Von geimpften
und getesteten Personen,
geht die gleiche
Fremdgefährdung aus,
wie von ungeimpften
und ungetesteten Personen!!!
Das Fremdgefährdungspotential
ist das Gleiche,
egal ob geimpft
und/oder getestet,
oder ungeimpft
und/oder ungetestet!!!
Also legitimieren sich
auch keinerlei Sonderrechte!!!
Gleiches Recht,
für alle gleich!!!
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Das Testen:
Nichts gegen
das Testen!
Ganz im Gegenteil!
Rechtsanspruch für
jeden Bürger,
ein amtliches Testergebnis
alle 7 Tage!
Aber(!),
wenn die
getestete Person
sich nicht
während des Testens
und nach
dem Testen
in Quarantäne befindet,
kann die
getestete Person
sich bereits während
und kurz nach
dem Testen,
mit dem Virus
infizeirt haben!
Durch das Testen
an sich
ist damit
noch keine Fremdgefährdung
einer anderen Person,
durch Kontaminierung
und Durchseuchung ausgeschlossen!
Darum muß
für die
getestete Person,
genauso wie
für eine
ungetestete Person,
die gleiche Maskenpflicht
und aller
anderen Rechte
und Pflichten, gelten!
Die Möglichkeit
der Rückverfolgung,
wenn bei
dem Test
vor 7 Tagen
die Person
noch nicht
infiziert war
und bei
dem Test heute
die Person
infiziert ist,
reduziert sich
auf 7 Tage.
Wo war
die Person
in den
letzten 7 Tagen,
mit wem
hatte die Person
in den
letzten 7 Tagen
etwas zu tun?
Bei wem
hat die Person
sich auf
welchem Wege angesteckt?
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Das Impfen:
Nichts gegen
das Impfen!
Ganz im Gegenteil!
Rechtsanspruch für
jeden Bürger,
freie Wahl
der Impfmittel
und regelmäßiger Impfschutz,
mindestens alle 12 Monate,
um sich auch
vor Mutationen
schützen zu können(!),
aus dem verfassungsmäßig
garantiertem Recht
auf Leben
und körperlicher Unversehrtheit!
Befinden sich
zwei geimpfte Personen
in einem Raum
werden sie zwar
das Virus bewußt,
oder unbewußt verbreiten,
die Umgebung durchseuchen
und kontaminieren,
da ihnen
das Virus
nichts anhaben kann,
weil es
bei den
geimpften Personen
keine Symptome
ausbilden werden wird,
wird durch
das Impfen zwar
die Infektionszahl minimiert,
so wie
von den Impfstoffherstellern
auch behauptet,
für die
Personen aber,
bei denen
der Impfschutz
nicht wirkt,
bis zu 40%,
der Impfschutz nachläßt,
oder gegen
Mutationen nicht wirkt,
endet die Durchseuchung
und Kontaminierung
der Umgebung
durch die
geimpften Personen
mit unter
allerdings tödlich!!!
Selbst wenn
man im Speichel
der geimpften Personen
Antikörper die
gegen das
Virus wirken
nachweisen könnte,
würde diese
eine gewisse
Zeit brauchen
das Virus
unschädlich zu machen.
In der Zeit
durchseucht und kontaminiert
die geimpfte Person
die Umgebung
und stellt
eine Fremdgefährdung
für andere dar!
Medizinische OP-Schutzmasken
mit der
amtliche Schutzfunktion,
daß kein Virus
von innen
nach aussen kann,
selbst wenn
der Träger unbewußt
infiziert sein sollte,
schützen vor Durchseuchung
und Kontaminierung
der Bevölkerung
und sind
von der
geimpften Person,
genauso wie
von der
ungeimpften Person
zu tragen!
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Die Maskenpflicht:
Nichts gegen
die Maskenpflicht!
Ganz im Gegenteil!
Rechtsanspruch für
jeden Bürger,
10 medizinische
OP-Schutzmasken,
pro Bürger
und Kalenderwoche,
in den Einzugsgebieten
in denen
eine bestimmte Fallzahl
pro 100000 Bürger/7 Tage
festgestellt wird,
mit der
amtlichen Schutzfunktion,
daß kein Virus
von innen
nach aussen kann,
für den Fall,
daß der Träger
der Maske
unbewußt infiziert ist!
FFP2-Schutzmasken
erfüllen die Schutzfunktion,
kein Virus kann
von innen
nach aussen nicht!
Sie tragen also
zur Durchseuchung
und Kontaminierung
der Bevölkerung bei!
Wenn jede Person,
mit der
man sich
in einem
Raum befindet
eine medizinische
OP-Schutzmaske trägt,
wo sollen
die Aerosole
dann herkommen?
Wenn in
einem Krankenhaus
die Ärzte
mit diesen
medizinischen OP-Schutzmasken,
Abstand halten müssen,
dann brauchen
die Bürger
das auch
nicht tun!
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Die Lockdowns:
Nichts gegen
die Lockdowns!
Ganz im Gegenteil!
Wenn es keine
andere Möglichkeit gibt,
die Bevölkerung
vor Durchseuchung
und Kontaminierung
zu schützen,
um Fremdgefährdung
zu unterbinden,
muß Menschenleben
vor dem
schnödem Mammon stehen.
Allerdings hätte man,
wenn man hätte
glaubwürdig bleiben wollen,
dem Gutachten
aus dem
Jahre 2012
zum SARS1-Virus
Rechnung tragen müssen.
Man hätte dem,
in diesem Gutachten
angekündigtem Materialengpass
konsequent entgegen
wirken müssen!
Hätte man
in Lizenzfertigung
medizinische OP-Schutzmasken
vor Ort
selbst produziert
und in
der Bevölkerung verteilt,
10 pro Bürger/Woche,
in den Einzugsgebieten,
in denen es
entsprechend hohe Fallzahlen
gegeben hat,
hätte man
mit Hilfe
dieser Masken,
nicht nur,
die allermeisten Infektionen,
schweren Verläufe
und Tote,
vielleicht sogar
das Mutieren
des Virus
verhindern können,
man hätte
auch diese
massiven Lockdowns
nicht gebraucht
und diesen
massiven Ruin
der öffentlichen, gewerblichen
und privaten Haushalte,
nicht herbeiführen müssen!
Mit diesen
medizinischen OP-Schutzmasken
hätte man nicht
das komplette Leben
lahm legen müssen.
Es hätte auch
die eine,
oder andere
Einschränkung gegeben.
Das normale Leben
hätte aber weitestgehendst
normal weiter
gehen können,
ohne die
vielen Gechäftsschließungen,
nur halt,
mit der
medizinischen OP-Schutzmaske
und der Maskentragepflicht!
Es hätte nur
ein Bruchteil
von dem gekostet,
an Menschenleben
und finanziell,
was dieser
irrationale und weit
über eine
grobe Fahrlässigkeit
hinausgehende Umgang
an Schaden
bis hier
und heute,
angerichtet hat!!!
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Covid19 bedingte Demonstrationen:
Nichts gegen
die Demonstrationen!
Ganz im Gegenteil!
Die Zivilcourage,
versus der Obrigkeitshörigkeit.
Der destruktive, kontraproduktive
und gerade zu
schizophrene Irrsinn
dieser sog. "Querdenker" allerdings,
geht weit
über die
Selbstgefährdung hinaus
aus der heraus
sie sich selbst
keinen Gefallen tuen!
Im Falle
einer latenten
und notorischen Fremdgefährdung,
durch diesen
schizophrenen Irrsinn
hat man
diese Zeitgenossen,
bis hin
zur Sicherheitsverwahrung,
nachhaltig unschädlich
zu machen!
Identifizieren könnte
man sich
mit Forderungen
die dazu
beitragen würden
die Durchseuchung
und Kontaminierung
der Bevölkerung
nachhaltig zu unterbinden.
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit
ist Grundvoraussetzung
für einen Sozialstaat!
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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