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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Donnerstag, 26. März 2020

Covid19: 156 Mrd € Nachtragshaushalt für die elitären Minderheiten in den oberen Zehntausenden, aber keine FFP2-Mundschutzmaske für jeden Bürger = Mord durch Unterlassen!!!

https://www.instagram.com/p/B-L1q77gG6S/
Die elitäre Arbeitgbeberschaft
 genehmigt sich
 im Zuge der 
großen Covid19-Sause
 weitere 156 Mrd €, 
während aber 
für den Wahlberechtigten
 an der Basis
 der Bevölkerung 
kein Geld 
für eine FFP2-Mundschutzmaske
 drin liegt! 
Wenn man 
so eine Maske
 mit einem Wert 
von 1,-€ 
pro Stück 
ansetzen würde, 
wäre das
bei 80 Mio Einwohnern
 gerade mal 80 Mio €,
 um effektiv
und effizient
die Verbreitung
des Virus
durch diese Mundschutzmasken
eindämmen zu können;
 die der Bürger
dann aber auch,
 im Zuge eines Mundschutzerlaß
der zu verhängen ist,
 da der Bürger
ein verfassungsmäßiges Recht
 auf Leben
und körperliche
Unversehrtheit hat,
in der Öffentlichkeit
zu tragen hat!
Wenn man das
gleich im Januar 2020
gemacht hätte,
hätte man nur
einen Bruchteil
der Infizierten
und Toten
zu beklagen gehabt
und der massive Schaden,
 den man
 bis hier
und heute
den öffentlichen,
den gewerblichen
 und den privaten Haushalten
 zugefügt hatte,
hätte es auch
nicht gegeben!
 Dann können sich aber
 die elitären Minderheiten
 in den oberen Zehntausenden
auch nicht 600 Milliarden €
"Rettungsschirm" im Zuge der
 großen Corona-Sause genehmigen
und haben
für die Bürger
 keine 80 Mio €,
damit jeder Bürger
 seine FFP2-Mundschutzmaske hat!
Hätte man gleich,
 im Januar 2020
diese 80 Mio €
in diese 80 Mio FFP2-Schutzmasken
 hinein investiert
und hätte einen
Mundschutzerlaß verhängt,
 hätte das normale Leben
 ganz normal
 für alle
weiter gehen können,
 nur halt
mit Mundschutzmakse!
Hier ist wieder einmal
 der Beweis dafür angetreten,
 daß der totalitaristisch-polizeistaatliche Revisionismus
 realexistierend vorsätzlich,
mutwillig und wider
besseren Wissens,
 betrieben wird,
 zugunsten der Täter
und Tatbeteiligten,
 den immer gleichen Charaktären
 und Mentalitäten,
nicht nur
in den
immer gleichen Tätergruppierungen
 5-6-7% der Bevölkerung
 in den oberen Zentausenden,
 5-6-7% der Bevölkerung rechtsaußen,
 5-6-7% der Bevölkerung linksaußen
 und  5-6-7% der Bevölkerung
den Extremisten
in den Religionsgemeinschaften!!!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
ist dieser Mißstand,
im Sinne
des kollektivem Bewußtseins
der Wahlberechtigten,
bis hier
und heute
immer noch  
nicht abgestellt!
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