https://de.wikipedia.org/wiki/Julian_Assange |
Allein die Tatsache,
daß die USA
es nötig haben
gegen den/die Manning
Beugehaft zu betreiben,
ist hier
schon Beweis
mehr als genung,
daß die USA
nicht beweisen können,
daß sich
der Assange aktiv
an der Beschaffung
der Informationen
beteiligt hatte!
Denn nur dann
hat die USA
das Recht
den Assange
zu verurteilen.
Nicht aber
wenn er
ohne sein
weiteres dazu Tun
die Information
von dem/der Mannning
zugespielt bekommen hat!
Denn der Assange
ist als Zivilist
kein Geheimnisträger,
sondern der/die Manning
als Militärangehörige/r!!!
Die USA
können den Beweis
nicht erbringen,
daß der Assange
sich aktiv
an der Informationsbeschaffung
beteiligt hatte,
also ist auch
eine Auslieferung
an die
USA rechtswidrig!
Wenn sich
das herausstellt,
daß er wirklich
eine Vergewaltigung
begangen hat,
dann muß
das auch Konsequenzen
nach sich ziehen.
Das hat allerdings
nichts mit
den Vorwürfen
zu tun,
die aus
den USA
gegen ihn
erhoben werden!
Es kann
ja auch sein,
daß diese Vergewaltigungsvorwürfe
eine gezielte
Koampagne sind,
um sieen Person
gezielt zu diskreditieren!
In Zuge
des realexistierendem,
totalitaristisch-polizeistaatlichem Revisionismus,
will man hier
gezielt suggerieren,
der Assange hätte sich
allein schon
durch die Tatsache,
daß er die Informationen
veröffentlicht hatte
etwas vor zu werfen!
Das ist nicht der Fall!
Dann dürfte er
kein Zivilist,
sondern dann müßte er
in irgendeiner Form
Geheimnisträger sein!
Zum Beispiel
als Militärangehöriger!
Und das ist er ncht!
Er ist als Zivilist
kein Geheimnisträger
und hat das Recht
alles auf zu greifen,
zu verwerten
und zu verwenden,
was ihm zugespielt,
oder ohne sein
eigenes weiteres
dazu Tun
zugänglich gemacht wird!
Erst wenn er
sich selbst aktv
an der Informationsbeschaffung beteiligt,
zum Beispiel
in eine militarisierte
Zone(192.168.0.0) eindringt
und damit
ist nicht
allein nur
ein Militärnetzwerk gemeint
sondern alle Netzwerke,
in denen er
kein autorisierter User ist!
Zum Beispiel,
alles an Ämtern,
Behörden,
Dienststellen,
öffentlichen Haushalten,
Firmen,
aber auch
die Netzwerke
und Rechner
von privaten Personen,
erst dann hat er
eine Straftat begangen!
Und nicht allein
schon dadurch,
daß er
etwas veröffentlicht
was er sich selbst
nicht auf
illegalem Wege
beschafft hat,
sondern ihm
von einem Geheimnisträger,
in diesem
konkretem Fall
einem Militärangehörigem
zugespielt wurden ist.
Aber auch
wenn ein
Geheimnisträger selbst
Informationen veröffentlicht,
mit der Zielsetzung,
im übergeordnetem
Öffentlichem Interesse,
zum Beispiel
Straftaten auffliegen
zu lasssen,
hat er Straffrei
davon zu kommen,
da er
diese Informationen,
im übergeordnetem
öffentlichem Interesse,
öffentlich zugänglich
gemacht hat!
Und dazu
braucht man
kein extra
EU-Whistleblowergesetz,
in dem
einem Whistleblower
x-beliebig viele
"alternative Kanäle"
zugestanden werden,
sondern hierzu
kann er
alles nutzen
was Internetdienstanbieter
an sozialen Netzwerke
und HTML-Servern
und so weiter
zur Verfügung stellen!
Diese "alternative Kanäle",
die einem
zukünftigem Whistleblower
aus dem
EU-Whistleblowergesetz
zugestanden werden,
dienen nur
der Tatsache,
daß man
verhindern will,
daß brisante Informationen
publik gemacht
werden können!
Allein durch
die Tatsache,
daß man
aus dem
EU-Whistleblowergesetz heraus,
einem zukünftigem Whistleblower,
eine Vielzahl
angeblich "alternativer Kanäle" anbietet,
ist hier schon
zur Genüge
der Offenbartungseid
abgelegt worden,
daß man
die Uploadfilter
nicht allein
nutzen will,
um Urheberrechtsschutz
zu betreiben!!!
Sondern man will
jeden x-beliebigem
Bürger unterbinden
sich mit Fakten
und Tatsachen,
Schriftstücken,
die er
aus Ämtern
und Behörden
zugesandt bekommt,
an die Öffentlichkeit
wenden kann,
darauf aufmerksam
machen kann,
um sich
zur Wehr
setzen zu können!
Der private Bürger
ist kein Geheimnisträger!
Und somit
kann er sich
mit allem
was er
sich nicht
auf illegalem
Wege beschafft hat
auch uneingeschränkt
und auch ohne
nur im Geringstem
irgendetwas einschwärzen,
oder unlesbar
machen zu müssen,
an die
Öffentlichkeit wenden
und kann dazu
alles nutzen
was die Inetrnetdienstanbieter
an sozialen Netzwerken,
HTML-Servern, usw.
zur Verfügung stellen!!!
Denn das Einzigste
was einem Whistleblower,
der brisante Informtionen,
veröffentlichen will,
um damit
zum Beispiel
Verbrechen auffliegen
zu lassen,
an denen sich
die Tatbeteiligten
und Täter
mit unter
auch mal
aufhängen können,
wenn sie das
nicht verhindern können,
das Leben
retten kann,ist die
maximalst mögliche
und weitestgehendste Öffentlichkeit,
an die
er sich
mit den Informationen
wenden kann!
Und das
will man
mit dem
EU-Whistleblowergesetz,
in Kombination
mit dem Uploadfiltergesetz,
das ja angeblich
nur dem Urheberechtsschutz
dienen soll,
unterbinden und verhindern!!!
Und damit findet
unter Mißbrauch
des Überbaus
in Brüssel,
ein massiver Angriff
auf die Bürger-,
Menschen-
und Freiheitsrechte statt,
um polizeistaatlich-totalitarstische Willkür
gegen den
ganzen Rest
der Bevölkerung
durch setzen
zu können!
Allein die Kombination
aus dem
EU-Whistleblowergesetz
und dem Uploadfiltergesetz,
das angeblich nur
dem Urheberrechtsschutz
dienlich sein soll,
ist hier schon
zur Genüge
der Beweis dafür,
daß nicht nur
der Überbau in Brüssel,
sondern hier auch
der Überbau
auf der Bundesebene,
nicht zuletzt auch,
in Ermangelung
eines dualen
Willensbildungsprozeßes ermöglicht,
gezielt mißbraucht
werden soll,
um totalitaristische,
polizeistaatliche Willkür
gegen den Rest
der 75%
der Bevölkerung
durch zu setzen,
zugunsten der Täter
und Tatbeteiligten
in den
immer gleichen Tätergruppierungen,
7-8-9% der Bevölkerung,
obere Zehntausende,
7-8-9% der Bevölkerung,
rechtsaußen,
7-8-9% der Bevölkerung,
linksaußen,
und 2-3-4%
der Bevölkerung,
religiöse Extremisten,
um den
restlichen 75%
der Bevölkerung
die Möglichkeit
entziehen zu können,
sich gegen Willkür
und Willfährlichkeit
auch vort Ort
zur Wehr
setzen zu können!
Hier ist auch
der Beweis angetreten,
aus welchem
Grunde man,
das verbrecherische Chineische Regim,
mit Hilfe
dieser asozialen Aussenpolitik,
seit Jahrzehnten
künstlich am
Leben hält!
Nicht um Demokratie
für die
Chinesische Bevölkerung
herbei zu führen,
was ja
schon längst
hätte stattfinden müssen,
sondern um gezielt
eine Legitimation
dafür zu schaffen,
hier bei uns
den Bürgern schleichend
und kontinuierlich,
systematisch sämtliche
ihrer Bürger
und Freiheitsrechte,
Stück für Stück
nehmen und entziehen
zu können!
Kann der Bürger
sich wehren,
in dem
er sich
an die Öffentlichkeit
wenden kann,
im Zuge
seins Rechts
auf freie Meinubgsäußerung,
in Form
von Tatsachenberichten
zur Wahrung
seiner Interessen,
müssen sich
im Sinne
einer Wahrheitsfindung,
Staatsraison, Strafverfolgungsbehörden
und Justiz,
an Fakten
und Tatsachen halten
und können
nicht mehr
über Tatsachen
und Fakten
hinweg täuschen
und Wahrheitsfindung
zugunsten der Täter
und Tatbeteiligten,
nicht nur,
in den
oberen Zehntausenden,
rechtsaußen, linksaußen
und den Extremisten
in den Religionsgemeinschaften,
verhindern und unterbuinden!
------------------------------------------------
Unter dem Vorwand des angeblichem Urheberrechtsschutzes, will man totalitaristische und polizeistaatliche Willkür, unter Mißbrauch des Überbaus in Brüssel, gegen den ganzen Rest der 75% der Bevölkerung durch setzen!
Eu-Whistleblowing-Gesetz: Das übergeordnete, öffentliche Interesse und der Versuch, das verfassungswidrige Uploadfiltern mit allen Mitteln, gegen die breite Masse der Bevölkerung durchzusetzen!
daß die USA
es nötig haben
gegen den/die Manning
Beugehaft zu betreiben,
ist hier
schon Beweis
mehr als genung,
daß die USA
nicht beweisen können,
daß sich
der Assange aktiv
an der Beschaffung
der Informationen
beteiligt hatte!
Denn nur dann
hat die USA
das Recht
den Assange
zu verurteilen.
Nicht aber
wenn er
ohne sein
weiteres dazu Tun
die Information
von dem/der Mannning
zugespielt bekommen hat!
Denn der Assange
ist als Zivilist
kein Geheimnisträger,
sondern der/die Manning
als Militärangehörige/r!!!
Die USA
können den Beweis
nicht erbringen,
daß der Assange
sich aktiv
an der Informationsbeschaffung
beteiligt hatte,
also ist auch
eine Auslieferung
an die
USA rechtswidrig!
Wenn sich
das herausstellt,
daß er wirklich
eine Vergewaltigung
begangen hat,
dann muß
das auch Konsequenzen
nach sich ziehen.
Das hat allerdings
nichts mit
den Vorwürfen
zu tun,
die aus
den USA
gegen ihn
erhoben werden!
Es kann
ja auch sein,
daß diese Vergewaltigungsvorwürfe
eine gezielte
Koampagne sind,
um sieen Person
gezielt zu diskreditieren!
In Zuge
des realexistierendem,
totalitaristisch-polizeistaatlichem Revisionismus,
will man hier
gezielt suggerieren,
der Assange hätte sich
allein schon
durch die Tatsache,
daß er die Informationen
veröffentlicht hatte
etwas vor zu werfen!
Das ist nicht der Fall!
Dann dürfte er
kein Zivilist,
sondern dann müßte er
in irgendeiner Form
Geheimnisträger sein!
Zum Beispiel
als Militärangehöriger!
Und das ist er ncht!
Er ist als Zivilist
kein Geheimnisträger
und hat das Recht
alles auf zu greifen,
zu verwerten
und zu verwenden,
was ihm zugespielt,
oder ohne sein
eigenes weiteres
dazu Tun
zugänglich gemacht wird!
Erst wenn er
sich selbst aktv
an der Informationsbeschaffung beteiligt,
zum Beispiel
in eine militarisierte
Zone(192.168.0.0) eindringt
und damit
ist nicht
allein nur
ein Militärnetzwerk gemeint
sondern alle Netzwerke,
in denen er
kein autorisierter User ist!
Zum Beispiel,
alles an Ämtern,
Behörden,
Dienststellen,
öffentlichen Haushalten,
Firmen,
aber auch
die Netzwerke
und Rechner
von privaten Personen,
erst dann hat er
eine Straftat begangen!
Und nicht allein
schon dadurch,
daß er
etwas veröffentlicht
was er sich selbst
nicht auf
illegalem Wege
beschafft hat,
sondern ihm
von einem Geheimnisträger,
in diesem
konkretem Fall
einem Militärangehörigem
zugespielt wurden ist.
Aber auch
wenn ein
Geheimnisträger selbst
Informationen veröffentlicht,
mit der Zielsetzung,
im übergeordnetem
Öffentlichem Interesse,
zum Beispiel
Straftaten auffliegen
zu lasssen,
hat er Straffrei
davon zu kommen,
da er
diese Informationen,
im übergeordnetem
öffentlichem Interesse,
öffentlich zugänglich
gemacht hat!
Und dazu
braucht man
kein extra
EU-Whistleblowergesetz,
in dem
einem Whistleblower
x-beliebig viele
"alternative Kanäle"
zugestanden werden,
sondern hierzu
kann er
alles nutzen
was Internetdienstanbieter
an sozialen Netzwerke
und HTML-Servern
und so weiter
zur Verfügung stellen!
Diese "alternative Kanäle",
die einem
zukünftigem Whistleblower
aus dem
EU-Whistleblowergesetz
zugestanden werden,
dienen nur
der Tatsache,
daß man
verhindern will,
daß brisante Informationen
publik gemacht
werden können!
Allein durch
die Tatsache,
daß man
aus dem
EU-Whistleblowergesetz heraus,
einem zukünftigem Whistleblower,
eine Vielzahl
angeblich "alternativer Kanäle" anbietet,
ist hier schon
zur Genüge
der Offenbartungseid
abgelegt worden,
daß man
die Uploadfilter
nicht allein
nutzen will,
um Urheberrechtsschutz
zu betreiben!!!
Sondern man will
jeden x-beliebigem
Bürger unterbinden
sich mit Fakten
und Tatsachen,
Schriftstücken,
die er
aus Ämtern
und Behörden
zugesandt bekommt,
an die Öffentlichkeit
wenden kann,
darauf aufmerksam
machen kann,
um sich
zur Wehr
setzen zu können!
Der private Bürger
ist kein Geheimnisträger!
Und somit
kann er sich
mit allem
was er
sich nicht
auf illegalem
Wege beschafft hat
auch uneingeschränkt
und auch ohne
nur im Geringstem
irgendetwas einschwärzen,
oder unlesbar
machen zu müssen,
an die
Öffentlichkeit wenden
und kann dazu
alles nutzen
was die Inetrnetdienstanbieter
an sozialen Netzwerken,
HTML-Servern, usw.
zur Verfügung stellen!!!
Denn das Einzigste
was einem Whistleblower,
der brisante Informtionen,
veröffentlichen will,
um damit
zum Beispiel
Verbrechen auffliegen
zu lassen,
an denen sich
die Tatbeteiligten
und Täter
mit unter
auch mal
aufhängen können,
wenn sie das
nicht verhindern können,
das Leben
retten kann,ist die
maximalst mögliche
und weitestgehendste Öffentlichkeit,
an die
er sich
mit den Informationen
wenden kann!
Und das
will man
mit dem
EU-Whistleblowergesetz,
in Kombination
mit dem Uploadfiltergesetz,
das ja angeblich
nur dem Urheberechtsschutz
dienen soll,
unterbinden und verhindern!!!
Und damit findet
unter Mißbrauch
des Überbaus
in Brüssel,
ein massiver Angriff
auf die Bürger-,
Menschen-
und Freiheitsrechte statt,
um polizeistaatlich-totalitarstische Willkür
gegen den
ganzen Rest
der Bevölkerung
durch setzen
zu können!
Allein die Kombination
aus dem
EU-Whistleblowergesetz
und dem Uploadfiltergesetz,
das angeblich nur
dem Urheberrechtsschutz
dienlich sein soll,
ist hier schon
zur Genüge
der Beweis dafür,
daß nicht nur
der Überbau in Brüssel,
sondern hier auch
der Überbau
auf der Bundesebene,
nicht zuletzt auch,
in Ermangelung
eines dualen
Willensbildungsprozeßes ermöglicht,
gezielt mißbraucht
werden soll,
um totalitaristische,
polizeistaatliche Willkür
gegen den Rest
der 75%
der Bevölkerung
durch zu setzen,
zugunsten der Täter
und Tatbeteiligten
in den
immer gleichen Tätergruppierungen,
7-8-9% der Bevölkerung,
obere Zehntausende,
7-8-9% der Bevölkerung,
rechtsaußen,
7-8-9% der Bevölkerung,
linksaußen,
und 2-3-4%
der Bevölkerung,
religiöse Extremisten,
um den
restlichen 75%
der Bevölkerung
die Möglichkeit
entziehen zu können,
sich gegen Willkür
und Willfährlichkeit
auch vort Ort
zur Wehr
setzen zu können!
Hier ist auch
der Beweis angetreten,
aus welchem
Grunde man,
das verbrecherische Chineische Regim,
mit Hilfe
dieser asozialen Aussenpolitik,
seit Jahrzehnten
künstlich am
Leben hält!
Nicht um Demokratie
für die
Chinesische Bevölkerung
herbei zu führen,
was ja
schon längst
hätte stattfinden müssen,
sondern um gezielt
eine Legitimation
dafür zu schaffen,
hier bei uns
den Bürgern schleichend
und kontinuierlich,
systematisch sämtliche
ihrer Bürger
und Freiheitsrechte,
Stück für Stück
nehmen und entziehen
zu können!
Kann der Bürger
sich wehren,
in dem
er sich
an die Öffentlichkeit
wenden kann,
im Zuge
seins Rechts
auf freie Meinubgsäußerung,
in Form
von Tatsachenberichten
zur Wahrung
seiner Interessen,
müssen sich
im Sinne
einer Wahrheitsfindung,
Staatsraison, Strafverfolgungsbehörden
und Justiz,
an Fakten
und Tatsachen halten
und können
nicht mehr
über Tatsachen
und Fakten
hinweg täuschen
und Wahrheitsfindung
zugunsten der Täter
und Tatbeteiligten,
nicht nur,
in den
oberen Zehntausenden,
rechtsaußen, linksaußen
und den Extremisten
in den Religionsgemeinschaften,
verhindern und unterbuinden!
------------------------------------------------
Unter dem Vorwand des angeblichem Urheberrechtsschutzes, will man totalitaristische und polizeistaatliche Willkür, unter Mißbrauch des Überbaus in Brüssel, gegen den ganzen Rest der 75% der Bevölkerung durch setzen!
Eu-Whistleblowing-Gesetz: Das übergeordnete, öffentliche Interesse und der Versuch, das verfassungswidrige Uploadfiltern mit allen Mitteln, gegen die breite Masse der Bevölkerung durchzusetzen!