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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Samstag, 23. Januar 2021

Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Covid19: Keine Fremdgefährdung = keine Einschränkungen!

 Das Verfassungsgericht 

in Karlsruhe
hat die Bundesregierung 
in die Pflicht 
zu nehmen
Die Fremdgefährdung und Kontaminierung
nur dann Einschränkungen 
der Bevölkerung gegenüber 
zu betreiben,
wenn es 
notwendig ist
um Fremdgefährdung 
zu unterbinden!

Praxisbeispiel Friseur:
Sowohl der Friseur,
resp. die Angestellten,
als auch 
die Kunden,  
tragen eine 
medizinische OP-Schutzmaske,
sodaß sicher gestellt 
werden kann,
daß die 
Träger dieser
medizinische OP-Schutzmaske,
die Umgebung 
nicht mit 
dem Virus 
kontaminieren können
für den Fall,
daß sie unbewußt
 mit dem Virus 
infiziert sind!
Somit geht auch
von den 
Trägern dieser 
medizinische OP-Schutzmaske,
keinerlei Fremdgefährdung 
einer anderen 
Person gegenüber aus,
für den Fall,
daß er/sie/es 
unbewußt infiziert sind,
selbst wenn der
Medizinische-OP-Schutzmasken
1,5m-2m Sicherheitsabstand
 nicht eingehalten werden!
Im Gegensatz
zu den FFP2-Schutzmasken!
Vom Träger 
einer FFP2-Schutzmaske
 geht sehr wohl
 eine Fremdgefährdung
 anderer Personen 
gegenüber aus, 
da eine Kontaminierung
 der Umwelt
 durch diese Masken 
nicht ausgeschlossen 
werden kann,
da das Virus 
von innen
 nach aussen kann,
 was es 
bei den  
 medizinische OP-Schutzmasken
nicht kann! 
Hätte man 
von Anfang an,
dem SARS1-Gutachten
 aus dem Jahre 2012 
Rechnung getragen,
 und die 
vorausgesagten Engpässe
 auf dem 
internationalem Markt
 durch Eigenproduktion 
in Lizenzfertigung kompensiert,
 jedem Bürger
 10 Masken 
pro Woche,
in den Einzugsgebieten
 in denen es
 entsprechende Fallzahlen gibt
zur Verfügung gestellt,
 hätte man 
40000 von 50000 
Covid19-Toten
 das Leben 
retten können! 
Wenn man also
 das Tragen 
einer Maske 
der Bevölkerung 
gegenüber auf 
diktieren will,
dann muß man
 das Tragen dieser
 medizinische OP-Schutzmasken
 auf diktieren!
Man hat auch
 die Bevölkerung 
nicht zu schädigen, 
wenn die Fremdgefährdung 
durch das 
Tragen der 
medizinische OP-Schutzmasken 
ausgeschlossen ist!
An den FFP2-Schutzmasken 
kann man sich 
hier vor Ort
 bereichern!
An den 
medizinische OP-Schutzmasken nicht!
Sie werden importiert 
und in 
China gefertigt!
Bestenfalls könnte man 
den nicht kommerziellen Bedarf
10 Stück pro Bürger
und Woche,
in den Einzugsgebieten 
in denen es 
entsprechende Fallzahlen gibt,
den Bedarf 
der öffentlichen
 Haushalte(z.B. Universitätskliniken, 
Rettungsdienste, usw.)  
karitativen Organisationen,
eingetragener Vereine,
gGmbH´s und gUG´s,
in Lizenzfertigung
mit Hilfe von 
bundeszentralen, landeszentralen
und bezirkszentralen
gGmbH´s und gUG´s,
zur Deckung des 
nicht kommerziellen Bedarfs,
in Eigenleistung 
selbst fertigen.   
Und das 
ist der 
einzigste Grund 
aus dem heraus
dieser unlogische Unsinn 
betrieben wird! 
Aus dem 
kapitalistischem Dogmatismus 
heraus will 
sich das Kaptial,
nicht nur 
im Zuge 
der Privatisierung 
und Kommerzialisierung 
der öffentlichen Haushalte,
an der Deckung 
des nicht kommerziellen 
Bedarfs weitestgehendst 
und maximalst 
möglichst bereichern!  
Darum wird auch 
die kontinuierliche 
gemeinnützige Tätigkeit
und das Decken 
Die Sklaven des Mammons
des nicht kommerziellen Bedarfs
in Eigenleistung,
als ein angeblich
planwirtschaftlich-sozialistischer Revisionismus 
zugunsten der Extremisten,
rechts- und linksaußen,
ungerechtfertigt verteufelt,
obwohl es,
dem reinem 
Pragmatismus geschuldet,
die beste Problemlösung 
darstellen würde! 

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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvorraussetzung

für einen Sozialstaat! 
 

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungsprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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