Das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
hat den Bundesgesetzgeber
in die Pflicht
zu nehmen,
einen Schutzrechtsparagraphen
im STGB
zu installieren,
der das Unterbinden
der Wahrung
der Interessen,
zum Zwecke
der Wahrheitsfindung
durch Zensur,
insbesondere durch
das Löschen
von Inhalten
im Internet,
Sperren von Accounts,
das Unterbinden
des Internetzugangs
und das Unterbinden
des Anlegens
von Accounts,
ohne Wahrheitsbeweis
durch ein Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung,
mit einem
landgerichtsrelevantem Mindeststrafmaß belegt!
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit
ist Grundvoraussetzung
für einen Sozialstaat!
Die Kapitalismuskritik
verliert in einer reaktionären,
totalitaristisch-polizeistaatlichen
Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,
jedwede Glaubwürdigkeit
und hat in einer
demokratischen Umgebungsvariable
einen wesentlich
höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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