehr eingekreist,
identifizeirt und isoliert
werden kann,
wenn der/die Bürger sich
auf die Suche
nach Zeugenaussagen,
im Zuge
veröffentlichter Tatsachenberichte/Personeneverzeichnisse
an die Öffentlichkeit
wenden können,
dient dieses
sog. "Feindlistverbot"
doch einzig
und allein
nur dazu
den/die Bürger wehrlos
und mundtod
zu machen
und hilft all
diesen Tätern
und Tatbeteiligten,
nicht nur
in diesen
typischen Tätergruppierungen,
die ihre sog. "Feindlisten",
wenn sie denn
überhaupt welche betreiben,
doch meistenteils
gar nicht
öffentlich machen,
sondern ihresgleichen
warscheinlich eher
in paßwortgeschützten Webbereichen
zugänglich machen!
So wie sie
mit dem Begriff "Spam",
den Bürgern
unterbinden wollen
auf Tatsachenberichte/Personenverzeichnisse,
zur Wahrung
der Interessen,
auf der Suche
nach Zeugenaussagen
aufmerksam machen
zu können,
so wollen sie nun
mit dem Begriff "Feindliste",
den Bürgern
die Wahrung
ihrer verfassungsmäßig
garantierten Rechte
erneut unterbinden
und betreiben
hier erneut
den nächsten Angriff
auf die verfassungsmäßig
garantierten Bürger-, Menschen-
und Freiheitsrechte,
in dem sie nun
Tatsachenberichte/Personenverzeichnisse
komplett verbieten wollen!
Die diffamierende Darstellung
der Tatsachenberichte/Personenverzeichnisse
die von
den Bürgern,
zur Wahrung
ihrer berechtigten Interessen,
veröffentlicht werden,
dienen ausschließlich
der verfassungswidrigen Zensur!!!
Die systematische Entrechtung
der Bürger
an der Basis
der Bevölkerung
dient dem Schutz
der Täter
und Tatbeteiligten,
in den Tätergruppierungen
obere Zehntausende, rechtsaußen,
linksaußen, religiöse Extremisten,
aber auch
Beamten, Polizeibeamten, Kriminalbeamten,
Staatsanwälten, Richtern
und Angestellten
des öffentlichen Dienstes,
selbst, die sich
instrumentalisieren lassen,
im Zuge
des realexistierenden, antidemokratischen,
Es muß zusätzlich
zu den
veröffentlichten Tatsachenberichten/Personenverzeichnissen
ein Kontext
nachweisbar und beweisbar,
vorhanden sein,
aus dem heraus
ein Fremdgefährdungspotential
für eine,
oder mehrere
der genannten Personen
tatsächlich und faktisch
beweisbar ist!
Die bereits
vorhandenen Paragraphen
des Strafgesetzbuch
bieten den Bürgern
hierzu ausreichend Schutz:
Beleidigungsparagraphen:
Aus dem verfassungsmäßig
garantiertem Persönlichkeitsecht resultieren,
unter anderem auch
die Beleidigungsparagraphen.
Wenn Person 1,
im Zuge
eines Tatsachenberichts/Personenverzeichnis
eine beleidigende Wortwahl
zur Person n
(n = natürliche Zahl,
mehr als
eine Person)
zum Besten gibt,
Zum Beispiel:
"Dieses Arschloch",
oder "dieses Schwein",
etc, etc,
oder eine
Tatsachenbehauptung aufstellt,
die sich als
unwahr herausstellt,
dann wird dies
durch das Schutzrecht
der Beleidigungsparagraphen abgedeckt!
Wozu also noch
ein extra Feindlistverbotsparagraph?
Volksverhetzungsparagraph:
Paragraph zum Schutz
vor Anstiften zur Straftat:
Paragraph zum Schutz
vor Bedrohung:
Nachstellungsparagraph:
Die informelle Selbstbestimmung:
------------------------------
Sie malen,
im vollem Bewußtsein,
mutwillig, vorsätzlich,
wider besseren Wissens,
einen Teufel
an die Wand,
damit sie
mit dem Tintenfaß
hinterher schmeißen können!
Mit all
diesen Paragraphen
ist zur Genüge
sicher gestellt,
daß ein
ausreichendes Schutzrecht
im Falle
eines eventuellen Fehlverhaltens,
Person/en gegenüber,
die im Zuge
von Tatsachenberichten/Personenverzeichnissen,
beim Namen
genannt werden,
vorhanden sein sollte!
Damit ist hier
zur Genüge
der Beweis angetreten,
daß es
sich hier,
bei diesem Feindeslistenverbotsparagraphen,
ausschließlich um
verfassungswidrige Zensur handelt
und daß
es damit
ausschließlich nur
darum geht,
den Bürger
an der Basis
der Bevölkerung,
vor Ort,
Wehrlos und Mundtod
machen zu können,
damit er sich
gegen Willfährlichkeit
und Willkür
und deren Täter
und Tatbeteiligte,
mit unter
aus den
Ämtern, Behörden, Dienststellen,
dem öffentlichem Dienst,
den Strafverfolgungsbehörden
und der Justiz selbst,
nicht mehr
zur Wehr
setzen kann,
weil ja ansonsten
Strafverfolgungsbehörden und Justiz
ihren Dienst-
und Amtspflichten
nachkommen müssen,
wenn die Bürger sich
zur Wahrung
ihrer berechtigten Interessen,
im Zuge
ihres verfassungsmäßig
garantiertem Recht
auf freie Meinungsäußerung,
in Form
von Tatsachenberichten/Personenverzeichnissen
an die Öffentlichkeit
wenden können!
Die Gesetze
die vorhanden sind
müssen nur angewandt
und umgesetzt werden!
Dazu muß man
aber erst
einmal alles
an Beamten,
Polizeibeamten, Kriminalbeamten,
Staatsanwälten, Richtern
und Angestellten
im öffentlichem
Dienst rausschmeißen,
die da nichts
zu suchen haben!
Hiersu fehlt es
in diesem Land
an einer Institution,
wie zum Beispiel
einem Ministerium für Bürger-,
Menschen- und Freihetsrechte!
Einem EU-,
einem Bundes-,
16 Landesministerien
und in
den Bezirksregierungseinzugsgebieten
Dezernate für Bürger-,
Menschen- und Freihetsrechte!
Man will hier
nicht etwa
vermeindliche Opfer
vor vermeindlichen
Tätern schützen,
sondern man will
hier den Tätern
und den Tatbeteiligten,
den immer
gleichen Charaktären
und Mentalitäten,
nicht nur
in den
immer gleichen Tätergruppierungen,
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit
in den
oberen Zehntausenden,
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit rechtsaußen,
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit linksaußen
und 6-7-8%
der Bevölkerung weltweit,
den Extremisten
in den Religionsgemeinschaften,
den Freiraum verschaffen,
Straftaten gegen
die Bürger verüben
und auch über
und mit Hilfe
des Internet selbst
organisieren zu können,
ohne das
sie selbst eingekreist,
identifizeirt und isoliert
werden können
und mit
strafrechtlichen Konsequenzen
ihres Tun
und Handelns,
der geschaffenen Fakten
und Tatsachen,
rechnen zu müssen!
Dieser Paragraph
dient einzig
und allein dazu
alles im Internet
als kriminell
darstellen zu können,
was an Kritik
von einem Bürger
gegenüber einem
anderem Bürger
veröffentlicht wird!
Jeder Bürger
hat das Recht,
seinen Unmut
und Kritik,
zu einem
anderem Bürger,
im Internet
freien Lauf zu lassen,
solange er sich
an Tatsachen,
Fakten hält
und keinerlei
beleidigende Wortwahl tätigt!
Das ist
das verfassungsmäßig
garantierte Recht
auf feie Meinungsäußerung,
das man mit
diesem neuem Paragraphen
dem Bürger
entziehen will
indem man willkürlich
alles als
"Hass im Netz" darstellt,
um die Bürger
mundtod zu machen!
Was gegen einen
anderen Bürger
juristisch und rechtlich
einwandfrei aufgegriffen,
verwertet, verwendet
und mit Fug
und Recht behauptet
werden kann,
auch in
aller Öffentlichkeit,
seitenweise im Internet,
will man hier
mit Hilfe
dieser neuen,
verfassungswidrigen Rechtslage,
als Kriminell darstellen
und den Bürgern
ihre verfassungsmäßig
garantierten Rechte entziehen!
Die einzigste Gefahr,
die von den
und
Verzeichnis relevanter Personen zum Zeitgeschehen,
die die Bürger
im Internet veröffentlichen,
für die Personen
die genannt
werden ausgeht,
ist die,
daß die Strafverfolgungsbehörden
und die Justiz
endlich mal,
zum Beispiel auch
gegen "rechts",
ihren Dienst-
und Amtspflichten
Folge leisten müssen
und strafrechtlich
relevantes Verhalten,
strafrechtliche Konsequenzen
nach sich zieht!!!
Und das
will man
hier offensichtlich
mit dieser
verfassungswidrigen Rechtslage,
die man hier
geschaffen hat
mit allen Mitteln
unterbinden und verhindern!!!
Zensur findet niemals
zum Schutz
der Opfer,
sondern immer nur
zum Schutz
der Täter statt!!!
----------------------------
Das ursprünglich
begangen Unrecht
soll nicht
bereinigt werden,
um die Tatbeteiligten
und Täter
vor den Konsequenzen
ihres Tun
und Handelns
zu schützen,
also begehen sie
das nächste
und das nächste
und das
nächste Unrecht!!!
Der immer gleiche
reaktionäre Teufelskreislauf
auf der
immer gleichen
reaktionären Schiene,
die immer gleiche
reaktionäre Idiotie,
bis zum Overkill!!!
--------
Lassen Sie einfach
das erste
Glas stehen,
dann brauchen
Sie sich,
um das letzte
keine Gedanken machen!!!
----------
Wer stört sich
denn daran,
an dem Internet
und daß
der Bürger sich
mit Tatsachen
und Fakten,
Namen und Personen,
an die Öffentlichkeit
wenden kann
und auf
Tatsachenberichte/Personenverzeihcnisse,
die er/sie
zur Wahrung
ihrer verfassungsmäßig
garantierten Rechte
im Internet veröffentlicht,
aufmerksam machen kann???
Die reaktionären Obrigkeitsstaatsrevisionisten,
egal ob obere Zehntausende,
rechts-, links-,
oder religiöse Extremisten,
die den
Offenbarungseid ableisten,
daß sie sich
Fakten und Tatsachen
nicht leisten können!!!
-------------------------
Wenn Täter
und Tatbeteiligte
durch Tatsachenberichte/Personenverzeichnisse,
die die Bürger,
zur Wahrung
ihrer verfassungsmäßig
garantierten Rechte
im Internet veröffentlichen
eingekreist, identifiziert
und isoliert
werden können
und in
Folge dessen
die Strafverfolgungsbehörden
und die Justiz
nicht mehr
drum herum kommen,
ihren Dienst-
und Amtspflichten,
Folge leisten
zu müssen,
dann ist das
etwas anderes,
als wenn Unschuldige
sich in
ein Exil
flüchten müssen,
weil sie
einem reaktionärem,
totalitaristisch-polizeistaatlichem Obrigkeitsstaatsterror,
wie zum Beispiel
im Nazi-, SED-Regim,
oder hier
und heute
in China,
ausgeliefert sind!!!
-------------
Sie wollen
zum Beispiel,
den Opfern
des Naziregims verbieten
die Naziregimtäter
beim Namen
zu nennen
und von A-Z
auf zu listen,
im Zuge
ihrer verfassungsmäßig
garantierten Rechte,
in Form von
Tatsachenberichten/Personenverzeichnissen,
zur Wahrung
ihrer Interessen!
Und sie wollen
zum Beispiel,
den Opfern
des SED-Regims verbieten
die SED-Regimtäter
beim Namen
zu nennen
und von A-Z,
auf zu listen,
im Zuge
ihrer verfassungsmäßig
garantierten Rechte,
in Form von
Tatsachenberichten/Personenverzeichnissen,
zur Wahrung
ihrer Interessen!
Ist es
zu viel verlangt,
sich nicht
an einem Terror
zu beteiligen,
der realexistierend
betrieben wird?
Sie wollen
den jeweiligen Opfern
den Mund verbieten,
um die
jeweiligen Täter
und Tatbeteilgten
zu schützen!
--------
--------
Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit
ist Grundvoraussetzung
für einen Sozialstaat!
Die Kapitalismuskritik
verliert in einer reaktionären,
totalitaristisch-polizeistaatlichen
Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,
jedwede Glaubwürdigkeit
undhat in einer
demokratischen Umgebungsvariable
einen wesentlich
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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