#.) Die ALG2-Empfänger,
die zu
denen gehören,
die am längsten
arbeitslos sind,
werden für
die Dauer,
in der sie
keine reguläre Arbeit,
in einem
regulärem Betrieb finden,
in Form
der 120 Stundenauflage,
in die Pflicht
genommen sich nützlich
zu machen.
#.) Die öffentlichen Haushalte,
die zum Überbau
in Brüssel gehören,
werden in die Pflicht genommen
allen anfallenden Bedarf,
bis auf Ausnahmen,
vorrangig mit Hilfe
der arbeitslosen ALG2-Empfänger,
die zu denen gehören,
die am längsten
arbeitslos sind,
zu decken.
#.)Je nach dem
wie viele Planstellen
sich im Einzugsgebiet
des jeweiligen
kommunalem Träger
entwickelt haben,
werden die
entsprechende Anzahl
der ALG2-Empfänger,
die am längsten
arbeitslos sind
in die Pflicht genommen
die 120 Stunden
pro Monat
abzuleisten.
#.)Die öffentlichen Haushalte
sind verpflichtet
einen "Headroom",
von 10%
an Planstellen
unbesetzt zu lassen,
damit beim Wegfall
von Planstellen,
in Fachabteilungen
und Projektgruppen,
genug Ersatzplanstellen
existent sind,
um den
eventuellen Wegfall
zu kompensieren.
Wenn zum Beispiel
im Einzugsgebiet
eines kommunalem Trägers,
sich sagen wir mal
1000 Planstellen
entwickelt haben,
so hat
der kommunale Träger
von diesen 1000
registrierten Planstellen,
900 mit den ALG2-Empfängern
zu besetzen
und diese
in die Pflicht
zu nehmen,
die 120 Stunden Auflage
zu erfüllen.
#.)Die öffentlichen Haushalte
richten ein Register
der Betreiber,
der gemeinnützigen Tätigkeit,
ein,
in dem
der ALG2-Empfänger,
der zu jenen gehört,
die am längsten
arbeitslos sind
und in Folge dessen
in die Pflicht
genommen wurde,
die 120 Stundenauflage zu erfüllen,
eine Auflistung
der Fachabteilungen
und Projektgruppen,
der Betreiber
der gemeinnützigen Tätigkeit,
findet und eine Auflistung,
der freien Planstellen,
um die sich
der ALG2-Empfänger
bewerben kann,
um dem kommunalem Träger
gegenüber der Verpflichtung
nach kommen zu können,
die 120 Stunden
pro Monat
abzuleisten.
#.)Pro abgeleisteter Stunde
bekommt der
ALG2-Empfänger
1,50€ Mehraufwandsentschädigung,
die dem ALG2-Empfänger,
am Ende
des Monats
ausgezahlt werden,
plus 0,75€,
für den Qualifizierungsbaustein,
der alle drei Monate,
bis zu zwei Wochen ansteht
die vom
fachbezogenem Fallmanagement
in Treuhand
verwaltet werden,
und die Höhe
der Fahrkosten,
pro Monat
geteilt
durch 120Stunden.
#.)Erst wenn
der ALG2-Empfänger
länger als 24 Monate
aus dem
ALG2-Empfang
draussen gewesen ist,
er in Rente geht,
oder ihn vorher
das Zeitliche segnet,
ist er
aus der
120 Stundenauflage
raus.
verwaltet werden,
und die Höhe
der Fahrkosten,
pro Monat
geteilt
durch 120Stunden.
#.)Erst wenn
der ALG2-Empfänger
länger als 24 Monate
aus dem
ALG2-Empfang
draussen gewesen ist,
er in Rente geht,
oder ihn vorher
das Zeitliche segnet,
ist er
aus der
120 Stundenauflage
raus.
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