Wer im übergeordneten,
öffentlichem Interesse handelt,
in dem er/sie,
obwohl er/sie
keine private Person,
sondern zur
Geheimhaltung verpflichtet,
geheimhaltungsrelevante Invormation/en
auf jedem
x-beliebigem HTML-Server
x-beliebigem HTML-Server
und/oder auch parallel,
in jedem x-beliebigem
sozialem Netzwerk veröffentlicht,
mit der Zielsetzung
ein Verbrechen,
ein Delikt,
eine Straftat
zu verhindern,
resp. auffliegen
zu lassen,
hat trotz
der Veröffentlichung,
dieser ansonsten
geheimhaltuingsrelevanten Information
und trotzdem,
daß er kein
privater Bürger ist,
sondern zur Geheimhaltung
verpflichtete Funktion ausübt,
zum Beispiel
als Beamter,
Polizeibeamter, Kriminalbeamter,
Staatsanwalt, Richter,
Rechtsanwalt, Gutachter,
Arzt, usw.
straffrei und ohne
strafrechtliche Konsequenz,
zu bleiben,
da er
im übergeordnetem
öffentlichem Interesse handelt,
in dem
er eine Verbrechen,
eine Straftat,
ein Delikt,
druch diese
Veröffentlichung verghindert,
oder auffliegen läßt!
Man braucht also
keinem sog.
"Whistleblower" irgendwelche
"Whistleblower" irgendwelche
x-beliegbig viele
alternative Informatonskanäle
zur Verfügung stellen
an die er
sich wenden kann!
Ganz im Gegenteil!
Hier ist
der Beweis angetreten,
daß man
mit diesem Gesetz
im Zusammenspiel
mit dem Uploadgesetz,
genau das Gegenteil
erreichen will!
Nur die maximalst
mögliche Öffentlichkeit
ist die Lebensverssicherung
von der/demjeinigen
die/der Täter
auffliegen läßt
Ganz im Gegenteil!
Hier ist
der Beweis angetreten,
daß man
mit diesem Gesetz
im Zusammenspiel
mit dem Uploadgesetz,
genau das Gegenteil
erreichen will!
Nur die maximalst
mögliche Öffentlichkeit
ist die Lebensverssicherung
von der/demjeinigen
die/der Täter
auffliegen läßt
in dem
er sich
mit Fakten
und Tatsachen
an die
Öffentlichkeit wendet!
Und diese
maximalste Öffentlichkeit
wollen diese Täter
in diesen
Tätergruppierungen unterbinden,
in dem sie
Uploadfilter etablieren wollen,
Spamzensur, usw.
gegen die
breite Masse,
dem ganzen Rest
der 75%
der Bevölkerung
durch setzen wollen!
Er hat
er sich
mit Fakten
und Tatsachen
an die
Öffentlichkeit wendet!
Und diese
maximalste Öffentlichkeit
wollen diese Täter
in diesen
Tätergruppierungen unterbinden,
in dem sie
Uploadfilter etablieren wollen,
Spamzensur, usw.
gegen die
breite Masse,
dem ganzen Rest
der 75%
der Bevölkerung
durch setzen wollen!
Er hat
das Recht,
das sein Verhalten
straffrei bleibt,
selbst wenn er
nicht als
privater Bürger handelt,
der ja ohnehin
das Recht hat,
da er ja
keinerlei Geheimnisträger ist,
sich mit
jedem Schreiben,
das er
von einem Amt,
Behörde,
Dienststelle,
oder sonstwoher bekommt,
auf der Suche
nach Zeugenaussagen,
zu relevanten Personen
zum Zeitgeschehen,
Foto zur Person,
Vorname, Nachname,
Sraße, Hausnumer,
Postleitzahl, Wohnort,
Fakten und Tatsachen
zur Person
auf der Suche
nach Zeugenaussagen,
zu relevanten Personen
zum Zeitgeschehen,
Foto zur Person,
Vorname, Nachname,
Sraße, Hausnumer,
Postleitzahl, Wohnort,
Fakten und Tatsachen
zur Person
an die Öffentlichkeit
zu wenden
und dieses einzuscannen
und auch
ohne irgendetwas
in diesem Schreiben
einschwärzen zu müssen,
dieses auf jeden
x-beliebigem HTML-Server
und in
jedem x-beliebigem
sozialem Netzwerk
zu veröffentlichen,
da er ja
kein kommerzieller
Berichterstatter ist,
der eine
kommerzielle Berichterstattung,
kommerzielle Berichterstattung,
für eine
komemrzielle Zeitung,
komemrzielle Zeitung,
ein kommerziellen Radiosender,
oder kommerziellen
Fernsehsender betreibt!!!
Wenn man nun
vom Gesetzgeber
den Internetdienstanbieter
in die Pflicht
nehmen will,
im Zuge
des Uploadfiltergesetzes
den Inhalt
der hochgeladen
werden soll
darufhin zu prüfen,
ob er gegen
irgebndeinen Rechtsanspruch
von irgendjemandem
verstoßen könnte,
dann findet hierdurch
ein Verfassungsbruch statt,
gegen das verfassungsmäßig
garantierte Recht
"Zensur fidnet nicht statt"!!!
Den erst
durch ein Wahrheitsbeweis
druch ein Gerichtsurteil
kann die Frage
geklärt werden,
ist dieser Inhalt
wirklich rechtswidrig!
Und das auch
wenn er eigentlich
geheimhaltungspflichtig wäre
und von jemandem
veröffentlicht wird,
der eigentlich
eine geheimhaltungspflichtige
Funktion ausübt!
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungsprozeß
können diese hochgradig
verfassungswidrigen Gesetze,
egal aus welchem
Überbau heraus
auch immer,
zugunsten der Täter
und Tatbeteiligten,
in den
immer gleichen Tätergruppierungen,
eines dualen Willensbildungsprozeß
können diese hochgradig
verfassungswidrigen Gesetze,
egal aus welchem
Überbau heraus
auch immer,
zugunsten der Täter
und Tatbeteiligten,
in den
immer gleichen Tätergruppierungen,
7-8-9% der Bevölkerung
in den
oberen Zehntausenden,
7-8-9% der
Bevölkerung rechtsaußen,
7-8-9% der
Bevölkerung linksaußen
und 2-3-4% der Bevölkerung,
Extremisten in
den Religionsgemeinschaften,
gegen die
breite Masse
der restlichen
75% der Bevölkerung
durchgesetz werden,
damit sich
der Bürger
nicht mehr
zur Wehr
setzen kann
gegen Willkür
und Willfährlichkeit
derer er
vor Ort,
nicht nur
aus diesen
Tätergruppierungen heraus
gegen ihn betreiben,
ausgeliefert ist!
in den
oberen Zehntausenden,
7-8-9% der
Bevölkerung rechtsaußen,
7-8-9% der
Bevölkerung linksaußen
und 2-3-4% der Bevölkerung,
Extremisten in
den Religionsgemeinschaften,
gegen die
breite Masse
der restlichen
75% der Bevölkerung
durchgesetz werden,
damit sich
der Bürger
nicht mehr
zur Wehr
setzen kann
gegen Willkür
und Willfährlichkeit
derer er
vor Ort,
nicht nur
aus diesen
Tätergruppierungen heraus
gegen ihn betreiben,
ausgeliefert ist!
Allein die Tatsache,
daß dieses Gesetz
überhaupt existent ist,
ist schon,
im Zusammenspiel
mit dem Uploadfiltergesetz,
bei dem
es nicht
um Urheberechtsschutz geht,
ein Offenbarungseid
der darin besteht,
daß man totalitaristische
polizeistaatliche Willkür etablieren
und gegen die
restlichen 75%
der Bevölkerung
durchsetzen will,
damit sich
nicht nur
der Geheimnisträger,
sondern auch
kein anderer
Bürger mehr
mit Tatsachen
und Fakten
an die Öffentlichkeit
wenden kann!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.