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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Mittwoch, 22. Januar 2014

Thema Wulff! Man demonstriert Gewaltenteilung und suggeriert, demonstrativ Rechtstaatlichkeit!!!

Thema Wulff! Man demonstriert Gewaltenteilung und suggeriert, demonstrativ Rechtstaatlichkeit!!!
  
In der Zeit des realexistierenden reaktionärem
und antidemokratischem Revisionismus,
will man hier ganz demonstrativ Gewaltenteilung
vorexerzieren,
um über die antidemokratischen,
reaktoionär-revisionistischen Tendenzen,
die zugunsten der Tatbeteiligten und Täter,
rechtsaußen,linksaußen
und in den oberen Zehntausenden,
betrieben werden,
hinwegzutäuschen.
Die Tatbeteiligten und Täter,
rechtsaußen,linksaußen
und in den oberen Zehntausenden,
wollen um die Konsequenzen des einen,
begangenen Unrechts drum herumkommen
und betreiben zu diesem Zwecke weiteres Unrecht.
Der typische reaktionäre Teufelskreislauf,
auf der immer gleichen, reaktionären Schiene,
wird die reaktionäre Idiotie,
wie eh und jeh,
auf Gedeih und Verderb
und auf Teufel komm raus,
auf die Spitze getrieben.
Wenn man hier freiheitliche Rechtstaatlichkeit demonstrativ,
suggerieren will,
warum dann erst das Verfahren an sich,
wenn sich vor der Justiz das Ganze in Wohlgefallen auflöst?
Hatte die Staatsanwaltschaft nie etwas in der Hand,
oder läßt die Justiz alles,
aufgrund einflußreicher Fürsprecher,
unter den Tisch fallen??
Ist Glaubwürdigkeit nicht so,
oder so abhanden gekommen?
Wie viele Bundesbürger müssen sich in diesem Land,
Willkür aus Strafverfolgungsbehörden
und Justiz gefallen lassen
und nur weil sie nicht zu den Prominenten gehören,
haben sie trotz Rechtsanwälte,
wie im Fall des StrassenbahnfahreresRalf_Witte,in Hannover,
oder im Fall Mollath, zu fürchten,
daß sie trotz ihrer Unschuld
und trotz Rechtsanwälten, verurteilt werden.
Es waren im Naziregim Beamte,Polizeibeamte,Kriminalbeamte,
Staatsanwälte und Richter, genauso wie im SED-Regim,
die sich an Bürger-,Menschen- und Freiheitsrechtsverletzungen
beteiligt hatten und diese ermöglicht hatten.
Ein Ministerium für Bürger- und Freiheitsrechte
und die dazugehörigen Dezernate für Bürger-
und Freiheitsrechte, an die sich der Bürger wenden kann,
wenn er der Meinung ist das etwas in Ämtern,
Behörden, Strafverfolgungsbehörden und Justiz,
schief läuft und die dann,
sollte sich das bewahrheiten, die jeweilige Amts-,
Behörden- und Dienststellenleitung in die Pflicht nehmen,
das Disziplinarrecht gegen den,
oder die jeweiligen Staatsdiener anzuwenden,

sind längst überfällig.
Hier sollte man auch die Stasiaktenbehörde
und insbesondere auch den Verfassungsschutz mit einbinden,
der dann auch gegen die Unterwanderung der Ämter,
Behörden und Dienststellen, Strafverfolgungsbehörden
und Justiz, von Rechts, oder Links,
oder von wo auch immer her,
Informationen zu verdächtigen Staatsdienern sammelt,
um mit Hilfe der Dezernate für Bürger-
und Freiheitsrechte dafür Sorge zu tragen,
daß das Disziplinarrecht gegen die Staatsdiener Anwendung findet,
um die Bürger vor den Umtrieben dieser Staatsdiener zu schützen!
Die Zeit der "Justizirrtümer" und der Straffreiheit,
trotz eindeutiger Straftaten im Amt,
hat mit einem solchem Bundesministerium
und den dazugehörigen 16 Landesministerien
und den dazugehörednen Dezernaten,
warscheinlich auf Bezirksregierungsebene angesiedelt,
für Bürger- und Freiheitsrechte, ein nachhaltiges Ende
und es wird dann endlich die freiheitliche Rechtstaatlichkeit,
Einzug halten,
die heute zwar auf dem Papier steht,
aber das selbige, beweisbar
und nachweisbar, nichtmal wert ist,
da sie in der Praxis vor Ort unterwandert
und untergraben werden kann!


http://expression38259.byto.de/prominente.html