https://www.instagram.com/p/B-TsDXjg9UI/ |
In Ermangelung
eines FFP2-Mundschutzerlaß
und auf Grund
des verfassungsmäßig
garantierte Recht
auf Leben
und körperliche Unversehrtheit,
ist jeder Covid19-Tote
ein Opfer
eines Mordes
durch unterlassen!!!
https://www.instagram.com/p/B-LoI4Rgrru/ |
an das Verfassungsgericht
in Karlsruhe,
muß man
das Verfassungsgericht
in die
Pflicht nehmen,
in Bezug
auf die
verhängten Ausgangssperren
und Geschäftsschließungen
die Verfassungswidrigkeit festzustellen,
da es keine
zwingende Notwendigkeit
hierfür gibt,
da ein FFP2-Mundschutzerlaß
vollkommen ausreichend ist,
um dem verfassungsmäßig
garantiertem Recht
auf Leben
und körperlicher Unversehrtheit
genüge zu tun!
Es ist geradezu zynisch,
schizophren, irrational
und unlogisch,
daß auf der
einen Seite
die Personen,
die in
der Lebensmittelproduktion,
-herstellung, -weiterverarbeitung, -vertrieb
und -verkauf unmittelbar
und direkt
mit unverpackten
Lebensmitteln umgehen,
in Ermangelung
eines FFP2-Mundschutzerlasses
nicht dazu
gezwungen sind
einen FFP2-Mundschutz
zu tragen
und sabbern
die Viren
über die
unverpackten Lebensmittel,
während auf der
anderen Seite
den Personen,
denen man
nicht nachweisen kann,
daß sie infiziert sind,
ihre verfassungsmäßig
garantierten Rechte
entzogen werden,
obwohl dies,
durch einen FFP2-Mundschutzerlaß
gar nicht
norwendig wäre!
Ob es
Personen sind
die mit
unverpackten Lebensmitteln,
bei der Herstellung
und Produktion,
oder bei
der Weiterverarbeitung
in irgendwelchen Küchen,
oder aber
auch im Vertrieb,
oder Verkauf
dieser unverpackten Lebensmittel,
Verkäufer/innen an
der Fleisch-,
oder Wursttheke,
an der Käsetheke,
am Obst-,
oder Gemüsestand!
Es ist auch
vollkommen egal,
ob, oder in
welcher Häufigkeit,
meinetwegen auch täglich,
diese Personen
auf Covid19-Infektion
getestet werden,
sie brauchen
keinen FFP2-Mundschutz tragen!
Selbst wenn
eine Person
gestern getestet
wurden ist
und nicht
infiziert gewesen ist,
kann sie sich
in der Zwischenzeit
infiziert haben!
Würden Verkäufer/innen
und Kunden
in den Geschäften
FFP2-Mundschutz tragen,
weil sie
per Erlaß
dazu gezwungen werden,
braucht man
keine Geschäfte
zu schließen
und auch
keine Ausgangssperren
zu verhängen,
weil sich
keine Viren
von Person,
zu Person
übertragen können,
wenn beide
einen FFP2-Mundschutz tragen,
auch wenn sie
keine 1,5 Meter
abstand halten!
Es ist damit
zur Genüge bewiesen,
daß die Verantwortlichen,
Offiziellen ein Interesse
daran haben,
aus welchem Motiv
heraus auch immer,
daß sich
so viele Personen
wie möglich
an dem
Covid19-Virus infizieren
und auch
daran sterben!!!
Die verfassungsmäßig
garantierten Freiheitsrechte
hat man nur
denjenigen zu beschneiden,
denen man
nachweisen kann,
daß sie infiziert sind
und eine Gefahr
für die
körperliche Unversehrtheit
und das Leben
Anderer darstellen.
Allen Anderen,
denen man nicht
nachweisen kann,
daß sie
infiziert sind,
hat man auch
die Freiheitsrechte
nicht zu beschneiden,
sondern ledighlich
durch den
FFP2-Mundschutzerlaß,
das Tragen
eines derartigen Mundschutzes,
außerhalb der Intims-
und Privatsphäre
und dem persönlichem Lebens-
und Geheimbereichs,
in der Öffentlichkeit
auf zu erlegen!
Sämtliche Ausgangsverbote
und Geschäftsschließungen
müssen Verfassungswidrig sein.
Das ganz
normale Leben
hat für
alle Anderen
ganz normal
weiter zu gehen,
nur halt
mit dem FFP2-Mundschutz,
denen man nicht
nachweisen kann,
daß sie
infizeirt sind.
Und auch
bei denen,
denen man
nachweisen kann,
daß sie
infiziert sind
hat man,
beim Verhängen
der Wohnungs/Hausquarantäne
auf die
Eigenverantwortung setzen
und erst
wenn die Infizierten
nicht einsichtig sind,
hat man ihnen
ihre Freiheitsrechte
unter Zwang
wenn sie
eine Gefahr
für Andere darstellen
zu entziehen!
Alle Anderen
haben den
Rechtsanspruch darauf,
daß sie ihr
normales Leben uneingeschränkt
und normal
weiter leben können,
nur halt
mit dem
FFP2-Mundschutz!
Wird von
den Offiziellen
ein Mundschutzerlaß verhängt,
wird mit angegeben
welche Mundschutzklasse
erforderlich ist!
Zum Beispiel:
Mundschutzklasse 1:
Alles unterhalb FFP2
Mundschutzklasse 2:
Mindestens FFP2
Mundschutzklasse 3:
Mindestens FFP3.
---------
Findet hier
die immer gleiche
und altbekannte
reaktionäre Provoziererei statt,
aus der heraus,
auf der
einen Seite
auf Teufel
komm raus
provoziert wird,
um sich dann
auf der
anderen Seite,
wenn sich
unbesonnene Zeitgenossen
provozieren lassen,
als arme Opfer
darstellen zu können???
Das begangene Unrecht
soll keine Konsequenzen
nach sich ziehen,
also wird
das nächste
und das nächste
und das
nächste Unrecht geschaffen???
-----------
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
ist dieser Mißstand,
im Sinne
des kollektivem Bewußtseins
der Wahlberechtigten,
bis hier
und heute
immer noch
nicht abgestellt!
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einen Seite
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komm raus
provoziert wird,
um sich dann
auf der
anderen Seite,
wenn sich
unbesonnene Zeitgenossen
provozieren lassen,
als arme Opfer
darstellen zu können???
Das begangene Unrecht
soll keine Konsequenzen
nach sich ziehen,
also wird
das nächste
und das nächste
und das
nächste Unrecht geschaffen???
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