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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Der duale Willensbildungsprozeß

 Das Kapital 

hat nicht 

darüber zu bestimmen

 was Recht 

und legitim ist 

und was nicht,

sondern die 

breite Masse 

der Wahlberechtigten

 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben!

Am Anfang 
eines jeden Willensbildungsprozeßes 
durch alle 
Ebenen hinweg
haben die
 gewählten Volksvertreter
eine verfassungskonforme Befragung
 der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet
 durch zu führen,
 die darin besteht,
 daß der Wahlberechtigte
 am Anfang 
des jeweiligen Willensbildungsprozesses
 in diesen Willensbildungsprozess 
mit integriert wird 
in dem er, 
aus einer Anzahl 
von verschiedenen Problemlösungsvorschlägen,
 einen Problemlösungsvorschlag 
favoritisieren kann,
 der seiner/ihrer
 Meinung nach 
die Beste 
Problemlösung darstellt.
Die gewählten Volksvertreter
können sich hier
und heute,
in der realexistierenden,
elitär-bourgeoisen,
feudal-föderalistischen Pseudodemokratie,
über die Köpfe
der breiten Masse
der Wahlberechtigten hinwegsetzen
und Gesetze
in die
Welt setzen,
wie es ihnen
gerade so gefällt,
da sie sich
im monoistischem Willenbildungsprozeß,
der sich allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
über den
ganzen Rest
 der 75%
der Wahlberechtigten
hinwegsetzen können!
 Im Zuge
eines dualen Willensbildungsprozeß
hätten die
gewählten Volksvertreter
 gar keine Chance
derartige Gesetze
gegen die
breite Masse
der Bevölkerung
 durch zu setzen
und hätten
 auch gar
keine Chance
Gesetze zu verhindern,
die im Sinne
der breiten Masse
 der Bevölkerung sind!   

------------------------------------------------------------------
Die rein additive Ergänzung 
des demokratischen Prozedere 
im Status Quo

-----------------------------------------------------------------
Die verfassungskonforme Befragung
Die Befragung 
am Anfang 
des Willensbildungsprozeß
muß verfassungskonform sein,
da hier 
explizit nicht
 die Entscheidungsgewalt 
an die Wahlberechtigten
 im relevantem Einugsgebiet
 zurückdelegiert wird, 
sondern nur eine,
für die 
gewählten Volksvertreter
 nicht bindende,
 Befragung stattfindet.
Das Ergebnis 
dieser Befragung 
stellt nur 
eine Abstraktion
dessen dar,
was die Wahlberechtigten 
im relevanten Einzugsgebiet 
an Problemlösungsvorschlägen unterstützen,
was an Problemlösungsvorschlägen 
viele Stimmen 
bekommen hat 
und was 
eher weniger.
Sinn und Zweck 
dieser Befragung 
ist nicht
 das explizite Aufdiktieren
 einer bestimmten Problemlösung,
 sondern ein Ausgrenzen
 der Problemlösungsvorschläge
 die am 
wenigsten Stimmen 
erhalten haben 
und somit
 am wenigsten Unterstütuzung
 in der 
breiten Masse
 der Wahlberechtigten erhalten
 und sich daheraus 
auch nicht
 als Problemlösung legitimieren!
Nicht was die
 gewählten Volksvertreter
zu tun haben,
wird ihnen 
im Zuge 
des dualen Willensbildungsprozeß 
explizit aufdiktiert,
sondern was
sie gefälligst
 zu Unterlassen haben!
 Aus diesem Grunde
hat hier
das Verfassungsgericht
in Karlsruhe auch,
da hier explizit
 nicht die Entscheidungsgewalt
an die Wahleberechtigten
 im Einzugsgebiet
zurückdelegiert wird,
dem Bundesgesetzgeber
auf zu diktieren,
im Zuge
dieses dualen Willensbildungssystem
die Wahlberechtigten
im relevanten Einzugsgebiet,
durch alle
Ebenen hinweg 
am Anfang
eines jeden Willensbildungsprozeß
mit ein
 zu binden.
-----------------------------------
Die Problemlösungsvorschläge,
die aus den Interessengruppierungen heraus,
zum Favoritisieren,
durch die Wahlberechtigten  
angeboten werden



-----------------------------------------------------
Bürger- und Servicecenter
als Wahlstation




-----------------------------------------------
Die kompensation 
des finanziellen Mehraufwand
Die Ggenfinanzierung
des zu erwartenden
finanziellen Mehraufwand
um pro 10.000 Einwohner
ein Bürger-
und Servicecenter,
das auch gleichzeitig
als Wahlstation dient
 zu installieren
kann durch
das Zentralisieren
anderer Ämter,
Behörden und Dienststellen,
resp. einzelner Abteilungen,
Kosten- und Planstellen,
der Ämter,
Behörden und Dienststellen,
in den
nächst höheren
Überbau erfolgen. 

---------------------------------------------------------------------
Die antipopulistische Entpersonifizierung
und Versachlichung,
der feudal-föderalistischen,
elitär-bourgeoisen Pseudodemokratie




-----------------------------------------------------------
Partei für den 
 dualen
Willensbildungsprozeß?
Um einen
dualen Willensbildungsprozeß
durch alle
Ebenen hinweg,
vom Gemeinderat,
bis zum Überbau
in Brüssel
verwirklichen zu können
könnte man auch
mit Hilfe
einer Gründung
einer Partei,
die sich
explizit zu
diesem einen
 Zweck gründet
und sich
nach der Verwirklichung
dann wieder auflöst,
einen daulen Willensbildungsprozeß
zugunsten der Wahlberechtigten,
durch alle
Ebenen hinweg verwirklichen. 

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Keine Macht für Niemand???




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