Denn auf
dem Wege
wird sicher gestellt,
daß jeder Urheberechtsmißbrauch
auch eine Strafverfolgung
mit sich zieht!
Die Strafverfolgungsbehörden
und die Justiz
müssen dann
ihren Dienst-
und Amtspflichten
Folge leisten!
Die Strafverfolgungsbehörden
und die Justiz
müssen dann
ihren Dienst-
und Amtspflichten
Folge leisten!
Hundert von
hundert Urheberrechtsmißbräuche
würden dann
auch strafverfolgt!
Das müßte
zum Beispiel auch
im Sinne
der Geldeintreiber
der Gema, usw. sein!
Mal ganz
davon abgesehen,
daß die
meisten Urheberrechtsmißbräuche ohnehin
über die
peer to
peer Börsen stattfinden,
wo auch nur
die Beweismittelsicherung,
durch Vorratsdatenspeicherung
Abhilfe leisten kann!
Außerdem wird
bei der
hohen Anzahl
der zu
verhängenden Strafbefehle
auch ein
sehr hoher
Abschreckungseffekt erzielt,
der beim
einfachen Löschen
und Uploadfiltern
der Inhalte
aus bleibt!
Selbst wenn
es einen
Tag dauert
und die
jeweilige Staatsanwltschaft
sichtet den
zur Anzeige
gebrachten Inhalt
und sendet
das Ganze
ans Amtsgericht
damit dann
am zweiten Tag
die amtsrichterliche Verfügung
an die Staatsanwaltschaft
zurück gesendet,
spätestens am
dritten Tag
beim Internetdienstanbieter
für das Löschen
unter Berufung
auf das Aktenzeichen
der Staatsanwaltschaft
und die Geschäftsnummer
der amtsrichterlichen Verfügung,
Sorge trägt,
wird doch
der zwischenzeitlich
angerichtete Schaden
der dem Urheberrechtsinhaber
in den
drei Tagen
zugefügt wurden ist,
durch strafrechtliche
und zivilrechtliche Konsequenzen
gegenüber dem Täter,
wieder kompensiert!
Das ist der
einzigste rechtstaatlich
einwandfreie Weg,
auf dem auch
die Inhaber
des jeweiligen Urheberechts
glaubwürdig bleiben!Mal ganz
von den
zu erwartenden,
nicht unerheblichen
zivilrechtlichen Mehreinnahmen
durch Schadensersatzforderungen,
der Geldeintreiber,
wie der
Gema,usw.!
Wenn es
zu einem Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterlicher Verfügung
zwangsläufig kommen muß,
wird auch
in Folge dessen
ein wesentliches Mehr
an Geld
in die Kassen
der GEMA,usw.
und damit
auch in
die Taschen
der Urheberechtsinhaber gespült!!!
Nicht nur
aus diesem
Zusammenhang heraus,
ist hier
schon allein
der Beweis
dafür engetreten,
daß es sich
bei diesem Uploadfiltergesetz
nicht um
Urheberrechte dreht,
sondern diese
nur ein
Vorwand sind!
Der wahre Grund
für das Uploadfiltergesetz
offenbart sich
im Whistleblowergesetz!
Es geht um
nichts Anderes
als eine
willkürliche Zensur
aus der heraus
der Bürger wehrlos
und mundtod
gemacht werden soll,
in dem man
ihm das Veröffentlichen
von Inhalten,
zum Beispiel
Schreiben die er
von Ämtern,
oder Behörden erhält,
unter Zuhilfenahme
des Uploadfilters unterbindet,
in dem man
alles als angeblich
urheberechtsrelevant darstellt,
obwohl es
faktisch und tatsächlich
nicht im Geringsten
etwas damit
zu tun hat!
Es bekommt ja
keiner mehr mit,
da hier
der Freiraum
zur Willkür
und Willfährlichkeit,
durch diese Uploadfilter,
genutzt werden kann
um zu verhindern,
daß Inhalte
das Licht
der Öffentlichkeit
zu sehen bekommen!
Und die
angeblichen Urheberrechte
dienen hier
nur als Vorwand!
Bei den Internetdienstanbietern
bekommen irgendwelche
vollkommen inkompetente Hilfsarbeiter,
die man
für eine Hilfsarbeiterentlohnung
vor die
Rechner setzt
von ihren
Vorgesetzten gesagt
sie sollen
im Zweifelsfall
alles weglöschen!
Ganz egal,
ob es wirklich
gegen irgendein
Recht verstößt,
oder nicht!!!
Sie tun
das natürlich
und betreiben dadurch
eine Straftat
gegen das verfassungsmäßig
garantierte Recht
auf freie Meinungsäußerung,
die qualitativ
und quantitativ
weit über
die Schädigung,
die durch
die Beleidigungsparagraphen
abgedeckt werden
würden hinaus,
den Bürger schädigt,
dessen Inhalt,
obwohl er
rechtlich und juristisch
einwandfrei ist,
uploadgefiltert, gelöscht,
oder gar
der Account
gelöscht wird!
Hier hat
der Gesetzgeber
ein Schutzrecht
dem Bürger
zu zu billigen,
daß im Strafmaß
weit über dem
der Beleidigungsparagraphen hinaus,
landgerichtsrelevant an
zu siedeln ist,
wenn ein Inhalt
ohne Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil,
uploadgefiltert, gelöscht,
oder gar
der ganze Account
gelöscht wird!!!
Das Maß
der angerichteten Schädigung,
ist ungleich höher,
wenn ein Bürger
seinen Inhalt
nicht veröffentlichen kann,
obwohl er rechtlich
einwandfrei ist,
im Vergleich
mit einem Discotürsteher,
der einen
Bürger nicht,
unter irgendeinem
fadenscheindigem Vorwand,
obwohl sich
der Bürger
nichts vor
zu werfen hat,
in die
Disco hinein läßt
und damit
Beleidigungsparagraphen relevant
eine Schädigung
gegen den
Bürger betreibt!
Der Discotürsteher,
kann dem Bürger
die Wahrung
seiner Interessen
nicht existenzgefährdent
unterbinden!
Der Internetdienstanbieter
sehr wohl!!!
Also reichen hier
die Beleidigungsparagraphen
nicht aus,
um dem Schaden
der dadurch
angerichtet wird
gerecht zu werden!
Es muß
hier also
durch den Bundesgesetzgeber
im Strafgesetzbuch
ein §
an Schutzrecht
zugebilligt werden,
der das
"Unterbinden der Interessenwahrung"
unter Strafe stellt!
Und hier muß
das zu
erwartende Strafmaß,
bei dieser Schutzrechtsverletzung
auch dem
angerichtetem Schaden
dadurch Gerecht werden,
daß hier
im Mindesten
ein Freiheitsentzug blüht!
Im Zuge
eines dualen Willensbildungsprozeß
hätten die
gewählten Volksvertreter
gar keine Chance
derartige Gesetze
gegen die
breite Masse
der Bevölkerung
durch zu setzen
und hätten
auch gar
keine Chance
Gesetze zu verhindern,
die im Sinne
der breiten Masse
der Bevölkerung sind!
Mal ganz
davon abgesehen,
daß die
meisten Urheberrechtsmißbräuche ohnehin
über die
peer to
peer Börsen stattfinden,
wo auch nur
die Beweismittelsicherung,
durch Vorratsdatenspeicherung
Abhilfe leisten kann!
Außerdem wird
bei der
hohen Anzahl
der zu
verhängenden Strafbefehle
auch ein
sehr hoher
Abschreckungseffekt erzielt,
der beim
einfachen Löschen
und Uploadfiltern
der Inhalte
aus bleibt!
Selbst wenn
es einen
Tag dauert
und die
jeweilige Staatsanwltschaft
sichtet den
zur Anzeige
gebrachten Inhalt
und sendet
das Ganze
ans Amtsgericht
damit dann
am zweiten Tag
die amtsrichterliche Verfügung
an die Staatsanwaltschaft
zurück gesendet,
spätestens am
dritten Tag
beim Internetdienstanbieter
für das Löschen
unter Berufung
auf das Aktenzeichen
der Staatsanwaltschaft
und die Geschäftsnummer
der amtsrichterlichen Verfügung,
Sorge trägt,
wird doch
der zwischenzeitlich
angerichtete Schaden
der dem Urheberrechtsinhaber
in den
drei Tagen
zugefügt wurden ist,
durch strafrechtliche
und zivilrechtliche Konsequenzen
gegenüber dem Täter,
wieder kompensiert!
Das ist der
einzigste rechtstaatlich
einwandfreie Weg,
auf dem auch
die Inhaber
des jeweiligen Urheberechts
glaubwürdig bleiben!Mal ganz
von den
zu erwartenden,
nicht unerheblichen
zivilrechtlichen Mehreinnahmen
durch Schadensersatzforderungen,
der Geldeintreiber,
wie der
Gema,usw.!
Wenn es
zu einem Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterlicher Verfügung
zwangsläufig kommen muß,
wird auch
in Folge dessen
ein wesentliches Mehr
an Geld
in die Kassen
der GEMA,usw.
und damit
auch in
die Taschen
der Urheberechtsinhaber gespült!!!
Nicht nur
aus diesem
Zusammenhang heraus,
ist hier
schon allein
der Beweis
dafür engetreten,
daß es sich
bei diesem Uploadfiltergesetz
nicht um
Urheberrechte dreht,
sondern diese
nur ein
Vorwand sind!
Der wahre Grund
für das Uploadfiltergesetz
offenbart sich
im Whistleblowergesetz!
Es geht um
nichts Anderes
als eine
willkürliche Zensur
aus der heraus
der Bürger wehrlos
und mundtod
gemacht werden soll,
in dem man
ihm das Veröffentlichen
von Inhalten,
zum Beispiel
Schreiben die er
von Ämtern,
oder Behörden erhält,
unter Zuhilfenahme
des Uploadfilters unterbindet,
in dem man
alles als angeblich
urheberechtsrelevant darstellt,
obwohl es
faktisch und tatsächlich
nicht im Geringsten
etwas damit
zu tun hat!
Es bekommt ja
keiner mehr mit,
da hier
der Freiraum
zur Willkür
und Willfährlichkeit,
durch diese Uploadfilter,
genutzt werden kann
um zu verhindern,
daß Inhalte
das Licht
der Öffentlichkeit
zu sehen bekommen!
Und die
angeblichen Urheberrechte
dienen hier
nur als Vorwand!
Bei den Internetdienstanbietern
bekommen irgendwelche
vollkommen inkompetente Hilfsarbeiter,
die man
für eine Hilfsarbeiterentlohnung
vor die
Rechner setzt
von ihren
Vorgesetzten gesagt
sie sollen
im Zweifelsfall
alles weglöschen!
Ganz egal,
ob es wirklich
gegen irgendein
Recht verstößt,
oder nicht!!!
Sie tun
das natürlich
und betreiben dadurch
eine Straftat
gegen das verfassungsmäßig
garantierte Recht
auf freie Meinungsäußerung,
die qualitativ
und quantitativ
weit über
die Schädigung,
die durch
die Beleidigungsparagraphen
abgedeckt werden
würden hinaus,
den Bürger schädigt,
dessen Inhalt,
obwohl er
rechtlich und juristisch
einwandfrei ist,
uploadgefiltert, gelöscht,
oder gar
der Account
gelöscht wird!
Hier hat
der Gesetzgeber
ein Schutzrecht
dem Bürger
zu zu billigen,
daß im Strafmaß
weit über dem
der Beleidigungsparagraphen hinaus,
landgerichtsrelevant an
zu siedeln ist,
wenn ein Inhalt
ohne Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil,
uploadgefiltert, gelöscht,
oder gar
der ganze Account
gelöscht wird!!!
Das Maß
der angerichteten Schädigung,
ist ungleich höher,
wenn ein Bürger
seinen Inhalt
nicht veröffentlichen kann,
obwohl er rechtlich
einwandfrei ist,
im Vergleich
mit einem Discotürsteher,
der einen
Bürger nicht,
unter irgendeinem
fadenscheindigem Vorwand,
obwohl sich
der Bürger
nichts vor
zu werfen hat,
in die
Disco hinein läßt
und damit
Beleidigungsparagraphen relevant
eine Schädigung
gegen den
Bürger betreibt!
Der Discotürsteher,
kann dem Bürger
die Wahrung
seiner Interessen
nicht existenzgefährdent
unterbinden!
Der Internetdienstanbieter
sehr wohl!!!
Also reichen hier
die Beleidigungsparagraphen
nicht aus,
um dem Schaden
der dadurch
angerichtet wird
gerecht zu werden!
Es muß
hier also
durch den Bundesgesetzgeber
im Strafgesetzbuch
ein §
an Schutzrecht
zugebilligt werden,
der das
"Unterbinden der Interessenwahrung"
unter Strafe stellt!
Und hier muß
das zu
erwartende Strafmaß,
bei dieser Schutzrechtsverletzung
auch dem
angerichtetem Schaden
dadurch Gerecht werden,
daß hier
im Mindesten
ein Freiheitsentzug blüht!
Im Zuge
eines dualen Willensbildungsprozeß
hätten die
gewählten Volksvertreter
gar keine Chance
derartige Gesetze
gegen die
breite Masse
der Bevölkerung
durch zu setzen
und hätten
auch gar
keine Chance
Gesetze zu verhindern,
die im Sinne
der breiten Masse
der Bevölkerung sind!
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