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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Samstag, 12. September 2020

Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Grundsatzurteil im Umgang mit der Virenbelastung der Bevölkerung / Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit / Bevölkerungsschutz / Vorläufiges Bundes - Epedemie- und Pandemieschutzgesetz / Fremd - und Selbstgefährdung

Das Verfassungsgericht 
in Karlsruhe
hat die Bundesregierung 
in die Pflicht 
zu nehmen
 das Recht auf Leben
und körperlicher Unversehrtheit,
 aus dem heraus sich
der Rechtsanspruch eines jedem
 der 80 Mio Bürger
auf Bevölkerungsschutz,
in diesem Land resultiert,
in Form eines vorläufigen,
da es
durch ein EU-Gesetz
ersetz werden wird,
sollte der EU-Überbau
irgendwann mal
so weit sein,
bundeseinheitlichem Epedemie-
und Pandemieschutzgesetz,
zu garantieren.
 ----------------------------------------
Selbstgefährdung:
Keine unfreiwillig Anwesenden?
Also nur Selbst-
und keinerlei Fremdgefährdung! 
 --------------------------------------------
Fremdgefährdung:
 Keine Fremdgefährdung
unfreiwillig Anwesender,
also auch 
keinerlei Einschränkungen!
Eine Fremdgefährdung 
findet zum Beispiel 
auch dadurch statt,
daß jemand 
keine medizinische 
Schutzmaske trägt,
so wie sie 
von den Ärzten
 in den Krankenhäusern 
getragen werden,
die die amtliche 
Bildunterschrift hinzufügen
Schutzfunktion erfüllt
und garantiert,
daß kein Virus 
von Innen 
nach Außen 
gelangen kann. 
Sodaß ein Bürger,
der das Virus unbewußt 
in sich trägt,
keine Fremdgefährdung 
für die 
anderen Bürger dastellt! 
Mit medizinischer Schutzmaske
braucht kein
 1,5m Abstand
 gehalten werden! 
Das brauchen 
die Ärzte 
in den Krankenhäusern
 auch nicht!
Das wäre doppelt 
gemoppelter Unsinn
 der nur 
unnötig viel 
Schaden anrichtet!
Nur wenn keine 
Maske getragen wird,
 oder keine 
medizinische Schutzmaske 
getragen wird,
 sondern nur 
selbstgebastelte Masken,
 oder Stoffmasken, 
die keine amtliche 
Schutzfunktion haben,
 die sicherstellt,
 daß kein Virus 
von innen 
nach aussen kann. 
###############################
Eine bundes-
und 16 landeszentrale
Produktionsstätten,
zur Deckung 
nichtkommerziellen Bedarfs, 
unter der Zuhilfenahme
 der gemeinnützigen Tätigkeit, 
gGmbH´s, gUG`s, usw.:
 Da es sich 
um nichtkommerziellen 
Bedarf handelt 
kann man hier
 auch auf Planstellen
 für die gemeinnützige 
Tätigkeit zurückgreifen,
um allen
 anfallenden Bedarf
 der vom Grad 
der verantwortlichen Tätigkeit
  für die 
gemeinnützige Tätigkeit 
geeignet ist.  
 
##################
Rechtsanspruch bei 
entsprechenden Fallzahlen,
z.B. 50 Neuinfektionen
auf 100000 Einwohner,
im Einzugsgebiet 
vor Ort: 
10 medizinische Schutzmasken 
pro Bürger,
pro Woche:  
Medizinische Schutzmasken 
 in der Qualität,
wie sie die Ärzte 
in den 
Krankenhäusern verwenden,
mit der 
amtlichen Schutzfunktion, 
daß kein Virus 
von innen nach aussen 
gelangen kann,
tragen dafür Sorge, 
daß genauso wie 
die Ärzte 
in den 
Krankenhäusern auch,
 die 1,5-2 Meter-Abstandsregelung 
nicht mehr 
eingehalten werden muß!
Den privaten, 
gewerblichen 
und öffentlichen Haushalten
 würde kein 
Schaden mehr 
zugefügt werden, 
da das normale Leben, 
wie vor Covid19,
ganz normal 
weiter gehen würde, 
nur halt 
mit der Maske 
auf der Nase 
und über dem Mund!
Hätte man 
das gleich 
im Januar 2020 
in Angriff genommen,
man hat ja damals
 schon gewußt,
 daß das Virus
 nicht in China
 bleieben werden wird
 und man hatte ja 
auch das Gutachten 
aus dem 
Jahr 2012 
aus Sars1, 
dann hätten 
von den 
beinahe 10000 Covid19 Toten
 7500 überlebt
 und wären 
noch am Leben
und der Schaden 
der öffentlichen, 
gewerblichen 
und privaten 
Haushalten gegenüber
 wäre ganz 
gering geblieben.
Da ein Engpaß 
in dem 
damaligem Guitachten 
auf dem 
internationalem Markt
 schon vorhergesagt 
wurden ist,
 hätte man
 im Januar 2020 
schon mit 
den Produktionsstandorten 
für den 
nichtkommerziellen Bedarf,
16x auf der 
jeweiligen Landesebene 
und einmal 
auf der Bundesdebene,
gegensteuern können 
und das Virus hätte 
nur ganz 
geringen Schaden angerichtet! 
Die 17 Fertigungslinien
 die für 
die 16 landeszentralen
 und den bundeszentralen 
Produktionsstandort angeschafft 
und installiert
 werden müßten, 
würde in den Zeiten
 in denen es  
keine Virenbelastung 
der Bevölkerung gibt, 
in Minimalproduktion
für den regulären 
nichtkommerziellen Bedarf 
zum Beispiel
für Universitätskliniken 
und allen anderen 
nichtkommerziellen 
karritativen Organisationen,
eingetragenen Vereinen,
gGmbH´s 
und gUG´s,
weiter betrieben,
um im Falle 
einer erneuten Virenbelastung 
der Bevölkerung, 
mit der man 
auf Grund 
der Überbevölkerung 
jederzeit auch wieder
 rechnen muß,    
mit einer 
24/7 Maximalproduktion 
dem gesteigertem 
nichtkommerziellem Bedarf
Rechnung tragen kann!
##################
 Pro 10000 Einwohner:
 
Bildunterschrift hinzufügen
Seit des Covid19 Virus 
ist der Beweis 
dafür angetreten, 
daß die öffentlichen Haushalte
auf eine Virenbelastung 
der Bevölkerung   
die im hohen Maße 
Tote nach sich zieht,
nicht vorbereitet sind.
Da die Einäscherung 
mit der Kraftwärmekopplung
 verbunden ist,
 wird die Einäscherung,
 wenn nicht umsonst,
 dann aber zumindest
 wesentlich günstiger stattfinden,
 als ohne 
die Kraftwärmekopplung.
Wenn eine 
reguläre Einäscherung
in einem 
regulärem Krematorium
wenigsten 250,-€
 kosten wird,
dann wird der Betriebs- 
und Selbstkostenpreis
bei einem 
einspeiseclusterzentralem Einspeisepunkt,
den es 
pro 10000 Bürger 
geben wird,
vielleicht, 
wenn überhaupt 
25,-/50,.-€ pro Sarg betragen.  
##################
Trotz Impfung,
 Maskenpflicht:
 
Trägt eine geimpfte Person 
keine medizinische Schutzmaske,
die dafür Sorge trägt,
daß kein Virus 
von Innen 
nach Aussen kann,
geht von dieser Person
eine Fremdgefährdung
 für nicht 
geimpfte Personen aus,
da die Impfung
 an sich 
nicht garantiert,
daß die Person
 virenfrei ist,
sondern nur,
daß das Virus 
der Person nichts 
anhaben kann!   

####################################
 In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderlistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
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