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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Mittwoch, 2. September 2015

"Set and forget", Automatisierung der zweckgebundenen Konsolidierung und Subvention


Sobald die soziale Absicherung 
der Basis 
der Gesellschaftspyramide,
mit Hilfe 
des Überbaus 
in Brüssel,
der sich ja 
aus dem kollektivem Bewußtsein 
heraus legitimieren soll,
 europaweit vereinheitlicht wurde,
legitimiert sich auch eine,
aus einem 
Automatismus heraus 
betriebene,
zweckgebundene Konsolidierung
und Subvention,
in die europäischen Regionen 
hinnein,
die im unteren Ende 
der Tabelle 
des Wirtschaftsleistungsranking 
angekommen sind!
Sobald die Absicherung 
im Falle der Arbeitslosigkeit,
des europäischen Mitbürgers,
ob das
 die Rentenabsicherung ist,
ob das 
die Absicherung 
im Krankehietsfall ist,
oder das 
das zu definierende Recht 
auf Qualifikation, 
Bildung 
und Weiterbildung,
insbesondere auch 
im Falle 
der Arbeitslosigkiet,
des europäischen Mitbürgers,
ist,
in dem Fall,
wo der Überbau 
in Brüssel,
im Sinne 
des kollektivem Bewußtsein,
der Wahlberechtigten  
 all diese Belange,
die die Basis
der Gesellschaftspyramide belangen,
in ganz Europa
 vereinheitlicht hat,
kann auch im
"Set and forget" verfahren,
aus dem automatismus heraus,
für den Fall
das die Regionen europas,
die am unteren Ende
der Tabelle
des Wirtschaftslleistungsranking
 angekommen sind
und diese
 hohen Standards,
nicht mehr
aus eigener Kraft
leisten können,
da es ja
zweckgebunden
nur in die Basis hinneinfließt,
auch mit Hilfe
des Überbaus in Brüssel,
diese anfallenden Leistungen
 konsolidiert werden
und auch automatisch
in der Form
subventioniert werden,
das die in Europa
ansässigen Betriebe
und Konzerne
 die in diese Regionen
 hinnein investieren,
ob das Produktionsstandorte sind,
oder der
 anfallender Bedarf ist,
der aus den Regionen,
gedeckt wird,
durch Steuerbegünstigungen,
 subventioniert werden.

120 Stundenauflage für ALG2 Empfänger


#.) Die ALG2-Empfänger,
die zu
denen gehören,
die am längsten
arbeitslos sind,
werden für
die Dauer,
in der sie
keine reguläre Arbeit,
in einem
regulärem Betrieb finden,
in Form
der 120 Stundenauflage,
in die Pflicht
genommen sich nützlich
zu machen.


#.) Die öffentlichen Haushalte,
die zum Überbau
in Brüssel gehören,
werden in die Pflicht genommen
allen anfallenden Bedarf,
bis auf Ausnahmen,
vorrangig mit Hilfe
der arbeitslosen ALG2-Empfänger,
die zu denen gehören,
die am längsten
 arbeitslos sind,
zu decken.

#.)Je nach dem
wie viele Planstellen
sich im Einzugsgebiet
des jeweiligen
kommunalem Träger
entwickelt haben,
werden die
entsprechende Anzahl
der ALG2-Empfänger,
die am längsten
arbeitslos sind
in die Pflicht genommen
die 120 Stunden
 pro Monat
abzuleisten.

#.)Die öffentlichen Haushalte
sind verpflichtet
einen "Headroom",
von 10%
an Planstellen
unbesetzt zu lassen,
damit beim Wegfall
 von Planstellen,
in Fachabteilungen
und Projektgruppen,
genug Ersatzplanstellen
existent sind,
um den
eventuellen Wegfall
zu kompensieren.
Wenn zum Beispiel
im Einzugsgebiet
eines kommunalem Trägers,
sich sagen wir mal
 1000 Planstellen
entwickelt haben,
so hat
der kommunale Träger
von diesen 1000
registrierten Planstellen,
900 mit den ALG2-Empfängern
zu besetzen
und diese
in die Pflicht
zu nehmen,
die 120 Stunden Auflage
zu erfüllen.

#.)Die öffentlichen Haushalte
richten ein Register
der Betreiber,
der gemeinnützigen Tätigkeit,
ein,
in dem
der ALG2-Empfänger,
der zu jenen gehört,
die am längsten
arbeitslos sind
und in Folge dessen
in die Pflicht
genommen wurde,
die 120 Stundenauflage zu erfüllen,
eine Auflistung
der Fachabteilungen
und Projektgruppen,
der Betreiber
der gemeinnützigen Tätigkeit,
findet und eine Auflistung,
der freien Planstellen,
um die sich
der ALG2-Empfänger
bewerben kann,
um dem kommunalem Träger
 gegenüber der Verpflichtung
nach kommen zu können,
die 120 Stunden
pro Monat
abzuleisten.

#.)Pro abgeleisteter Stunde
bekommt der
ALG2-Empfänger
1,50€ Mehraufwandsentschädigung,
die dem ALG2-Empfänger,
am Ende
des Monats
ausgezahlt werden,
plus 0,75€,
für den Qualifizierungsbaustein,
der alle drei Monate,
bis zu zwei Wochen ansteht
die vom
fachbezogenem Fallmanagement
in Treuhand
 verwaltet werden,
und die Höhe
 der Fahrkosten,
pro Monat
geteilt
durch 120Stunden.

#.)Erst wenn
der ALG2-Empfänger
länger als 24 Monate
aus dem
ALG2-Empfang
draussen gewesen ist,
er in Rente geht,
oder ihn vorher
das Zeitliche segnet, 
ist er
aus der
 120 Stundenauflage
 raus.




EU-Gesetz zur Sicherheitsverwahrung


Wenn man 
aus dem Überbau 
in Brüssel 
heraus schon sagt,
daß es verwerflich ist 
die Sicherhietsverfahrung 
nachträglich anzusetzen,
dann muß man 
meiner Meinung nach 
aber auch,
so konsequent sein 
und den Richterinnen 
und Richtern,
in Europa 
explizit vorzuschreiben,
ab wann sie 
keinen Ermessensspielraum 
mehr haben 
und zwangsläufig 
die Sicherhietsverwahrung 
ansetzen müssen!   
Dies hat spätestens,
alle Delikte,
 Straftaten und Verbrechen,
 zu tangieren,
aus denen heraus die,
oder der Bürger,
in der EU,
um sein Recht 
auf körperliche Unversehrtheit
und um sein Recht 
auf Leben,
aber auch
 was alle Arten 
der Freiheitsberaubung
und sein Recht 
auf Schutz 
vor Nachstellung, 
Nötigung, usw.,
gebracht wird.
Über 21 Jahre alt 
und das dritte Mal,
wegen einer 
der genanten Straftaten 
 vor der Justiz,
muß hier 
zu dieser Konsequnez führen,
aber auch 
die einmalige Tat,
die von der Qualität her 
ausreichend sein muß.
Aktuelles Beispiel,
 ist hier,
 zum Beispiel,
 der Terror,
der von Rechtsradikalen 
gegen die Flüchtlingspolitik 
betrieben wird. 
Aber auch im Vorfeld 
sind ja 
rechtsradikale Gruppierungen
und auch 
nicht erst 
seit den "Dönermorden"
 bekannt dafür,
daß ihnen 
die Rechtslage 
egal ist
und sie sich 
notorisch und latent,
auch insbesondere
 durch Übergriffe
 und so weiter,
 darüber hinweg setzen.
Hier sollte der Täter,
nachdem er 
verurteilt wurden ist
und die reguläre Haftstrafe 
abgesessen hat
und dann 
in die Sicherheitsverwahrung
 überstellt wurden ist,
erst dann 
wieder auf die Menschheit 
losgelassen werden,
wenn drei Gutachter
 unabhängig von ein ander,
zu dem Schluß 
gekommen sind,
daß von dem Täter,
keine Gefahr 
mehr ausgeht!