Twitteraccounds der Dissidenten
werden als
vermeindliche Accounds
der Täter
des verbrecherischem
Chinesischem Regims gelöscht,
um den weltweiten
realexistierenden totalitaristisch-polizeistaatlichem Revisionismus,
zugunsten dieser Täter
und Tatbeteiligten
in diesen Tätergruppierungen
rechtsaußen, linksaußen,
in den oberen Zehntausenden
und in den
religiös-extremistischen Gruppierungen
zu unterstützen!
Was können denn
diese Täter,
egal ob rechtsaußen,
linksaußen, in den oberen Zehntausenden,
oder den extremistischen
religiösen Gruppierungen,
mit diesen
vermeindlichen Täteraccounds,
an faktischem
Schaden anrichten,
der ein
unverzügliches Handeln
stehenden Fußes
notwendig machen soll?
Ist denn
Gefahr für Leib
und Leben
im Verzug?
Sodaß auch ohne
amtsrichterliche Verfügung,
als quasi Hilfszensoren,
gehandelt werden muß???
Sollten sie strafrechtlich
relevante Tatsachen schaffen,
muß man dies
zur Strafanzeige bringen
und dann
kann man
auch strafrechtlich
gegen den Accountbesitzer
vorgegangen werden
und nur
durch Wahrheitsbeweis
durch ein Gerichtsurteil
wird dann
der Accound,
rechtstaatlich einwandfrei, gesperrt!
Und diese Strafverfolgung,
die dann
nicht mehr
aussen vor
bleiben kann
ist viel wirkungsvoller,
als das
verfassungswidrige Zensieren
von allem,
was zudem
auch nur
angeblich nicht einwandfrei
sein soll.
Hier soll
verfassungswidrige Zensur
etabliert werden,
die nicht
gegen die Täter
sondern zugunsten
der Täter
und Tatbeteiligten
und nicht
zugunsten der Opfer,
betrieben wird,
die durch diese
Zensur wehrlos
und mundtod gemacht
werden sollen,
damit sie sich
nichmehr gegen Willfährlichkeit
und Willkür,
derer sie
vor Ort
ausgeliefert sind,
in Form
von Tatsachenberichten
zur Wahrung
ihrer Interessen,
zur Wehr
setzen können!
Das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
hat festzustellen,
daß ein Löschen
von Beiträgen,
Accounts,
oder das Unterbinden
des gesamten Internetzugangs,
unter irgendwelchen
fadenscheinigen Vorwänden,
ohne einen Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil
strafrechtlich relevant
und nicht
zu knapp(!!!),
ähnlich wie
beim Entziehen
der Stromversorgung,
abgeurteilt werden muß!!!
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