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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Freitag, 26. März 2021

Covid19: Sonderrechte für geimpfte und getestete Bürger verfassungswidrig, da von Ihnen, trotz Impfung und Test, weiterhin eine Fremdgefährdung ausgeht!!!

Von geimpften 

und getesteten Personen,

 geht die gleiche 

Fremdgefährdung aus,

wie von ungeimpften

 und ungetesteten Personen!!!

Das Fremdgefährdungspotential 

ist das Gleiche,

egal ob geimpft

und/oder getestet, 

oder ungeimpft 

und/oder ungetestet!!!

Also legitimieren sich 

auch keinerlei Sonderrechte!!!

Gleiches Recht,

für alle gleich!!!

-----------------------------------

Das Testen:

Nichts gegen 

das Testen!   

Ganz im Gegenteil!

Rechtsanspruch für

jeden Bürger,

ein amtliches Testergebnis

alle 7 Tage!  

Aber(!),

wenn die 

getestete Person 

sich nicht

während des Testens 

und nach 

dem Testen 

in Quarantäne befindet,

kann die 

getestete Person 

sich bereits während 

und kurz nach

 dem Testen,

mit dem Virus 

infizeirt haben!

Durch das Testen 

an sich 

ist damit 

noch keine Fremdgefährdung 

einer anderen Person,

durch Kontaminierung 

und Durchseuchung ausgeschlossen!   

Darum muß 

für die 

getestete Person,

genauso wie

 für eine 

ungetestete Person,

die gleiche Maskenpflicht 

und aller

 anderen Rechte 

und Pflichten, gelten!

Die Möglichkeit 

der Rückverfolgung,

wenn bei 

dem Test

 vor 7 Tagen

 die Person

 noch nicht 

infiziert war 

und bei 

dem Test heute 

die Person

 infiziert ist,

 reduziert sich 

auf 7 Tage.

Wo war 

die Person

 in den 

letzten 7 Tagen,

mit wem

 hatte die Person

 in den

 letzten 7 Tagen

 etwas zu tun?

 Bei wem

 hat die Person

sich auf 

welchem Wege angesteckt? 

-----------------------------------

Das Impfen:

Nichts gegen 

das Impfen!

Ganz im Gegenteil!

Rechtsanspruch für

jeden Bürger,

freie Wahl 

der Impfmittel

und regelmäßiger Impfschutz,

mindestens alle 12 Monate,

um sich auch

vor Mutationen 

schützen zu können(!),

aus dem verfassungsmäßig

garantiertem Recht

auf Leben

und körperlicher Unversehrtheit! 

Befinden sich 

zwei geimpfte Personen

 in einem Raum

werden sie zwar 

das Virus bewußt, 

oder unbewußt verbreiten,

die Umgebung durchseuchen

und kontaminieren,

da ihnen 

das Virus 

nichts anhaben kann,

 weil es 

bei den 

geimpften Personen

 keine Symptome 

ausbilden werden wird,

wird durch 

das Impfen zwar 

die Infektionszahl minimiert,

so wie 

von den Impfstoffherstellern 

auch behauptet,

für die 

Personen aber,

 bei denen 

der Impfschutz 

nicht wirkt,

bis zu 40%,

der Impfschutz nachläßt,

 oder gegen 

Mutationen nicht wirkt,

endet die Durchseuchung

und Kontaminierung 

der Umgebung

 durch die 

geimpften Personen

 mit unter

 allerdings tödlich!!!

Selbst wenn 

man im Speichel 

der geimpften Personen 

Antikörper die 

gegen das 

Virus wirken 

nachweisen könnte,

würde diese 

eine gewisse 

Zeit brauchen 

das Virus 

unschädlich zu machen.

In der Zeit 

durchseucht und kontaminiert

 die geimpfte Person

 die Umgebung 

und stellt 

eine Fremdgefährdung 

für andere dar!  

Medizinische OP-Schutzmasken

 mit der 

amtliche Schutzfunktion,

 daß kein Virus 

von innen 

nach aussen kann,

 selbst wenn

 der Träger unbewußt

 infiziert sein sollte,

 schützen vor Durchseuchung 

und Kontaminierung

der Bevölkerung

und sind 

von der 

geimpften Person,

 genauso wie 

von der 

ungeimpften Person 

zu tragen!

------------------------------------

Die Maskenpflicht: 

Nichts gegen 

die Maskenpflicht!

Ganz im Gegenteil!

Rechtsanspruch für

jeden Bürger,

 10 medizinische 

OP-Schutzmasken,

pro Bürger 

und Kalenderwoche,

in den Einzugsgebieten

in denen 

eine bestimmte Fallzahl

 pro 100000 Bürger/7 Tage 

festgestellt wird, 

mit der 

amtlichen Schutzfunktion,

daß kein Virus 

von innen 

nach aussen kann,

 für den Fall,

daß der Träger 

der Maske

unbewußt infiziert ist!

FFP2-Schutzmasken 

erfüllen die Schutzfunktion, 

kein Virus kann

 von innen 

nach aussen nicht!

Sie tragen also 

zur Durchseuchung 

und Kontaminierung 

der Bevölkerung bei!

Wenn jede Person,

mit der 

man sich 

in einem 

Raum befindet 

eine medizinische 

OP-Schutzmaske trägt,

wo sollen 

die Aerosole 

dann herkommen?

Wenn in 

einem Krankenhaus 

die Ärzte 

mit diesen 

medizinischen OP-Schutzmasken,

keine 1,5-2m 

Abstand halten müssen,

dann brauchen 

die Bürger 

das auch 

nicht tun!

-----------------

Die Lockdowns:

Nichts gegen 

die Lockdowns!

Ganz im Gegenteil!

Wenn es keine 

andere Möglichkeit gibt,

die Bevölkerung 

vor Durchseuchung

und Kontaminierung

zu schützen,

um Fremdgefährdung 

zu unterbinden,

muß Menschenleben 

vor dem 

schnödem Mammon stehen. 

Allerdings hätte man,

wenn man hätte 

glaubwürdig bleiben wollen,

dem Gutachten

aus dem 

Jahre 2012 

zum SARS1-Virus

Rechnung tragen müssen.

Man hätte dem,

in diesem Gutachten

angekündigtem Materialengpass

konsequent entgegen 

wirken müssen!

Hätte man 

in Lizenzfertigung

medizinische OP-Schutzmasken

vor Ort 

selbst produziert 

und in 

der Bevölkerung verteilt,

10 pro Bürger/Woche,

in den Einzugsgebieten,

in denen es 

entsprechend hohe Fallzahlen 

gegeben hat,

hätte man 

mit Hilfe 

dieser Masken,

nicht nur, 

die allermeisten Infektionen,

schweren Verläufe 

und Tote,

vielleicht sogar

das Mutieren 

des Virus 

verhindern können,

man hätte

auch diese 

massiven Lockdowns

 nicht gebraucht

und diesen 

massiven Ruin 

der öffentlichen, gewerblichen

und privaten Haushalte,

nicht herbeiführen müssen!    

Mit diesen

medizinischen OP-Schutzmasken

hätte man nicht 

das komplette Leben 

lahm legen müssen.

Es hätte auch 

die eine,

oder andere 

Einschränkung gegeben.

Das normale Leben 

hätte aber weitestgehendst 

normal weiter 

gehen können,

ohne die 

vielen Gechäftsschließungen,

 nur halt, 

mit der

 medizinischen OP-Schutzmaske

und der Maskentragepflicht!  

Es hätte nur

ein Bruchteil

 von dem gekostet,

an Menschenleben

und finanziell,

was dieser 

irrationale und weit 

über eine

 grobe Fahrlässigkeit 

hinausgehende Umgang

 an Schaden

bis hier 

und heute, 

 angerichtet hat!!!

---------------------

Covid19 bedingte Demonstrationen:

Nichts gegen 

die Demonstrationen!

Ganz im Gegenteil!

Die Zivilcourage,

 versus der Obrigkeitshörigkeit.

Der destruktive, kontraproduktive

und gerade zu

schizophrene Irrsinn

dieser sog. "Querdenker" allerdings,

geht weit 

über die 

Selbstgefährdung hinaus 

aus der heraus 

sie sich selbst

 keinen Gefallen tuen!  

Im Falle 

einer latenten

und notorischen Fremdgefährdung,

durch diesen 

schizophrenen Irrsinn

 hat man 

diese Zeitgenossen,

bis hin 

zur Sicherheitsverwahrung, 

nachhaltig unschädlich 

zu machen! 

Identifizieren könnte 

man sich 

mit Forderungen

die dazu 

beitragen würden

die Durchseuchung

und Kontaminierung

der Bevölkerung 

nachhaltig zu unterbinden.

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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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