www.pinterest.de-stbauer38259
de.pinterest.com-stbauer38259-pins
instagram.com-stbauer38259
www.youtube.com
facebook.com-stbauer38259
twitter.com-stbauer38259
myspace.com-308731774
Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Donnerstag, 26. März 2020

Verfassungsklage: Rechtsanspruch: FFP2/3-Mundschutzerlaß ist ausreichend und Ausgangssperre und Geschäftsschließungen verfassungswidrig!

https://www.instagram.com/p/B-TsDXjg9UI/
Durchseuchung ist Mord!!!
In Ermangelung 
eines FFP2-Mundschutzerlaß
und auf Grund 
des verfassungsmäßig
 garantierte Recht 
auf Leben 
und körperliche Unversehrtheit,
ist jeder Covid19-Tote 
ein Opfer 
eines Mordes
 durch unterlassen!!!
https://www.instagram.com/p/B-LoI4Rgrru/
Durch Eingabe/Eilantrag
an das Verfassungsgericht
in Karlsruhe,
muß man
das Verfassungsgericht
in die
Pflicht nehmen,
in Bezug
 auf die
 verhängten Ausgangssperren
und Geschäftsschließungen 
die Verfassungswidrigkeit festzustellen,
da es keine
 zwingende Notwendigkeit
 hierfür gibt,
da ein FFP2-Mundschutzerlaß
 vollkommen ausreichend ist,
um dem verfassungsmäßig
 garantiertem Recht
 auf Leben
und körperlicher Unversehrtheit
 genüge zu tun!
 Es ist geradezu zynisch,
 schizophren, irrational
und unlogisch,
daß auf der
 einen Seite
die Personen,
die in
der Lebensmittelproduktion,
 -herstellung, -weiterverarbeitung, -vertrieb
und -verkauf unmittelbar
 und direkt
mit unverpackten
Lebensmitteln umgehen,
 in Ermangelung
 eines FFP2-Mundschutzerlasses
 nicht dazu
gezwungen sind
einen FFP2-Mundschutz
 zu tragen
und sabbern
die Viren
über die
 unverpackten Lebensmittel,
 während auf der
anderen Seite
den Personen,
denen man
nicht nachweisen kann,
 daß sie infiziert sind,
ihre verfassungsmäßig
garantierten Rechte
entzogen werden,
 obwohl dies,
 durch einen FFP2-Mundschutzerlaß
 gar nicht
 norwendig wäre!
 Ob es
Personen sind
die mit
unverpackten Lebensmitteln,
 bei der Herstellung
und Produktion,
oder bei
der Weiterverarbeitung
 in irgendwelchen Küchen,
 oder aber
auch im Vertrieb,
oder Verkauf
dieser unverpackten Lebensmittel,
 Verkäufer/innen an
der Fleisch-,
oder Wursttheke,
an der Käsetheke,
am Obst-,
oder Gemüsestand!
Es ist auch
 vollkommen egal,
 ob, oder in
welcher Häufigkeit,
 meinetwegen auch täglich,
 diese Personen
auf Covid19-Infektion
 getestet werden,
 sie brauchen
 keinen FFP2-Mundschutz tragen!
 Selbst wenn
eine Person
 gestern getestet
 wurden ist
und nicht
 infiziert gewesen ist,
 kann sie sich
 in der Zwischenzeit
 infiziert haben!
Würden Verkäufer/innen
und Kunden
in den Geschäften
FFP2-Mundschutz tragen,
weil sie
per Erlaß
dazu gezwungen werden,
braucht man
keine Geschäfte
zu schließen
und auch
keine Ausgangssperren
zu verhängen,
weil sich
keine Viren
von Person,
zu Person
übertragen können,
wenn beide
einen FFP2-Mundschutz tragen,
auch wenn sie
keine 1,5 Meter
abstand halten!
 Es ist damit
zur Genüge bewiesen,
daß die Verantwortlichen,
 Offiziellen ein Interesse
daran haben,
 aus welchem Motiv
 heraus auch immer,
daß sich
so viele Personen
wie möglich
 an dem
Covid19-Virus infizieren
und auch
daran sterben!!!
Die verfassungsmäßig
garantierten Freiheitsrechte
 hat man nur
denjenigen zu beschneiden,
denen man
nachweisen kann,
daß sie infiziert sind
und eine Gefahr
 für die
körperliche Unversehrtheit
 und das Leben
Anderer darstellen.
Allen Anderen,
denen man nicht
nachweisen kann,
daß sie
infiziert sind,
hat man auch
die Freiheitsrechte
nicht zu beschneiden,
 sondern ledighlich
durch den
FFP2-Mundschutzerlaß,
das Tragen
eines derartigen Mundschutzes,
außerhalb der Intims-
und Privatsphäre
und dem persönlichem Lebens-
und Geheimbereichs,
in der Öffentlichkeit
auf zu erlegen!
Sämtliche Ausgangsverbote
und Geschäftsschließungen
müssen Verfassungswidrig sein.
Das ganz
normale Leben
 hat für
 alle Anderen
 ganz normal
weiter zu gehen,
nur halt
mit dem FFP2-Mundschutz,
 denen man nicht
nachweisen kann,
daß sie
infizeirt sind.
Und auch
 bei denen,
denen man
nachweisen kann,
daß sie
infiziert sind
hat man,
 beim Verhängen
 der Wohnungs/Hausquarantäne
auf die
Eigenverantwortung setzen
und erst
wenn die Infizierten
nicht einsichtig sind,
hat man ihnen
ihre Freiheitsrechte
unter Zwang
wenn sie
eine Gefahr
 für Andere darstellen
zu entziehen!
Alle Anderen
haben den
 Rechtsanspruch darauf,
daß sie ihr
 normales Leben uneingeschränkt
und normal
weiter leben können,
nur halt
mit dem
FFP2-Mundschutz!
Wird von
den Offiziellen
 ein Mundschutzerlaß verhängt,
 wird mit angegeben
welche Mundschutzklasse
erforderlich ist!
Zum Beispiel:
Mundschutzklasse 1:
Alles unterhalb FFP2
Mundschutzklasse 2:
Mindestens FFP2
 Mundschutzklasse 3:
 Mindestens FFP3.
---------
Findet hier 
die immer gleiche 
und altbekannte
 reaktionäre Provoziererei statt,
aus der heraus,
 auf der 
einen Seite
 auf Teufel
komm raus
 provoziert wird,
um sich dann
auf der 
anderen Seite,
 wenn sich 
unbesonnene Zeitgenossen 
provozieren lassen,
als arme Opfer 
darstellen zu können??? 
Das begangene Unrecht
soll keine Konsequenzen 
nach sich ziehen,
also wird 
das nächste
und das nächste
und das 
nächste Unrecht geschaffen??? 
-----------
In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
ist dieser Mißstand,
im Sinne
des kollektivem Bewußtseins
der Wahlberechtigten,
bis hier
und heute
immer noch  
nicht abgestellt!
 -------------------------------------------------
Relevante Seiten in diesem Blog:

--------------------------------------------
Relevante Beiträge in diesem Blog:

--------------------------------------------
Links zu externen Seiten:

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.