zu gewähren,
es unter Strafe
zu stellen,
wenn ein Bürger
auf einer Liste
im Internet
genannt wird,
würde sich nur
unter den Umständen
legitimieren und rechtfertigen,
wenn sie einhergeht
mit Volksverhetzung
und/oder dem Anstiften
und somit
eine absehbare Gefahr
für die
genannte Person,
im Verzug ist!
Das schützenswerte Rechtsgut
des Nachstellungsparagraphen §238STGB,
ist das Recht
des Bürgers
auf Schutz
der uneingeschränkten Lebensgestaltungsmöglichkeit!
Durch die
Tatsachenberichte/Personenverzeichnisse
an sich,
die der Bürger
zur Wahrung
seiner Interessen
im Internet veröffentlicht,
geht keinerlei Einschränkung
der Lebensgestaltungsmöglichkeit
gegenüber den
Personen aus,
die relevant sind
zum Zeitgeschehen
und in
Folge dessen
auch namentlich
und als Person
genannt werden!!!
Das wäre Grundvoraussetzung,
um eine Schutzrechtsverletzung
zu unterstellen!
Keine Fremdgefährdung
=
keine Schutzrechtsverletzung!!!
Mit dieser Zensurmasche
wollen sie einzig
und allein
die Täter
vor den Konsequenzen
ihres Tun
und Handelns schützen!!!
Sie wollen sich
den Freiraum verschaffen,
Straftaten verüben
zu können,
ohne Konsequenzen
fürchten zu müssen!
den Bürgern
das Recht
auf eine
öffentliche Gegendarstellung
mit allen
Mitteln unterbinden!
Darum versuchen
sie auch
mit der Spamzensurmasche,
dem Bürgern
es zu unterbinden
auf die
jeweiligen Tatsachenberichte
aufmerksam machen
zu können!
Sollte aber
eine Liste
von genannten Personen,
nicht eingebettet sein
in den Tatbestand
der Volksverhetzung, Bedrohung
und/oder dem Anstiften
zur Straftat,
sondern zur Wahrung
der berechtigten Interessen
und dem Rechtsanspruch
auf Wahrheitsfindung dienen,
würde ein Verbot
einer verfassungswidrigen Zensur
gleich kommen!!!
Man will hier
ganz gezielt
mit diesem
sog. "Feindeslistenverbot"
den Bürgern
an der Basis
der Bevölkerung
die Möglichkeit unterbinden,
sich gegen Willfährlichkeit
und Willkür,
derer sie
ausgeliefert sind
zur Wehr setzen
zu können!
Damit Strafverfolgungsbehörden
und Justiiz
ihren Verpflichtngen
dem Bürger gegenüber
nicht Folge
leisten müssen
und der Bürger
keine Chance hat
zu seinem Recht
zu kommen!
Um die Tatbeteiligetn
und Täter
zu schützen!
Hier geht es
einzig und allein
systematishe Entrechtung
der Basis
der Bevölkerung!
Damit die Täter
und die Tatbeteiligten
in den
Tätergruppierungen rechtsaußen,
linksaußen, religiöse Extremisten
und den
obere Zehntausendne
keine Angst davor
haben müssen,
daß sie eingekreist,
identifiziert und isoliet
und die Strafverfolgungsbehörden
und die Justiz
ihren Verpflichtungen
dem Bürger gegenüber
nachkommen müssen
und damit
die Täter
und Tatbeteiligten
auch in
aller Zukunft
immer straffrei
davonkommen werden!!!
und zugunsten der
immer gleichen Tatbeteiligten
und Täter,
Charaktäre und Mentalitäten
nicht nur
in den
immer gleichen Tätergruppierungen,
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit
in den
oberen Zehntausenden,
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit rechtsaußen,
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit linksaußen
und 6-7-8%
der Bevölkerung weltweit,
den Extremisten
in den Religionsgemeinschaften,
entzieht man
den Bürgern
an der Basis
der Bevölkerung,
im Zuge
des realexistierendem,
antidemokratisch-reaktionärem,
totalitaristisch-polizeistaatlichem
Obrigkeitsstaatsrevisionismus,
sämtliche ihrer Bürger-,
Menschen- und Freiheitsrechte!!!
----------
Zensur findet niemalszum Schutz
von Opfern,
sondern immer nur
zum Schutz
von Tätern
und Tatbeteiligten statt!!!
-------
meiner Person,
noch von
den Tatsachenberichten,
noch von dem
Verzeichnis relevanter Personen zum Zeitgeschehen
die ich
im Internet,
zur Wahrung
meiner Interessen veröffentliche,
geht in
irgendeiner Form,
irgendeine Fremdgefährdung
für irgendjemanden aus!
Sie stellen
eine Gefahr
für sich
selber dar,
weil Sie sich
aufhängen können,
wenn sie
entsprechende Fakten
und Tatsachen
geschaffen haben
für die Sie
stehen können!
Von dem Betreiber
eines oder
mehrere Tatsachenberichte
und Personenverzeichnis
der relevanten Personen
zum Zeitgeschehen
im Internet,
geht keinerlei Fremdgefährdung
für die
genannten Personen
die relevant sind
zuim Zeigeteschehen aus,
selbst wenn
sich eine
oder mehrere
der genannten Personen
aufhängen würden,
weil sie
mit den geschaffenen Fakten
und Tatsachen
nicht leben können!
Das ist keine Fremdgefährdung,
die von
dem Betreiber
des Tatsachenberichts/Personenverzeichnis
aus geht,
sondern die Konsequenz
ihres Tun
und Handelns!
Wenn dann
müßte man Sie
vor sich selbst schützen
und nicht
vor den Betreibern
der Tatsachenberichte
im Internet!
Wer sich dadurch
bedroht fühlt,
daß der Bürger
das Recht hat
sich mit Tatsachen
und Fakten,
Namen und Personen
die relevant sind
zum Zeitgeschehen
zu wenden,
zum Beispiel
auf der Suche
nach Zeugenaussagen
zum Tatsachenbericht
an sich,
oder relevanter Personen
zum Zeitgeschehen,
legt den
Offenbarungseid ab,
daß er/sie Angst
davor haben,
daß die Strafverfolgungsbehörden
und die Justiz
ihren Verpflichtungen
dem Bürger gegenüber
nachkommen müssen
und die strafrechtlich
relevanten Verhaltensweisen,
die dem Betreiber
des Tatsachenberichts gegenüber
an den Tag
gelegt wurden sind,
auch strafrechtliche Konsequenzen
nach sich
ziehen werden!
Von Tatsachenberichten
der Personen
die relevant sind
zum Zeitgeschehen,
an sich,
kann noch keine
konkrete Fremdgefährdung
für irgendjemanden stattfinden!
Erst wenn diese
mit Bedrohungen,
Anstiften zu Straftaten,
oder Volksverhetzung
ein her
gehen würden,
wäre eine Schutzrechtserweiterung legitim!
Sie wollen
nichts weiter,
als um
die Konsequenzen
ihres Tun
und Handelns
drum herum kommen!
Das begangene Unrecht
soll keinerlei Konsequenzen
nach sich ziehen,
also wird
das nächste
und das nächste
nächste Unrecht geschaffen!
Der immer gleiche
reaktionäre Teufelskreislauf
auf der reaktionären Schiene,
die immer gleiche
reaktionäre Idiotie!!!
Wahrheitsfindung und Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil
soll mit
allen Mitteln
unterbunden werden,
weil Sie genau
wissen das Sie
im Unrecht sind!
Und darum
lassen Sie sich hier
diese verfassungswidrige
"Feindeslisten"-Zensurmasche einfallen!
Wenn Sie
mit den
Tatsachen und Fakten
die Sie
geschaffen haben
und den Konsequenzen
Ihres Tun
und Handelns,
die sich
daraus resultieren
nicht leben können,
dann hängen
Sie sich auf,
dann haben
Sie es
hinter sich!!!
Hier frei Haus
eine Anleitung:
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit
ist Grundvoraussetzung
für einen Sozialstaat!
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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