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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Samstag, 2. Juli 2022

Ukraine: So viel Kurz-, Mittel- und Langstreckenraketen, mit konventionellen Mehrfachsprengköpfen, dem ukrainischem Militär, wie irgend möglich liefern, um angemessen auf den Raketenbeschuß durch das verbrecherische Putin-Regime reagieren zu können

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Bisherige Beiträge 

in diesem Blog 

zum Thema:

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Nicht die Frage 

der Reichweite

der Waffensysteme

(Langstreckenwaffen = 10tkm),

sondern die Tatsache,

daß man 

nicht zu Waffensystemen

mit Nuklearsprengköpfen 

greifen braucht,

solange wie das 

verbrecherische Putin-Regime 

dies auch

 nicht tut! 

Für jede Rakete

die das 

verbrecherische Putin-Regime,

bis her

auf die Ukraine 

abgefeuert hat,

werden hunderte 

Kurz-, Mittel-

und Langstreckenraketen

mit konventionellen Mehrfachgefechtsköpfen 

auf das Territorium

des Verbrecherischem Putin-Regime,

täglich dutzende, 

zurückgefeuert!!! 

  Nicht dir Ukraine 

hat ein Interesse

 an dem Territorium 

des verbrecherischem Putin-Regime,

sondern die Ukraine 

wurde überfallen 

und wird,

bis hier 

und heute

existentiell bedroht!!! 

Nicht nur 

die Nachschubwege

auf dem Territorium

des verbrecherischem Putin-Regime 

in den Donbass,

sondern auch 

alles Andere

was militärtaktisch

und -strategisch 

von Bedeutung ist!   

Je länger

 es dauert,

bis das 

verbrecherische Putin-Regime

von der Krim

und aus 

dem Donbass 

verschwunden ist,

desto mehr

Kurz-, Mittel-

und Langstreckenwaffen

können täglich 

mehrere dutzende, 

bis tief ins 

russische Hinterland hinein,

auch bis 

weit hinter

 den Ural,

von der Ukraine 

in Richtung Rußland 

abgefeuert werden,

um alles 

was einen militärtaktischen

und -strategischen 

Wert besitzt,

zerschlagen zu können. 

Wenn man 

das Blutvergießen 

an der 

1000km Frontlinie

 in der Ukraine

so gering 

wie möglich  

halten will,

müssen so 

viele Nachschubwege, Flughäfen  

und andere militärtaktisch

und -strategisch 

wichtige Ziele 

wie möglich,

zum Beispiel Rüstungs- 

und Waffensystemproduktionsstätten, 

im russischem Hinterland 

zerschlagen werden!

Die Afghanen

haben 10 Jahre gebraucht

 um das 

verbrecherische Sowjet-Regime 

zu vertreiben.

Die meisten Afghanen 

konnten weder lesen,

noch schreiben.

Man konnte sie 

also nicht

 in komplexe 

Waffensystem einarbeiten.

Das trifft 

aber nicht 

auf das ukrainische 

Militär zu!  

Und man hat 

hier ja auch

auf das Einbinden 

der Ukraine 

in die Nato 

hin zu arbeiten.

Wenn zum Beispiel  

eine Langstreckenrakete

 einen 500kg Nuklearmehrfachgefechtskopf 

10tkm transportieren kann,

kann das 

gleiche Gerät,

egal wie 

alt es ist

 das auch 

mit einem

konventionellem Mehrfachgefechtskopf.

Das Ziel 

das ausgeschaltet 

werden soll,

muß halt

 den Einsatz 

wert sein.

Wenn das Ziel 

aber keine 10tkm 

entfernt ist,

 sondern nur 5000km,

kann man auch 

einen konventionellen Mehrfachgefechtskopf 

mit einer 

Tonne Gewicht,

egal wie alt 

das Trägersystem 

auch immer ist,

transportieren.  

Wenn das Ziel, 

durch Fernaufklärung aufgespürt,

 den Einsatz 

wert ist,

weil es 

zum Beispiel 

ein Rüstungsproduktionsstandort ist

an dem 

zum Beispiel 

die Marschflugkörper 

hergestellt werden,

mit denen 

die Ukrainer 

seit Monaten 

beschossen werden,

dann müßte 

das Zerschlagen

 dieser Rüstungsproduktionsstätten

 doch den Einsatz

mehrerer Langstreckenwaffen 

mit konventionellen Mehrfachsprengköpfen 

wert sein? 

  Um die 

feindliche Raketenabwehr

 aus zu schalten

könnte man doch 

in den

 ersten Raketen

radarsuchende Lenkwaffen

ins Zielgebiet transportieren,

mit denen 

das feindliche Radar

dort vor Ort

 ausgeschaltet werden kann? 

Damit die weiteren 

darauf folgenden Langstreckenraketen

 mit konventionellen Mehrfachgefechtsköpfen 

dann ungestört

die Zielsuchenden 

konventionellen Freifallbomben

ins Zielgebiet transportieren,

und das Ziel 

aus schalten können?

Oder? 

Und so können 

die Ukrainer 

mit diesen 

massenweise gelieferten

Kurz-, Mittel-

und Langstreckenraketen

jeden Tag 

mehrere Dutzende

solange tief 

ins russische 

Hinterland abfeuern,

bis auch 

der letzte Russe

 von der Krim 

und aus 

dem Donbass 

verschwunden ist!   

-------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

und hat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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