Der Bürger,
der nicht
zur Oberschicht,
oder zumindest
zur Mittelschicht
der Geselschaft gehört
und am Besten
auch noch
arbeitslos ist,
kommt nicht
zu seinem Recht,
egal wie sehr
er auch
im Recht ist!
Strafanzeiegn werden abgewimmelt
sowohl beim
Polizei/Kriminaldienst
vor Ort
als auch
an die Staatsanwaltschaft
direkt gerichtet
und in
den Kanzleien
wollen sich
die Anwälte
die zahlungskräftigen Klienten,
der elitären Arbeitgeberschaft,
der elitären Arbeitgeberschaft,
aus der Mittzel-
und Oberschicht
nicht verprellen,
so unter
dem Motto:
"Wenn Sie
solche Klienten vertreten,
dann muß
ich mir wohl
in Zukunft
eine andere
Kanzlei suchen???"
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