Wenn man
aus dem Überbau
in Brüssel
heraus schon sagt,
daß es verwerflich ist
die Sicherhietsverfahrung
nachträglich anzusetzen,
dann muß man
meiner Meinung nach
aber auch,
so konsequent sein
und den Richterinnen
und Richtern,
in Europa
explizit vorzuschreiben,
ab wann sie
keinen Ermessensspielraum
mehr haben
und zwangsläufig
die Sicherhietsverwahrung
ansetzen müssen!
Dies hat spätestens,
alle Delikte,
Straftaten und Verbrechen,
zu tangieren,
aus denen heraus die,
oder der Bürger,
in der EU,
um sein Recht
auf körperliche Unversehrtheit
und um sein Recht
auf Leben,
aber auch
was alle Arten
der Freiheitsberaubung
und sein Recht
auf Schutz
vor Nachstellung,
Nötigung, usw.,
gebracht wird.
Über 21 Jahre alt
und das dritte Mal,
wegen einer
der genanten Straftaten
vor der Justiz,
muß hier
zu dieser Konsequnez führen,
aber auch
die einmalige Tat,
die von der Qualität her
ausreichend sein muß.
Aktuelles Beispiel,
ist hier,
zum Beispiel,
der Terror,
der von Rechtsradikalen
gegen die Flüchtlingspolitik
betrieben wird.
Aber auch im Vorfeld
sind ja
rechtsradikale Gruppierungen
und auch
nicht erst
seit den "Dönermorden"
bekannt dafür,
daß ihnen
die Rechtslage
egal ist
und sie sich
notorisch und latent,
auch insbesondere
durch Übergriffe
und so weiter,
darüber hinweg setzen.
Hier sollte der Täter,
nachdem er
verurteilt wurden ist
und die reguläre Haftstrafe
abgesessen hat
und dann
in die Sicherheitsverwahrung
überstellt wurden ist,
erst dann
wieder auf die Menschheit
losgelassen werden,
wenn drei Gutachter
unabhängig von ein ander,
zu dem Schluß
gekommen sind,
daß von dem Täter,
keine Gefahr
mehr ausgeht!
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